Auto auf dem Firmenparkplatz aufgebrochen

vom 20.09.2011, 08:16 Uhr

Weil hier das Thema des Parken bei der Arbeit besprochen wird Wie sind die Parkmöglichkeiten bei eurer Arbeit ? fällt mir was ein und ich würde gerne eure Meinung dazu hören.

Person X arbeitet bei einer Firma. Dieser hat auf dem großen Gelände ein großen Mitarbeiterparkplatz. Dort kommen auch nur Mitarbeiter, keine Kunden hin. Beim Auffahren aufs Firmengelände, muss man an einem Häuschen vorbei, wo ein Pförtner sitzt. Man kann aber einfach durchfahren.

Es werden 4 Mitarbeiter-Autos aufgebrochen (Scheiben eingeschlagen, Radios geklaut etc.) und nun stellt sich die Frage, wer da haftet? Die Firma hat zwar Kameras dort, diese sind aber nur Attrappen. Und das ganze Gelände ist z.B. auch so groß, dass der Pförtner es nicht komplett einsehen kann.

Der Pförtner (der wie oft üblich,von einer externen Sicherheitsfirma kommt), beschäftigt sich auch nur damit, Auskunft geben wenn ein LKW kommt (zum Abladen etc.) oder wenn jemand kommt und eine Frage hat. Erstmal bezahlt wahrscheinlich die Teilkasko den Schaden an dem Auto, aber was ist mit dem gestohlenen Radios, den Wertgegenständen etc. und mit den Leuten, die nur Haftpflicht versichert sind. Was denkt Ihr? Wäre man da über die Firma versichert?

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Dumm gelaufen. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber so etwas wie eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter. So muss z. B. der Arbeitgeber dafür sorgen, dass du etwa bei einem für den Job notwendigen Klamottenwechsel, deine Sachen sicher unterbringen kannst. Bewachen muss er die aber dann nicht noch. Das betrifft aber nur Klamotten, die für dich persönlich nicht entbehrlich sind, oder die mittelbar oder unmittelbar deiner Arbeit dienen. Ein Auto würde ich jetzt nicht dazurechnen.

Etwas stutzig werde ich natürlich bei der Tatsache, dass es einen "bewachten" Parkplatz gab, bei dem die "Bewachung" aber wohl nur Attrappe war (Kameras, Pförtner). Das könnte natürlich beim Mitarbeiter den Eindruck erwecken, dass man vielleicht mal den ein oder anderen kleinen Wertgegenstand liegen lassen könnte, weil man sich darauf verlässt, dass man auf einem bewachten Parkplatz parkt. Trotzdem würde selbst das wohl nicht rechtfertigen, dass man z. B. einen Laptop offen im Auto herumliegen lässt. Üblicherweise "unterschreibt" man aber mit Nutzung des Parkplatzes, dass man eben nichts liegen lässt. Eine Haftung würde ich nur dann sehen, wenn ein Pförtner etwa dem Diebstahl seelenruhig zuschaut. Ich befürchte, dass z. B. in einer Betriebsvereinbarung so etwas steht, wie: "Parken auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung für XYZ".

Ich denke, es gibt nur zwei Möglichkeiten, den Schaden ersetzt zu bekommen. Die Teilkasko sollte alles ersetzen, was fest mit dem Auto verbunden ist, dazu gehören Scheiben oder Autoradios. Wertsachen werden eventuell von einer Hausratversicherung ersetzt, aber dann sollte es sich nicht gerade um den teuersten Laptop handeln und der sollte nicht sichtbar im Kofferraum verschlossen gewesen sein. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen könnte weiterhelfen. Wer weder Teilkasko- noch Hausratversicherung hat, der wird wohl leider auf seinem Schaden sitzenbleiben.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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