Aufsichtsübertragung notwendig?

vom 24.08.2011, 10:44 Uhr

In 2 Tagen fährt meine Familie in den Urlaub nach Italien. Dieses Jahr nehmen sie sogar den Freund meiner jüngeren Schwester mit. Beide sind 16. Da ich mit 17 auch das erste mal mit meinen (Ex-)Freund und seiner Familie im Urlaub war und es einige Probleme gab stellen sich meinen Eltern nun wieder einige Fragen auf.

Ich bin damals mit meinem Exfreund nach Sri Lanka geflogen um Urlaub zu machen. Da ich nicht den selben Nachname hatte bzw. nicht zur Familie gehörte und noch nicht volljährig war, hätte ich eigentlich zurück nach Deutschland fliegen müssen, da meine "Ersatzeltern" keine Aufsichtsübertragung hatten. Nun, Gott sei dank konnte man dort ein bisschen "schmierren" und ich konnte doch bleiben.

Natürlich handelt es sich nun in dem aktuellen Fall um ein europäisches Land und der Fall mit mir ist nun schon wieder 3 Jahre her, aber trotzdem ist es wichtig sich nun darum zu kümmern. Da meine Schwester und ihr Freund nicht verheiratet oder Geschwister sind und minderjährig, stellt sich nun die Frage, ob für diese Reise eine Aufsichtsübertragung notwendig ist. Kennt sich damit jemand zufällig aus? Wo bekommt man einen solchen Zettel her? Was benötigen wir dazu? Eine detailierte Erklärung und ein Muster eines solchen Schreibens wären wirklich sehr hilfreich!

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» Naviia » Beiträge: 821 » Talkpoints: 27,64 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn ihr mit einem Minderjährigen verreist solltet ihr auf jeden Fall eine Vollmacht der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dabei haben. Wichtig ist, dass diese Vollmacht von beiden Eltern unterschrieben wird. Ich habe allerdings gelesen , dass solch eine Vollmacht evtl. ungültig ist ohne die Beglaubigung eines Notars (hier liegen die Kosten bei ca. 30 Euro). Dies kommt wohl auf das Reiseland an. Daher wäre es hier auch hilfreich zu wissen in welches Land ihr vereist, gegebenenfalls könnt ihr euch bei der Botschaft des jeweiligen Lande erkundigen.

So nun zur Formulierung der Vollmacht, eine Aufsichtsübertragung wird oft für Besuche in Diskotheken oder auf Feste ausgestellt, ihr braucht wie schon erwähnt eine Vollmacht in der ihr die Aufsichtspflicht übertragt.Ich habe leider nur ein Beispiel Formular für ein Fest gefunden, dies könnt ihr aber gut als Vorlage nutzen, mit ein paar kleinen Abänderungen. Das Formular findet ihr, wenn ihr in Google "Landjugend-Bachern Aufsichtsuebertragung" eingebt. Es müsste der dritte Link sein (eine PDF Datei)

Wie auch schon in dem Formular zu sehen, gehört in die Erklärung der Namen, Anschrift, Pass- und Telefonnummern der sorgeberechtigten Eltern sowie die Mitteilung, von wem das Kind auf der Reise betreut wird (besser sind noch die Kopien der Pässe bzw. Personalausweise aller beteiligter Personen) . Je genauer die Angaben, desto besser. Dann kommt noch ein kleiner Text dazu, ebenso wie in dem Formular zu sehen, dieser Text kann ungefähr so formuliert werden:

„Wir, Name der Eltern, sind damit einverstanden, dass unser Sohn/Tochter (Name des Kindes) mit Familie Name der Aufsichtsperson(en) vom Reisedatum in die Ferien nach Reiseland fährt. Wir übertragen hiermit die Personensorge bzw. Aufsichtspflicht auf Name der Aufsichtsperson(en) (wohnhaft in Adresse)." Gut wäre auch noch eine englische Version des Schreibens dabei zu haben, teilweise reicht selbst dies nicht aus sondern eine Version in der Landessprache wäre wünschenswert, hier würde ich mich wieder in der Botschaft informieren.

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» Honigkuchenpferd » Beiträge: 47 » Talkpoints: 36,74 »


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