rabattierte Ware immer vom Umtausch ausgeschlossen?
A kauft einen Schal, der einen kleinen Strickfehler hat. Da es der letzte Schal ist von dieser Sorte und ihre Tochter sich so einen Schal gewünscht hat, hat sie an der Kasse versucht Rabatt rauszuschlagen. A wurde vor die Wahl gestellt. Entweder 1,50 Euro Rabatt und sie kann den Schal nach den Feiertagen bei Nichtgefallen nicht umtauschen oder Normalpreis und sie hat ein Umtauschrecht, wenn der Tochter der Schal doch nicht gefällt.
An der Kasse wurde A gesagt, dass rabattierte Ware generell immer vom Umtausch ausgeschlossen ist. Egal, ob es rabattierte Ware ist, weil es B Ware ist oder weil die Ware runtergesetzt wurde, weil die Saison vorbei ist. Ist das in allen Läden so? Ist es reine Kulanz, wenn rabattierte Ware doch umgetauscht werden darf? A hat den Schal gekauft. A hat aber den regulären Preis bezahlt. Wenn die Tochter diesen Strickfehler also doch schlimm findet, kann A den Schal nach Aussagen der Kassiererin umtauschen. Eben auch wegen diesem Fehler. Fehlerhafte Ware kann man ja umtauschen. aber eben laut Aussage der Verkäuferin nur, wenn man den regulären Preis bezahlt hat.
Der Grund der Preisminderung spielt in diesem Fall wohl eine Rolle! Hier wurde eine Preisminderung angeboten, eben weil die Ware einen Fehler hat. Solche Ware wird fast immer vom Umtausch ausgeschlossen, weil der Kunde sie ja wissentlich mit Fehlern gekauft hat. Wenn er ein Produkt wissentlich mit Fehler zu einem niedrigeren Preis kauft, dann sollte er eben wissen was er tut.
Anders sieht es dagegen mit Waren aus, die wegen Saisonende oder weil sie halt schlecht verkäuflich sind, im Preis gemindert sind. Hier ist es in der Regel so, dass der Verkäufer einen Umtausch aus Kulanz anbietet und natürlich auch eine Reklamation möglich ist.
Wenn du etwas kaufst, was einen Defekt hat und deswegen im Preis gesenkt wurde, dann kann ich mir schon vorstellen, dass man den Artikel dann nicht mehr umtauschen kann. Anders wäre es meiner Meinung nach, wenn ein Artikel im Preis gesenkt war, weil es ein Restposten, ein Einzelstück oder ein Ausstellungsstück gewesen ist und man dann feststellt, dass es einen Defekt hat. Das wäre sicherlich ein Grund für eine Rückgabe. Alles andere wird wohl auf Kulanz getauscht werden, viele Geschäfte zeigen sich wegen des großen Wettbewerbs heute sehr kulant gegenüber seinen Kunden.
Da die Ware hier einen offensichtlichen Defekt aufweist ist sie vom Umtausch ausgeschlossen. Denn hier wurde die Ware aufgrund des Defekts runter gesetzt und nicht, weil Ausverkauf ist. Wäre Ausverkauf und Ihr wüsstet nichts von dem Fehler, dann könntet Ihr den Schal nach dem Entdecken dieses Fehlers noch umtauschen. Dabei wäre es dann egal, wenn die Verkäuferin sagt, dass die Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist. Es handelt sich dabei dann nämlich um einen versteckten Mangel.
Ich kenne es so, dass B-Ware, wenn sie an der Kasse manuell reduziert wird oder schon reduziert ist, aber explizit nochmal darauf hingewiesen wurde, vom Umtausch und der Reklamation ausgeschlossen ist. Dies ist in meinen Augen eigentlich auch verständlich und sehr gut nachvollziehbar. Da man die Kleidungsstücke in der Regel auch immer in dem Ladengeschäft anprobieren kann, sollte dies auch kein Problem darstellen.
Da ein Umtausch sowieso nur auf Kulanz geschieht, kann ich mir sehr gut vorstellen, das manche Geschäfte dies auch verweigern, schließlich hat man ja wirklich die Möglichkeit die Dinge anzuprobieren beziehungsweise auszuprobieren. Solange die Ware aber nicht wie oben beschrieben reduziert wurde, sind aber Geschäfte, meines Wissens nach, in der Pflicht Reklamationen anzunehmen. Wenn der Pullover also nach zwei Wochen fast auseinander fällt, weil sich die Nähte lösen, sollte man zumindest einen Gutschein bekommen beziehungsweise hat das Geschäft ein Recht darauf, den Artikel erst einmal zu reparieren oder dir einen gleichwertigen Ersatz anzubieten. Natürlich gilt dies auch für regulär reduzierte Artikel.
Ich denke auch, das es da einen großen Unterschied gibt, bzgl. des Umtauschrechtes, denn wenn man wissentlich ein Produkt kauft, welches einen Mangel hat und man aufgrund dessen den Artikel zu einem reduzierten Preis bekommt, dann kann man auch nicht von einem Umtauschrecht gebrauch machen, finde ich. Man verlangt ja aufgrund des Mangels den redúzierten Preis und nimmt somit den Mangel dafür in Kauf.
Allerdings bin ich der Meinung, daß man bei vom Geschäft Ware, die ohne Mängelangabe reduziert wurde, ein Umtauschrecht hat, denn wenn man dann den Fehler hinterher bemerkt, ist es ja was anderes, als wenn man ein Produkt wissentlich mit einem Fehler kauft. Daher denke ich, das man hier auch die Ware umtauschen kann ohne Probleme.
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