Österreich: Kindergartenpflicht Unterschied in Bundesländern

vom 07.09.2011, 04:01 Uhr

In einem anderen Forum, in dem es um Rechte geht, habe ich gerade erfahren, dass es Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern gibt, was die Kindergartenpflicht angeht. Scheinbar sind in manchen Bundesländern in Österreich nur 16 Stunden pro Woche Pflicht in manchen 20. Wer blickt da noch durch. Wie sehen die Unterschiede aus und warum gibt es sie?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 07.09.2011, 08:58, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich habe noch gar nicht mitbekommen, dass es bezüglich der Anzahl der Pflichtstunden in den Bundesländern Unterschiede gibt! Hast du hier vielleicht eine Auflistung, in welchem Bundesland welche Pflichtstundenanzahl gilt? Ich kenne in erster Linie nur die Informationen von dieser Seite. So gesehen dürfte es eine österreichweite Pflicht von mindestens 16 Wochenstunden geben. Die Formulierung lässt aber natürlich offen, dass manche Kindergärten 20 Stunden als Pflicht vorschreiben.

Bist du dir sicher, dass es Unterschiede in Bundesländern gibt? Oder kann es vielleicht sein, dass es von Kindergarten zu Kindergarten Unterschiede gibt. Ich könnte mir nämlich zum Beispiel vorstellen, dass die Stundenanzahl vielleicht auch vom allgemeinen Tagesablauf des Kindergartens abhängig ist?

Praktisch gesehen, habe ich jedoch schon von einigen Freunden gehört, dass das ganze nicht ganz so eng gesehen wird. Es gibt genügend Sonderregelungen selbst wenn man sein Kind gar nicht in den Kindergarten geben möchte. Zumindest weiß ich von Freunden, dass es nicht besonders schwer ist, sein Kind tageweise aus den Kindergarten zu nehmen, zumindest wenn es nicht der Regelfall ist.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Aber es ist doch schon krass, dass es überhaupt eine Kindergartenpflicht gibt. Warum werden Eltern gezwungen, ihre Kinder in die KiTa zu geben, auch wenn sie das nicht möchten? Ob man sein Kind dahin schickt oder nicht, sollte doch jedem selbst überlassen werden. Darum kann ich auch verstehen, dass die entsprechenden Regelungen lockerer gehandhabt werden, denn man kommt ja scheinbar nur mit Schummelei weiter.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Die Kindergartenpflicht gibt es nur im letzten Kindergartenjahr, also ein Jahr vor der Einschulung. Eingeführt wurde sie unter anderem weil es in den Volksschulen oft das Problem gab, dass ausländische Kinder kaum bis kein Deutsch konnten und somit Probleme beim Unterricht hatten. Dieses Problem ist vor allem in Großstädten vorhanden.

Nun konnte oder wollte man dieses Pflichtjahr scheinbar nicht nur für Ausländer machen, weil es ja nicht automatisch heißt, dass Ausländer kein Deutsch können. So dürfen / müssen alle mitziehen. Es gibt aber wie gesagt genügen Sonderregelungen. Wenn man also nachweisen kann, dass das Kind auch zu Hause gut gefördert wird, oder das Kind bei einer Tagesmutter oder dergleichen untergebracht ist und so weiter.

Wenn man sein Kind also aus welchen Gründen auch immer unbedingt nicht in den Kindergarten geben möchte, würde es da genügend Möglichkeiten geben. Warum es jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein soll, weiß ich auch nicht. Mir ist zwar klar, dass das Kinderbetreuungsgesetz für jedes Bundesland eben anders ist, aber dennoch finde ich, dass es bezüglich der Kindergartenpflicht durchaus eine einheitliche Regelung geben sollte.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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