Aufwendungen zur Krankenversicherung steuerlich absetzbar?

vom 08.09.2011, 23:55 Uhr

Seit einigen Monaten habe ich mich nun zu einer privaten Krankenversicherung durchgerungen. Die Beiträge sind für mich äußerst moderat und zumindest momentan gut bezahlbar. Was mich nun etwas irritiert ist ein Zitat in einer Tageszeitung wonach es bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit bereits 2010 Änderungen gegeben hätte.

Wer kennt sich denn hierzu etwas aus und kann da etwas aussagen was den Umfang an der steuerlichen Berücksichtigung der monatlichen Beiträge zur PKV angeht. Sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bei Selbständigkeit voll umfänglich absetzbar? Spielen irgendwelche Tarife eine Rolle oder kommen nur Teilbeträge zum Tragen?

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» tessa » Beiträge: 78 » Talkpoints: 46,00 »



So richtig habe ich bei der Berechnung der Absetzung von Kosten die die Krankenversicherung betreffen auch nie durchgeblickt. Es ist aber richtig dass seit 2010 höhere Beträge abgesetzt werden können und dass das Verfahren auch komplizierter geworden ist. Gesetzlich Versicherte haben diese bisher gültigen Obergrenzen nie erreicht, aber bei den Privat Versicherten gab es schon schmerzliche Einbußen. Ich bin so als Faustregel davon ausgegangen dass ich von knapp 4000 Euro an Beiträgen ungefähr 2800 Euro absetzen konnte.

Bei der aktuellen Steuererklärung für das Jahr 2010 gibt es jetzt noch einen zusätzlichen Vordruck wo die Kosten für diese Versicherung noch einmal explizit aufgesplittet werden. In dem normalen Mantelformular werden die Kosten für die Grundsicherung deiner privaten Krankenversicherung eingetragen, in dem Zusatzblatt die Kosten für die freiwilligen Leistungen. Von deiner privaten Krankenversicherung erhältst du nach Anforderung eine Aufstellung der im Jahr 2010 gezahlten Beiträge, aufgesplittet in die Beträge für die Pflegeversicherung, die Grundsicherung und eben für die Zusatzleistungen. Zusatzleistungen wären zum Beispiel auch die Chefarztbehandlung und das Einzelzimmer weil sie nicht unbedingt nötig sind. Auf dieser Bescheinigung ist auch genau angegeben in welcher Zeile du diese Beiträge einzutragen hast so dass du nicht lange suchen musst. Die Beiträge der Zusatzleistungen kannst du nach meiner Interpretation komplett absetzen, bei dem großen Rest wird von einem Sockelbetrag bei der Berechnung ausgegangen und davon gibt es noch einmal einen bestimmten Prozentsatz der aber wieder durch Zuschläge in einem gewissen Rahmen aufgestockt wird. Abziehen und auch angeben musst du natürlich eventuelle Beitragsrückerstattungen die einige private Krankenkassen gewähren wenn man im Kalenderjahr keinerlei Leistungen in Anspruch genommen hat. Hier noch kurz ein Tipp, die Krankenkassen sind neuerdings verpflichtet die Höhe der Rückerstattungen dem Finanzamt zu melden und diese haben elektronisch Zugriff auf diese Datenbank um diese Daten auch abzugleichen. Es fällt also auf wenn man das vergessen sollte anzugeben.

Ich kann das jetzt nur ungenügend wieder geben, aber wenn du es ganz genau wissen willst dann nehme dir noch einmal deinen letzten Steuerbescheid vor und schaue nach wie deine Eingaben damals berechnet wurden. Von der Berechnung her ist es nicht so wichtig dass es sich damals nur um die gesetzlichen Abzüge gehandelt hatte, es geht nur darum das Prinzip zu verdeutlichen. Wenn du vorher schon genau wissen willst welche Kosten bei dir angerechnet werden dann kannst du auch das Elsterformular herunter laden, es Ausfüllen und eine Probeberechnung durchführen lassen ohne dass deine Angaben an das Finanzamt weiter geleitet werden.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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