Art der Heizung und Warmwasseraufbereitung

vom 12.08.2011, 15:10 Uhr

In einer Verpflichtung zur Mitwirkung möchte das Jobcenter wissen, welche Art der Heizung und Warmwasseraufbereitung Person X nutzt. Im Mietvertrag steht darüber nichts und der Vermieter ist aktuell nicht zu erreichen. Wie kann man das sonst herausfinden?

In der Wohnung befinden sich "normale" Heizkörper, bedeutet dies dann automatisch Fernwärme? Heizen mit Strom bedeutet ja, dass es externe Geräte gibt und bei Gas oder Öl würde es im Haus entsprechende Vorrichtungen geben oder? Und Brennholz kann natürlich auch ausgeschlossen werden.

Für das Warmwasser befindet sich in der Küche ein Untertischgerät, also erfolgt die Aufheizung dort mittels Strom. Im Bad ist ein Durchlauferhitzer, der aber durchgehend Warmwasser liefert auf Wunsch. Also kein Gasboiler. Warmwasser mittels Heizung erfolgt jedoch auch nicht mit einem solchen Durchlauferhitzer, so dass es sich hierbei auch um die Aufbereitung mittels Strom handeln müsste, oder?

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die Warmwasserversorgung erfolgt laut deiner Auskunft über die Geräte, definitiv über Strom. Bei der Heizung gäbe es weitere Optionen. Aus einem meiner letzten Anträge meine ich mich erinnern zu können, dass man alles Fernwärme nennt, was halt nicht Holz oder so ist. Also alles was von außen zugeführt wird. Was ja in dem Fall auch gegeben wäre. Sieh doch bitte mal nach, welche Optionen noch zur Auswahl stehen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Es gibt keine Optionen zum Ankreuzen oder so, sondern es heißt nur, dass aus den bisher eingereichten Unterlagen nicht hevorgeht, mit welcher Energiequelle die Wohnung beheizt wird. Daraufhin sind in Klammern Beispiele genannt, z.B. Fernwärme, Gas, Strom, Nachtspeicher, Öl.

Außerdem bittet man um Mitteilung zur Warmwasseraufbereitung (z.B. Heizung, Durchlauferhitzer, Gasboiler, etc.). Ich frage mich auch, welche Unterlagen nun eingereicht werden sollen. Mietvertrag sowie Nebenkostenabrechnungen liegen vor. Vielleicht soll es ein Beweisfoto sein? :lol:

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn du eine Nebenkostenabrechnung hast, sollte genau da drin stehen für was du die Nebenkosten zahlst. Wenn du eine Gasheizung hast, dann ist da eine Abrechnung der Gaswerke drin und wenn du mit Öl heizt, sollte ab und an auch Heizöl geliefert werden und auch das steht in der Nebenkostenabrechnung mit drin.

Solltest du mit Strom heizen, sind deine Stromkosten auch dementsprechend hoch. Ich habe noch nie erlebt, dass man nicht herausfinden kann, wie man heizt. Entweder steht es im Mietvertrag und wenn nicht, dann in der Nebenkostenabrechnung. Vielleicht solltest du mal den Vermieter anrufen, wenn du es wirklich nicht ersehen kannst.

Die Warmwasseraufbereitung ist nach deiner Beschreibung auf jeden Fall durch den Strom. Aber das muss nicht heißen, dass auch die Heizung mit Strom betrieben wird. Wir haben hier auch die Warmwasserbereitung mit Strom und die Heizung ist eine Gaszentralheizung.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich glaube es selbst kaum, aber auf der betreffenden Nebenkostenabrechnung stand dann doch ganz klein "Gas", was auch der Vermieter bestätigte. Eine extra Abrechnung der Gaswerke gibt es jedoch nicht. Die Gaslieferungen stehen sehr klein unter dem Hauptpunkt Heizkosten und wurden scheinbar von den Sachbearbeitern im Jobcenter auch übersehen. Aber eine extra Abrechnung der Gaswerke scheint scheinbar nicht nötig zu sein? Die ganze Abrechnung stammt von dem entsprechenden Unternehmen, aber dabei steht alles zusammengefasst auf mehreren Seiten.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich denke mal, dass die Heizung in vielen Mehrfamilienhäusern über Gas erfolgt, Dies ist für viele Vermieter immer noch am günstigsten. Fernwärme ist ja schön und gut, aber die Investitionskosten dafür sind noch höher als bei Gas. Dies würde sich nur anbieten, wenn die Fernwärmestation auch schon in der Nachbarschaft liegt und man seine Heizung nur daran anschließen muss.

In der Nebenkostenabrechnung sollte zumindest drinstehen, welche Art der Heizung Du hast und wie hoch der umgelegte Verbrauch ist. Meist wird der Gesamtverbrauch eines MFH auf die qm-Zahl der Wohnungen geteilt - es sei denn jeder Heizkörper wird separat abgelesen.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


kowalski6, wie ich direkt vor dir schrieb, habe ich es nach langem Suchen entdeckt. Heizkostenabrechnung kenne ich auch nur Geräte abhängig, also seit meiner Kindheit in vielen verschiedenen Wohnung habe ich noch nie gehört, dass nicht die einzelnen Geräte abgelesen werden.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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