ALGII -Online -Rechner, welcher ist gut?
Ich suche für eine Bekannte, die sich von ihrem Mann getrennt hat und 2 Kinder hat und nur einen 400 Euro Job hat, einen ALGII-Online Rechner, damit sie ausrechnen kann, ob ihr noch etwas zusteht und wieviel. Der Mann ist arbeitslos und wird keinen Unterhalt bezahlen können.
Wo finde ich im Netz so einen Rechner und wie gut sind diese Rechner? Welcher Rechner ist der beste und kann man wirklich danach gehen, was dieser Rechner ausrechnet?
Diamante hat geschrieben:Wo finde ich im Netz so einen Rechner und wie gut sind diese Rechner? Welcher Rechner ist der beste und kann man wirklich danach gehen, was dieser Rechner ausrechnet?
Also, ich halte nicht wirklich viel von diesen Rechnern, denn ich habe mal insgesamt vier verschiedene ausprobiert und bei allen kam ein total anderes Endergebnis heraus. Das Einzigste was mir am logischten erschien war bei diesem ALGII Rechner. Vielleicht hilft es deiner Bekannten ja weiter, aber zu 100% drauf verlassen, sollte sie sich da nicht, aber so grob hat sie dann doch einen Überblick. Wenn der Vater nicht zahlt, dann bekommt sie ja auf jeden Fall Unterhaltsvorschussleistungen vom Jugendamt, bis das mit der Unterhaltssache geklärt ist.
Ich habe auch mehrfach verschiedene Rechner zu allen möglichen Sachen im Internet versucht und kam nicht ein einziges Mal auf das richtige Ergebnis. Gerade bei Hartz 4 ist ja alles ziemlich übersichtlich und man kann an sich in der Regel in etwa ausrechnen, ob einem was zusteht oder nicht. Da ist es wahrscheinlich wirklich einfacher sich die dazu benötigten Informationen im Internet zu suchen. Ich fasse die Informationen mal zusammen, da sie leider nicht überregional gleich sind.
Gebraucht wird der Wert den die Stadt als Kosten für die Unterkunft nennt. Der schwankt leider von Stadt zu Stadt. Wobei manche Städte da auch streng nach Quadratmetern gehen und andere eher nach dem Mietpreis. Deshalb einfach nach der Stadt und Kosten für die Unterkunft und Hartz 4 suchen. Meistens findet man da irgendwas. Ich wurde zumindest schon öfters für verschiedene Städte fündig. Da muss man nun nur raus suchen, welche Kosten übernommen werden- also für wie viele Personen und so weiter. Liegt man mit dem eigenen Mietpreis in dem angegebenen Rahmen braucht man sich erst mal keine Gedanken machen und notiert nun den Mietpreis. Ach ja Kaltmiete plus Kaltnebenkosten.
Nun sieht man nach oder weiß es, wie man heizt. Wenn man mit Gas heizt und kein warmes Wasser über Gas bezieht und die Gaskosten direkt an den Gasversorger bezahlt, ist es am einfachsten. Dann hat man den Wert ja und kann den nun einfach unter die Mietkosten schreiben. Die Ämter haben zwar Werte für den Gasverbrauch, aber um über den Höchstwert drüber zu kommen, muss man schon im Hochsommer die Heizung hoch drehen. Wenn man allerdings Heizung über Strom bezieht oder halt auch Wasser über Gas, werden nur X Prozent der Kosten als Heizkosten übernommen. In dem Fall müsste man noch mal suchen, die Werte weiß ich leider nicht.
Nun hat man die Kosten der Unterkunft, die von den Ämtern übernommen werden sollen. Wenn der Mietpreis höher liegt, die Wohnung zu groß ist und so weiter, gibt es meistens Übergangslösungen. Zum Beispiel übernehmen die Ämter den höheren Mietpreis für sechs Monate, man muss sich aber um eine Wohnung kümmern die im Rahmen liegt. Wobei es auch Ausnahmefälle gibt, die auf den oben genannten Seiten an sich auch genannt werden. Diese sind leider auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Die Mutter wird als Vorstand der Bedarfsgemeinschaft gesehen und bekommt somit den vollen Regelsatz. Der dürfte zur Zeit bei 360 Euro liegen. Den Regelsatz gibt es zusätzlich zu den Kosten für die Unterkunft. Die Kinder sind nach dem Alter gestaffelt. Da wird es am sinnvollsten sein auch mal nach zu suchen, denn die Werte habe ich auch nicht im Kopf. Und da könnten auch noch Sonderleistungen dazu kommen, falls die Kinder oder die Mutter eine spezielle Ernährung brauchen.
Nun addiert man die Kosten der Unterkunft, plus den Regelsatz für die Mutter, plus die Regelsätze der Kinder und hat nun in etwa das was man mit Hartz 4 bekommen würde. Da die Frau ja eine Anstellung hat, wird ihr das Einkommen angerechnet werden. X Prozent dürfen behalten werden und wären dann zusätzliches Einkommen. Dürfte in Zahlen etwa 165 Euro sein, bei einem Einkommen von 400 Euro.
In wie weit der Kindesunterhalt angerechnet wird, ist mir nicht bekannt. Aber es geht ja scheinbar auch erst mal darum, die finanzielle Lage zu überblicken und da reicht meine Übersicht an sich. Ich würde allerdings dazu raten sich Hilfe beim Jugendamt zu suchen, falls der Vater keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann. Denn da wird die Arge auf alle Fälle nach fragen. Ansonsten ist es auch kein Problem mit seinen Unterlagen, in dem Fall Verdienstnachweis, Mietvertrag, Kontoauszüge auf denen Miete etc. belegt werden kann, zu der zuständigen Arge zu gehen und sich eine Überschlagsrechnung machen zu lassen. Ich habe das mal gemacht und das war sehr einfach und der Mitarbeiter auch sehr bemüht. Und er hat mir auch Tipps gegeben.
Ich halte auch nichts von den Harz4 Rechnern im Internet, da diese meiner Meinung nach fehlerhaft sind. Laut diesen Rechnern hätte uns damals was zu gestanden und das nicht wenig. Als ich nun den Antrag stellte, wurde dieser abgelehnt und auch beim Wiederspruch, obwohl dieser Harz4 Rechner im Internet was völlig anderes aussagte. Um wirklich zu wissen was man bekommt, muss man wohl oder übel den Bescheid abwarten.
alkalie1 hat geschrieben:Um wirklich zu wissen was man bekommt, muss man wohl oder übel den Bescheid abwarten.
Ja ich habe mittlerweile auch mal mehrere Rechner getestet und da ich zur Zeit vom Amt lebe und ich meinen ALG II Bescheid ja vorliegen habe, kann ich es so ja auch vergleichern. Bei allen Rechnern habe ich ein anderes Ergebnis bekommen, mal etwas höher und mal etwas weniger, aber bei keinem der Rechner, die so im Internet angeboten werden komme ich mit meinem Bescheid auf einen Nenner und das finde ich schon sehr merkwürdig.
Mein Bescheid ist aber zu 100% korrekt berechnet, denn ich habe ihn damals von einem sogenannten Prüfer für solche Bescheide kontrollieren lassen. Das mache ich auch immer, wenn sich was verändert und mein Bescheid neu berechnet werden muß, dann geh ich innerhalb dieser vier Wochen, wo man das Widerspruchsrecht hat, zu diesem Prüfer und lass ihn kontrollieren.
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