Kündigen in der Probezeit
Herr M arbeitet nun seit etwas mehr als 2 Monaten als geringfügig Beschäftigter in einem Einzelhandelsunternehmen und ist sehr unzufrieden. Die Cheffin und die Kollegen sind bis auf eine Ausnahme wirklich super. Die Cheffin hat immer ein offenes Ohr und ich kann ihr auch Mal sagen wenn ich einen Tag nicht arbeiten kann, absolut ohne Probleme. Doch die stellvertretende Marktleiterin mit der er am meisten zusammenarbeiten muss macht ihm den Job zur Hölle. Sie ist andauern sauer, schreit ihn vor Kunden an und hat ihm sogar einmal die Pause verboten und meinte er dürfe entweder eine Rauchen gehen oder was Essen. Nachdem er sich und einige andere beschwert haben, ging sie sofort auf ihn los in verbaler Form, wobei sein Name nicht Mal genannt wurde.
Zum anderen ist die Hygiene im Laden absolut nicht vertretbar. Die Pausen und Büroräume sind absolut vermüllt und der Laden fällt halb auseinander, vom Lager will er gar nicht erst anfangen, denn wer das gesehen hat würde dort nicht mehr einkaufen gehen. Bspw. werden sich vor dem vorbereiten des Brötchenwagens nicht die Hände gewaschen, dazu bereitet man diesen zwischen Flaschenautomat und Fruchtfliegen sowie den Lagerresten vor. Das alles bewegt ihn zu einer Kündigung, doch wie verhält sich das in der Probezeit. Reicht dieser Grund für die Kündigung? Kann er fristlos kündigen bzw. bis wann muss er gekündigt haben da am 30.09. der letzte Tag seiner Probezeit ist?
In der Probezeit muss man überhaupt keinen Grund angeben. Es reicht, wenn man schriftlich mitteilt, dass man kündigt. Da M ja bestimmt einen Arbeitsvertrag hat, steht da auch drin, wie die Kündigungsfrist ist. Manche Arbeitgeber schreiben in den Arbeitsvertrag auch eine Kündigungsfrist in der Probezeit. Die muss M einhalten mit Abzug des Urlaubs, der ihm auch für die 2 Monate zusteht. Auch das kann man dem Arbeitsvertrag entnehmen.
Wenn im Arbeitsvertrag nichts von einer Kündigungsfrist in der Probezeit steht, kann M einfach ein Schreiben abgeben, wo drin steht, dass er in der Probezeit kündigt. Ein Grund muss weder von Arbeitgeber noch von Arbeitnehmerseite angegeben werden. Selbst der Arbeitgeber kann M eine Kündigung geben und muss keinen Grund angeben.
Allgemein beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen in der Probezeit. Das heißt, es müsste zwei Wochen vor dem 30.09. gekündigt werden. In einem Arbeitsvertrag kann aber auch eine andere Kündigungsfrist vereinbart werden, eine viel kürzere. Manche Betrieben sagen auch, man kann kann fristlos in der Probezeit kündigen. Also am besten in den Arbeitsvertrag schauen. Die Kündigung muss dann schriftlich erfolgen, ohne Angabe von Gründen, da es ja noch in der Probezeit ist.
Cutting-Edge hat geschrieben: Reicht dieser Grund für die Kündigung? Kann er fristlos kündigen bzw. bis wann muss er gekündigt haben da am 30.09. der letzte Tag seiner Probezeit ist?
Meines Wissens nach, muss man bei einer Kündigung in der Probezeit keinen Grund und auch keine Frist einhalten, denn dafür ist ja die Probezeit da, damit sich der Arbeitgeber und auch der Arbeitnehmer entscheiden können, ob es das richtige ist oder nicht. Von daher kann M einfach ein Kündigungschreiben aufsetzen und dann einfach, ohne Angabe von Gründen, kündigen.
Es kann allerdings vorkommen, das auch vom Arbeitgeber eine Frist für die Kündigung in der Probezeit in dem Vertrag notiert wurde, aber das müsste dann ja in dem Vertrag von M einzusehen sein. Dann müsste er sich natürlich an diese Frist halten, aber einen Grund braucht er auch dann nicht angeben und es bleibt ihm überlassen, ob er es kulanterweise tut.
Natürlich kann Herr M kündigen, er müsste sich aber mal schlau machen, was in seinem Arbeitsvertrag steht. An diese Kündigungsfrist muss er sich zwingend halten, außer diese ist unverhältnismäßig hoch, aber so etwas unterstelle ich diesem Betrieb jetzt einfach mal nicht. Steht in dem Arbeitsvertrag von Herr M keine Kündigungsfrist so greift § 622 Abs. 3 BGB und er muss eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einhalten. Er kann aber natürlich auch versuchen mit seinem Chef zu reden und zu erklären, dass er möglichst bald aufhören möchte, vielleicht kommt er dann ein wenig früher aus dem Arbeitsverhältnis. Viele Betriebe stellen einen dann auch frei beziehungsweise lassen eine fristlose Kündigung zu, was in meinen Augen auch verständlich und nachvollziehbar ist.
Da Herr M sich immer noch in der Probezeit befindet muss er auch keinen Kündigungsgrund angeben, dafür ist diese befristete Zeit schließlich da, um den Betrieb kennenzulernen und dabei zu entscheiden ob man hier weiterhin arbeiten möchte oder eben nicht. Er kann natürlich trotzdem einen Kündigungsgrund angeben, muss dies aber nicht tun.
Meiner Ansicht nach ist es in der Probezeit beiden Parteien (d.h. Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber) problemlos möglich, ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Allerdings sollte sich der Arbeitnehmer im Klaren darüber sein, dass er bei einer eigenen Kündigung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat!
Zunächst muss kein Arbeitnehmer bei einer Kündigung einen Grund nennen. Und dann muss auch keiner beurteilen, ob der Grund eine Eigenkündigung rechtfertigen würde. Wäre das nicht so, wäre es mindestens lustig. Und das hat dann auch nichts damit zu tun, ob man in der Probezeit ist oder nicht! Solche "Grund"-Spekulationen machen überhaupt nur Sinn, wenn es darum geht, evtl. drohende Sanktionen durch die Arbeitsagentur zu umgehen.
Was dann die Kündigung selbst abgeht, sollte es in der Probezeit beiderseitig fristlos gehen. Wie aber sollte der Arbeitgeber - zumal es um eine geringfügige Beschäftigung geht - auch reagieren, wenn der Arbeitnehmer einfach nicht mehr kommt? Ihm mit einer Kündigung drohen? Natürlich ist es besser und auch zu erwarten, sich hier an seine Verträge zu halten und die Kündigung schriftlich einzureichen. So trennt man sich wenigstens formal im Guten. Ansonsten sollte man sich da nicht weiter Sorgen machen.
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