Schuldner unbekannt verzogen
Person A hat vor mehreren Jahren Firma B mit der Durchführung eines Umzugs beauftragt. Nach dem Umzug fielen Person A Schäden an Möbeln und fehlerhafte Elektroinstallationen von Küchengeräten auf.
Person A hat die Schäden bei Firma B angezeigt, worauf durch Firma B keine Reaktion erfolgte. Also hat Person A sich rechtlichen Beistand gesucht, wodurch herausgekommen ist, dass Firma B gar nicht in der Form existiert sondern es sich um Privatperson B handelt die eine Firmenidentität C gestohlen hat. Person A hat gegen Person B einen Vollstreckungsbescheid erwirkt der bislang nicht vollstreckt werden konnte, da Person B die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Nach auslaufen der eidesstattlichen Versicherung, wollte Person A erneut durch einen Gerichtsvollzieher die Vollstreckung durchzuführen lassen. Person A bekam allerdings die Rückmeldung, dass Person B inzwischen unbekannt verzogen sein soll. Auf den Rat des Gerichtsvollzieher hat Person A über das Einwohnermeldeamt versucht, Person B ausfindig zu machen. Diese Information konnte vom Einwohnermeldeamt nicht gegeben werden, da Person B sich weder Abgemeldet noch an einem anderen Einwohnermeldeamt Angemeldet hat.
Welche Möglichkeiten hat Person A nun Person B ausfindig zu machen, um den Vollstreckungsbescheid doch noch durchführen zu können ?
Wenn über den Aufenthaltsort einer Person nichts bekannt ist, da derjenige sich nicht ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt ab- oder angemeldet hat, dann kann man vielleicht Privatermittler damit beauftragen, nachzuforschen, wo sich derjenige aufhält? Denn es handelt sich hierbei ja um eine zivilrechtliche Angelegenheit, bei der kein Haftbefehl im Spiel wäre.
Vielleicht selbst ein wenig Detektivarbeit leisten? Möglicherweise lässt z. B. sich der ehemalige Vermieter ausfindig machen, der mit etwas Glück Leidensgenosse ist und Verständnis für A hat und irgendeinen Hinweis über den Verbleib von B leisten kann. Eine Bekannte von mir hat so ihre Nachmieterin ausfindig gemacht, die ihr noch Geld für die übernommene Einbauküche schuldete. Ist aber halt ein wenig mit Glück und Auskunftsbereitschaft Dritter verbunden.
Das Internet vergisst ja eigentlich nichts und diese Tatsache könnte sogar unter Umständen eine Lösung bringen. Wenn man beispielsweise alte Schulfreunde finden will und diese sind männlich, kann man schon eine Möglichkeit haben. Manchmal bekommt man Infos die sonst niemand kennt. Viele Nutzer denken an diese Seite nicht und sind nicht so vorsichtig, weil es dort um frühere zeiten geht.
Alle anderen Varianten sind sehr schwierig, denn vieles muss ja nicht auf den Namen von der Person B laufen wie Auto, Telefon und Bankkonto. Gerade die Krankenversicherung muss auf den Namen laufen aber die erfährt man nicht so leicht.
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