Lastschrift im Internet

vom 05.09.2011, 11:24 Uhr

Ich möchte gern wissen, wie das Zahlen per Lastschrift im Internet genau funktioniert. Im Normalfall muss man doch einen Einzugsermächtigung haben, wenn man jemandem etwas vom Konto abbuchen will, oder? Zumindest ist bzw. war das so beim Bezahlen meines Schulessens, denn dort war immer eine Einzugsermächtigung mit dran. Ich möchte aber gern wissen, wie Online-Shops und ähnliches nachweisen, dass sie das Geld abbuchen dürfen, bzw. müssen sie das überhaupt? Denn wenn nicht dann könnte ja jeder der meine Bankverbindung kennt einfach Geld abbuchen.

» Goecky » Beiträge: 213 » Talkpoints: 43,62 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Du musst bei jedem Online –Shop, bei dem du das Lastschriftverfahren als Bezahlmethode angibst eine Einzugsermächtigung bestätigen. Das sieht dann meistens so aus, dass du einen kleinen Text mit einem Häkchen an dem steht: „Ich bestätige XXX die Einzugsermächtigung von meinem Konto“ bestätigen musst. Du unterschreibst so zusagen einen Vertrag. Das Ganze ist eigentlich ganz einfach und geht sehr schnell.

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» nils24 » Beiträge: 159 » Talkpoints: 14,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Aber theoretisch könnte doch dann auch jeder andere mit meiner Kontonummer bezahlen oder? Denn wenn man keine persönliche Unterschrift braucht, dann kann ich ja irgendeine Bankverbindung angeben.

» Goecky » Beiträge: 213 » Talkpoints: 43,62 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ja, in Grunde genommen kann jeder der deine Bankdaten kennt, Geld von deinem Konto abbuchen lassen. Nicht umsonst soll man seine Kontoauszüge nicht einfach entsorgen und auch niemals den EC-Beleg im Supermarkt an der Kasse liegen lassen. Um dich allerdings gegen Missbrauch deines Kontos abzusichern, hat der Gesetzgeber eine Frist von 13 Monaten beschlossen, in welcher du unrechtmäßige Abbuchungen von deinem Konto stornieren lassen kannst.

Dies hat nichts mit den 6 Wochen ab Zugang des letzten Rechnungsabschlusses zu tun, in denen du alle Lastschriften deines Kontos zurückbuchen lassen kannst, denn damit diese Frist greift muss eine Einzugsermächtigung vorliegen.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich nutze dieses Lastschriftverfahren als Bezahlmethode doch ab und zu mal gerne, wenn ich online etwas bestelle, denn so kann ich wenigstens die Rechnung nicht vergessen, weil es ja ganz praktisch eingezogen wird. Du musst ja bei der Eingabe der Kontodaten auch noch im zweiten Schritt bestätigen, das du der Einzugsermächtigung zustimmst und das sie das Geld vom Konto einziehen dürfen.

Aber du stellst eine gute Frage, denn jeder der meine Kontodaten kennt, kann diese ja praktisch dafür verwenden und auf meine Kosten dann Sachen bestellen. Das wäre natürlich Urkundenfälschung und man könnte mit Sicherheit dagegen angehen und außerdem kann man es ja auch noch in einer bestimmten Zeit zurückbuchen, falls es einem auffällt, das da was abgezogen wurde und man weiß, man hat nichts bestellt.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Das ist wirklich eine gute Frage, ich kaufe sehr häufig im Internet ein und habe mir da eigentlich noch nicht so viele Gedanken drum gemacht, dass jeder, der meine Kontodaten kennt, diese eigentlich einfach so überall angeben könnte. Zwar mache ich mir wenig sorgen, da ich Rechnungen, Kontoauszüge und EC-Belege akribisch sammle und aufbewahre, aber es ist trotzdem Vorsicht geboten.

Ich zahle deswegen auch häufig per Nachnahme und am meisten mit Paypal, das finde ich recht sicher, da eine dritte Partei als Treuhänder dazwischen geschaltet ist und man so das Geld (zumindest bei Ebay) wenn etwas nicht so verläuft, wie es soll, recht schnell zurückgefordert werden kann. Per Lastschrifteinzug zahle ich selber nur sehr selten und nur wenn es notwendig ist im Internet.

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» Tassadar » Beiträge: 1245 » Talkpoints: -1,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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