Brückenspringen- illegal
Schon in meiner Kindheit sprangen Leute von Brücken in Flüsse, Kanäle, Seen, usw. Diese "Freizeitbeschäftigung" scheint sich auch heute noch großer Beliebtheit zu erfreuen. Allerdings ist es vermutlich verboten oder? Wobei ich noch nie entsprechende Hinweis- bzw. Verbotsschilder gesehen habe. Stattdessen findet man bei vielen absolut logischen Verboten entsprechende Schilder, so steht in manchen Bussen "Bitte keine Gegenstände aus dem Fenster werfen", was eigentlich jedem Fahrgast klar sein sollte.
Das mit dem Springen von Brücken Risiken verbunden sind, ist wohl auch jedem bewusst. Auch die "coolsten" Teenies achten deshalb allerdings auf ausreichende Tiefe des Gewässers, einen "sicheren" Absprungpunkt und natürlich auf die Schifffahrt. Passieren kann natürlich dennoch etwas. Aber eben dies macht wohl auch den Reiz aus, ähnlich wie auch beim Klippenspringen.
Welche Gesetze verbieten ggf. das Springen von Brücken? Und wie könnte es bestraft werden? Wer kontrolliert so etwas? Und findet ihr es in Ordnung?
Ich kenne spontan kein Gesetz das Brückenspringen verbieten würde, allerdings ist es trotzdem nicht erlaubt und ich denke es gibt irgendwo einen Paragraphen der das verbietet. In meinen Augen ist Brückenspringen auch vollkommen unnötig und auch absolut nicht nachzuvollziehen. Nervenkitzel hin, Nervenkitzel her, es ist vollkommener Blödsinn von einer Brücke ins Wasser zu springen.
Es kann so viel passieren. Du kannst vielleicht vorher schauen wie tief das Wasser ist, also ungefähr erahnen, allerdings wie misst du das aus wie tief das Wasser sein muss wenn du aus x Metern ins Wasser springst? Oder stell dir vor das Wasser ist tief genug aber du kommst falsch auf und verlierst das Bewusstsein. Leute die so etwas cool finden sind in meinen Augen einfach nur dumm.
Wie tief das Wasser sein muss, lässt sich berechnen. Wie tief es wirklich ist, lässt sich mit ein klein wenig taucherischer Grundleistung ermitteln. Wobei entsprechende geeignete Stellen meist regelmäßig "besprungen" werden. Und normalerweise ist auch immer jemand in der Nähe, bzw. wartet unten. Aber das alles soll nun keineswegs bedeuten, dass es kein Risiko ist.
Wir reden jetzt mal nur von Deutschland, denn die Situation mag woanders auch anders gehandhabt werden. Grundsätzlich ist das Springen von Brücken nicht verboten. Es sei denn, du trägst dabei einen Fallschirm oder eine irgendwie fluggerätartige Ausrüstung mit dir. Dann wäre es genehmigungspflichtig. Übrigens ein ziemlicher Aufwand inklusive Versicherungspflicht. Deshalb, "Psssst", macht es auch mancher lieber heimlich und verlässt sich auf ein gut geplantes Fluchtmanagement.
Der Sprung von der Brücke ist lediglich schwachsinnig. Schwachsinn ist erlaubt. Gib doch bei Google mal die Sichworte "Badeunfall, Brücke" ein, dann findest du genug Beispiele, warum man das nicht machen sollte. Das sind keine Einzelfälle, das passiert immer wieder. Das Problem ist zum Großteil männlich. Genickbruch und Querschnittslähmung sind die mögliche Rechnung. Keine Ahnung, was man davon vorziehen sollte. Manchmal ist die Folge auch Hackfleisch oder lediglich ersaufen, weil mancher Springer den Sog von Schiffen unterschätzt. Passiert hier am Rhein immer wieder mal. Unfassbar, mit welcher Naivität Mütter ihre Kinder in das Wasser lassen, aber das ist ein anderes Thema. Da gehst du in Köln in den Rhein und tauchst in Amsterdam wieder auf. Man sollte sich viermal überlegen, ob man da rettend eingreift, zumindest an großen Flüssen mit Schiffsverkehr.
Probleme gibt es dann, wenn du dadurch z. B. irgendwie störend in den Straßenverkehr eingreifst. Wenn du z. B. versuchst, aus ca. 80 Meter Höhe von der Ruhrtalbrücke in die Ruhr zu springen und dadurch Autofahrer nötigst, auf der Autobahn anzuhalten, um dich zurückzuhalten, dann kann das vermutlich zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr werden. Ähnliches dürfte für die Behinderung des Schiffsverkehrs gelten. In beiden Fällen befinden wir uns im Bereich des Strafgesetzbuches und da steht dann so einiges zur Verfügung von Geldstrafe bis Haftstrafe. Also: Springen nicht verboten, aber Eingriff in Schiffs- oder Straßenverkehr verboten und strafbewehrt.
Richtlinie2, als Schwachsinn könnte man aber doch vieles bezeichnen und Unfälle findet man auch in der Küche, unter Kokosnüssen, im Straßenverkehr und selbst beim Flaschendrehen- bzw. dessen Folgen.
Allerdings bin ich auch der Meinung, dass man sich nicht untrainiert, unvorbereitet, wohlmöglich noch angetrunken aus 80 Meter Höhe in einen Fluss stürzen sollte. Ich finde aber auch, dass nicht jeder mehr als 130km/h fahren dürfen sollte. Und Unfälle mit fluggerätartiger Ausrüstung passieren auch so einige. Auch gebe ich dir Recht, dass manche Eltern mal genauer schauen sollten, was ihr Sprößlinge machen.
Das Springen von Brücken ist ein unverantwortlicher Schwachsinn, da muss ich Recht geben. Passiert etwas, müssen andere ihr Leben riskieren, um solche unbedachten Menschen zu retten, hat da auch mal jemand dran gedacht? Das Motto lautet meistens: Je höher, desto besser. Das dabei auch jemand seinem Leben ohne Absicht ein Ende setzen könnte, bedenkt niemand.
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