Gewinn verkaufen oder verschenken - möglich?

vom 18.12.2009, 13:28 Uhr

Hallo!

A hat bei einem Gewinnspiel mitgemacht und auch promt den Hauptpreis gewonnen. Dabei handelt es sich um einen Reisegutschein. A hat bei dem Gewinnspiel eigentlich nur mitgemacht, um einen der anderen Gewinne zu bekommen.

Nun überlegt A, was sie mit dem Gewinn machen könnte. Auf dem Gutschein steht nur, dass dieser nicht in Bargeld ausgezahlt werden kann. Es ist kein Name eingetragen, so dass auch nicht vermerkt ist, dass der Gutschein nicht auf andere Personen übertragbar ist. A überlegt nun, ob sie den Gutschein bei ebay anbieten soll. Ihr ist klar, dass sie nicht den gesamten Wert des Gutscheins dadurch bekommt. A könnte den Gutschein auch ansonsten verschenken. Es ist nur die Frage, ob A den Gutschein einfach bei ebay oder sonst wo, zum Kauf anbieten darf oder ihn verschenken kann.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Wenn nicht vermrkt, bzw. extra ausgeschlossen wurde, dass der Gutschein nicht auf andere Personen übertragbar ist, dann geht das auch. Ich würde mich beim Verantstalter vorher allerdings noch einmal telefonisch rückversichern. Sowas geht schnell und dann steht einer Versteigerung auch nichts mehr im Wege.

Hat sie denn die Reiseunterlagen da oder hat sie selbst einen Gutschein gewonnen, um zu einem x-beliebigen Zeitpunkt die Reise anzutreten? Das ist durchaus ein kleiner, aber feiner Unterschied. Letzteres würde die Sache nämlich durchaus auch vereinfachen

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Hallo winny!

Es ist ein Gutschein, den man bei einem Reisebüro einlösen kann und sich dann selbst aussuchen darf, wohin man möchte, wann und für wie lange. Ich denke, dass es sicherlich der beste und sicherste Weg ist, wenn A nochmal beim Veranstalter oder eben dort, wo sie das Gewinnspiel gemacht hat, nachfragt, ob der Gutschein auf andere übertragbar ist.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Auf dem Gutschein selbst müsste draufstehen, ob er explizit nur für den Gewinner ist oder auch übertragbar ist. Am besten ist es, beim Reisebüro selbst nachzufragen. Das habe ich auch gemacht, als ich mal Eintrittskarten mit Übernachtung gewonnen hatte, aber das so gar nicht ein Event war, was ich besuchen wollte. Da sagte man mir dann sofort, dass das überhaupt kein Problem sei, wenn jemand anders die Reise (war sogar mit Begleitperson) antreten würde. Habe ich dann über ebay versteigert und schön noch Geld für bekommen. Zwar auch weniger, als es wert war, aber der Gutschein hatte mich ja gar nichts gekostet, von daher voller Gewinn für mich.

Eine andere gewonnene Reise (Kurztrip, also ein Wochenende) hatte ich verschenkt, da hat eine Bekannte dann ihren Mann mitgenommen, sie selbst musste nichts bezahlen und er ganz normal. Ging auch problemlos. Normalerweise ist den Veranstaltern egal, wer die Reise dann antritt.

» Morgaine » Beiträge: 2701 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich habe vor zwei Jahren bei der Weihnachtsfeier der Firma (da war ich gerade 2 Wochen dabei) auch einen Reisegutschein im Wert von 500 Euro gewonnen. Auf dem Gutschein war kein Name vermerkt und auch nirgendwo dass eine Übertragung auf jemand anderen erlaubt/verboten ist.

Den Gutschein habe ich damals über EBAY verkauft und damit 480 Euro eingenommen. Es war ein Gutschein für mehrere Reisebüros, also nicht nur für eines sondern von einer Reisebüro-Union ausgestellt. Dadurch war er doch viel Wert, weil die Reise nicht nur bei dem einen Büro gebucht werden konnte.

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» misses_jessica » Beiträge: 963 » Talkpoints: -4,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Solange auf dem Gutschein nicht steht, dass es nur für sie ist (also sie mit dem Namen eingetragen ist) und er nicht übertragbar ist, kann A den Gutschein durchaus verkaufen!

Selbst, wenn steht, dass der Gutschein für sie gedacht ist, würde ich mich mit dem Gewinnspielveranstalter in Verbindung setzen und erklären, dass der Gutschein- aus welchem Grund auch immer- nicht wahrgenommen werden kann. Dann kann deine Freundin noch erwähnen, dass sie ihn gerne an eine Freundin, etc. weiterschenken möchte. Ob der Gutschein dann verkauft oder weitergeschenkt wurde, kann der Gewinnspielveranstalter ohnehin nicht feststellen! :wink:

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» Nipfi » Beiträge: 3076 » Talkpoints: 8,28 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Da dieser Gutschein deiner Beschreibung nach ein ganz normaler Gutscheincode zu sein scheint, ist er auf jeden Fall übertragbar. Wäre dies nicht erwünscht, wäre es sicher irgendwo vermerkt gewesen oder man hätte sich anderweitig irgendwie abgesichert .

Aber warum sollte der/die, von dem du den Gutschein erhalten hast, auch etwas dagegen haben. Das ist dein Gewinn und du kannst damit rein prinzipiell machen was du willst. Darunter fällt auch ihn zu zerreißen, ihn nie einzulösen – oder ihn eben zu verkaufen oder zu verschenken. Das ist dir komplett freigestellt, schließlich gehört er nun dir.

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» JulietMay » Beiträge: 1078 » Talkpoints: -0,56 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich würde mal so sagen, das du ihn verkaufen kannst oder halt verschenken wenn nicht dein Name darauf vermerkt ist oder halt in den Geschäftsbestimmungen steht das dieser nicht übertragbar ist. Eigentlich müsste für Fragen auch dort eine Service Rufnummer vermerkt sein, vielleicht wendest du dich mal mit deinem Anliegen zu ihnen, die müssten es ja am besten wissen.

Bei Ebay findet man zu dem auch öfters solch Reisegutscheine im Angebot und von daher würde ich mal davon ausgehen das auch andere Personen diesen einlösen können und dürfen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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