Minusstunden beim Ausscheiden aus der Firma

vom 11.09.2011, 13:48 Uhr

A ist seit 4 Jahren in einem Betrieb tätig in dem er einen Pauschallohn erhält. Wenn Überstunden gemacht wurden, sind diese auf ein Überstundenkonto geflossen und wurden dafür benötigt, dass man dann auch das volle Gehalt bekommt, wenn mal wenig in der Firma zu tun ist. In der letzten Zeit war aber so wenig in der Firma zu tun, dass A ca 100 Minusstunden hat. A möchte nun aber die Firma wechseln. Er hat schon eine neue Anstellung.

A hat 4 Wochen Kündigungsfrist. Er kann nur zum Ende des Monats kündigen und kündigt dann zum 31. Oktober. Ab dem 1. November hat A eine neue Anstellung. Nun ist es aber so, dass A die Minusstunden nicht mehr erarbeiten kann. Da in der Firma immer noch sehr wenig zu tun ist, dass er mal gerade die normalen Stunden voll bekommt. A hat nun Angst, dass ihm 100 Stunden am Ende des Arbeitsverhältnisses abgezogen werden. Das ist mehr als die Hälfte seines Lohnes, was er dann nicht bekommt und er muss ja Miete und Unterhalt zahlen.

Was passiert mit Minusstunden beim Ausscheiden aus einer Firma? Kann man die in der Regel durch Raten zurückzahlen? Kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass A die Minusstunden sofort bezahlt? A würde ja noch mehr arbeiten, wenn die Firma ihn lassen würde. Aber durch die Auftragslage kann A froh sein, wenn nicht noch mehr Minusstunden dazu kommen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Eigentlich sollte ein solcher Passus schon im Arbeitsvertrag verankert sein. Wenn es erst nach dem Verlassen aus dem Betrieb ( Firma ) erörtert wird, steht der Arbeitnehmer (Person A) unter Umständen schlecht dar. Es muss dann ja nicht zwingend eine Ratenzahlung akzeptiert werden. Es kann auch die gesamte Summe in einer Zahlung zurück gefordert werden. Das nennt man eben Vertragsfreiheit.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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