Finderlohn einklagen?

vom 02.09.2011, 21:11 Uhr

Mir war bisher nicht klar, dass ich meinen Finderlohn einklagen kann. Weiß ich gar nicht, ob man das machen sollte. Kommt sicherlich immer darauf an, um was es geht.

Eine total tolle Geschichte habe ich letztens gerade erst erlebt. Meine Tochter hat mir ihrer Freundin 100 Euro beim Bäcker gefunden. Wir haben das Geld natürlich der Verkäuferin gegeben. Die war erst etwas skeptisch und meinte dass holt eh keiner ab und was sie denn jetzt damit machen sollte. Ich blieb aber dabei, dass sie es weglegt und abwartet, ob sich jemand meldet. Dann sind wir gegangen. Draußen fiel mir dann aber ein dass sich der Besitzer, wenn er das Geld denn abholt, sich freuen würde, wenn er sich bedanken kann. Also sind wir noch mal hinein und haben die Verkäuferin gebeten einen Zettel an dem Geld zu befestigen mit den Namen der Mädels und unserer Telefonnummer.

Ich war sehr verblüfft, als mich abends eine meiner Kundinnen anrief und mir erzählte, dass meine Tochter ihre 100 Euro gefunden hätte! So klein ist die Welt dachte ich mir und wir haben wirklich sehr herzhaft gelacht. Die Dame hat dann den Mädchen jeweils einen Kinogutschein inklusive eines fünf Euro Scheins geschenkt. Dabei lag eine Karte, die sie geschrieben hatte, wie toll sie es findet, dass die beiden so ehrlich waren und dass diese Ehrlichkeit auch nun belohnt wird. Wow, das fand ich mega stark und die beiden Mädchen hatten in der Schule eine tolle Geschichte zu erzählen.

Im Nachhinein hat mir dann eine Freundin erzählt, dass es gut war, unsere Telefonnummer zu hinterlassen. Wäre das Geld nie abgeholt worden, wäre es irgendwann in unseren Besitz übergegangen. Das wusste ich beispielsweise auch nicht.

» Kerlinchen » Beiträge: 10 » Talkpoints: 6,48 »



Finderlohn ist ja ganz gut und schön, aber als ehrlicher Finder sollte man keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmten Teil des Fundes haben. Der Besitzer sollte selbst entscheiden können, wie hoch der Finderlohn im Einzelnen sein soll. Mir würde es nie in den Sinn kommen, meinen Finderlohn auf irgendwelche Art und Weise einzuklagen. Wenn ich einen Finderlohn bekomme, würde ich mich freuen, aber in erster Linie würde ich versuchen, dass der rechtmäßige Besitzer sein verlorenes Hab und Gut auch wiederbekommt. Manchmal muss man aber auch über seinen Schatten springen, wenn man etwas wertvolles gefunden hat und dem rechtmäßigen Besitzer gerne wiedergeben möchte.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich wusste zwar, dass es üblich ist, einen Finderlohn zu zahlen, wenn man einen verlorenen Gegenstand wieder bekommt, aber dass es darauf einen gesetzlichen Anspruch gibt, das war mir neu. Ehrlich gesagt kann ich mir auch nicht vorstellen, dass jemand diesen Anspruch auch wirklich einklagen wird. Zunächst ist man als ehrlicher Finder ja nicht unbedingt an dem Erhalt des Finderlohnes interessiert. Die Freude, die man dem anderen bereitet, ist für mich zumindest Lohn genug. außerdem hoffe ich ja dann auch, dass, wenn ich mal etwas verliere, ich den Gegenstand dann auch zurückbekomme. Wenn der Finder dann ein Zeichen der Anerkennung erhält (seien es ein paar Euro oder eine Schachtel Pralinen), so ist das natürlich auch eine schöne Sache. Aber aus reiner Geldgier den Finderlohn zu verlangen, finde ich wirklich schäbig. Ich könnte es höchstens noch verstehen, wenn notwendige Ausgaben, die für die Rückgabe des Gegenstandes vonnöten sind, erstattet werden müssen. Damit meine ich zum Beispiel eine Busfahrkarte oder die Portokosten für den Versand.Aber das versteht sich meines Erachtens ja von selbst und hat mit Finderlohn nichts zu tun.

Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein Gericht gibt, welches eine Verhandlung wegen 20 Euro Finderlohn durchführt. Der Aufwand rechtfertigt das einfach nicht. Und was die Abgabe im Fundbüro betrifft, so wurde ich noch nie auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ich Finderlohn verlangen könne. Wie sollte das auch laufen? Wenn der Gegenstand abgeholt wird müsste dann ja ein vorher vereinbarter Betrag hinterlegt werden. Wie sollte der Betrag aber festgelegt werden, wenn man den Wert des Gegenstandes nicht genau bezeichnen kann? Und was passiert dann mit dem Geld? Wird der Finder benachrichtigt, entstehen weitere Kosten. Die müssten dann aber von dem Finderlohn abgezogen werden. Ich glaube, spätestens an dieser Stelle wird die ganze Sache viel zu kompliziert. Da bleibe ich lieber bei meinem Grundsatz, dass ich generell versuche, den gefundenen Gegenstand dem Eigentümer zurückzugeben, ohne eine Gegenleistung zu erwarten. Dabei habe ich dann wenigstens ein gutes Gewissen und ich erspare mir eine menge Ärger.

» bigfoot11de » Beiträge: 575 » Talkpoints: 3,11 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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