Beim Weiterverkauf original Rechnung mitgeben = Risiko?

vom 14.11.2010, 16:03 Uhr

A möchte ein technisches Gerät verkaufen. Dieses Gerät ist noch nicht sehr alt und daher befindet sich noch eine Garantie darauf. A hat dieses Gerät im Internet bei einem bekannten Händler gekauft. Auf der Rechnung befinden sich auch ihre Kundennummer und die Rechnungsnummer. Weiterhin befindet sich natürlich auch die Adresse sowie die Daten der Packstation auf der Rechnung.

Nun überlegt A ob sie bei einem Verkauf die Rechnung mit aushändigen sollte oder ob es sich hierbei um ein Risiko handeln würde. Könnte denn mit den Daten jemand etwas ausrichten? Ich habe A geraten, dass sie in jedem Fall die Daten ihrer Packstation auf der Rechnung unkenntlich machen sollte. Ich würde vermuten, dass dort sicherlich jemand Unsinn mit machen könnte. Aber mit der Rechnungsnummer und der Kundennummer kann doch niemand etwas anfangen, oder?

Wie könnte A die Daten auf der Rechnung unkenntlich machen? Wenn A diese Daten einfach nur mit einem Kugelschreiber übermalt, dann kann man sie doch sicherlich immer noch lesen, oder? Wie würdet ihr solche Daten unleserlich machen ohne dass dies zu hässlich aussieht?

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Die Antwort auf die gleiche Frage findest du hier in diesem Thread ;)Privatverkauf mit Rechnung - Daten entfernen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich übermale die privaten Daten mit einem DVD-Marker oder einem Edding mit breiter Spitze. Du kannst aber auch einen weißen Abroller verwenden mit dem man normalerweise Texte korrigiert. Für mich als Käufer wäre der Garantieschein absolut wichtig, auch als Nachweis dass es sich nicht um geklaute Ware handelt.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wenn hier etwas online verkauft wird, dann hat der Käufer doch sowieso die persönlichen Daten. Sonst wäre ein Überweisen kaum möglich. Und bei einem Flohmarktverkauf würde die Frage nach der Rechnung nicht gestellt werden.

Wenn A aber explizit als Verkaufsargument angibt, dass noch eine (Rest)Garantie vorhanden ist, muss A ja auch dafür sorgen, dass der Käufer diese im Zweifel wahrnehmen kann. In so einem Fall geht das sicher am einfachsten mit der Rechnung - und hier sollte mindestens die Rechnungsnummer noch lesbar sein!

Risiken sehe ich zunächst aber nicht. Unsinn ist zwar vorstellbar - aber einen wirtschaftlichen Schaden dürfte der Unsinn keinen Verursachen. Wenn A aber so besorgt ist, könnte man sich vorstellen, dass die Originalrechnung einfach als Kopie mitgegeben wird und dort die wenigen persönlichen Daten geschwärzt werden. Damit kann man dem Verkäufer den Kauf anzeigen (wenn die Garantie in Anspruch genommen werden muss) und als Verkäufer hat man wirklich die Möglichkeit, alles zu schwärzen, was man nicht mitgeben will (an Daten).

Prinzessin_Erika hat geschrieben:ohne dass dies zu hässlich aussieht?

Das wäre jetzt aber eine Sorge, die ich absolut nicht hätte. Wie es letztlich "aussieht", spielt wirklich keine Rolle. :lol:

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:Wenn hier etwas online verkauft wird, dann hat der Käufer doch sowieso die persönlichen Daten. Sonst wäre ein Überweisen kaum möglich. Und bei einem Flohmarktverkauf würde die Frage nach der Rechnung nicht gestellt werden.

Wer sagt denn, dass Käufe im Internet nur per Überweisung bezahlt werden können? Auch übers Internet kann eine Barzahlung bei Abholung vereinbart werden und dann hätte der Käufer keinerlei persönliche Daten. Natürlich hätte er bei einer Abholung zu Hause die Adresse aber A könnte sich ja auch an einem anderen Ort mit ihm treffen.

derpunkt hat geschrieben:
Prinzessin_Erika hat geschrieben:ohne dass dies zu hässlich aussieht?

Das wäre jetzt aber eine Sorge, die ich absolut nicht hätte. Wie es letztlich "aussieht", spielt wirklich keine Rolle. :lol:

Nur weil das für dich keine Rolle spielt heißt es ja nicht, dass sich andere Menschen nicht um die Optik Gedanken machen. Ich würde beispielsweise auch nur sehr ungern Dinge verkaufen, auf denen ich unprofessionell herum gemalt habe.

Weiterhin ging es in der Frage überhaupt nicht darum, ob die Rechnung für die Durchsetzung eines Garantieanspruchs nötig ist sondern ob A ihre darauf enthaltenen Daten so einfach rausgeben sollte.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Als ich damals den verlinkten Thread eröffnet habe, habe ich mich im Nachhinein noch erkundigt und mit einem Bekannten gesprochen, der Jura studiert hat. Dieser meinte, dass man die Originalrechnung nicht verfälschen darf. Man darf nichts schwärzen oder unkenntlich machen. Das ist alles dann eine Dokumentenfälschung und die Rechnung ist dann nichts mehr wert. Keine Firma würde diese Rechnung dann noch als gültig ansehen und sie im Garantiefall annehmen.

Eine Rechnung ist natürlich notwendig um zu beweisen, dass noch Garantie auf der Ware ist. Sonst könnte ja jeder kommen und sagen, dass noch Garantie auf dem Gerät ist und Zeugen, dass das Gerät noch nicht so alt ist, wird ein Käufer nicht haben, der ein Gerät aus zweiter Hand kauft.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Das ist natürlich ein sehr wichtiger Aspekt und war mir vollkommen unbekannt. Vielen Dank für diese Information! Wenn eine Rechnung, auf welcher ein paar Punkte geschwärzt sind, nicht mehr gültig ist, dann ist das natürlich sehr schlecht. Dann nützt sie ja wirklich nichts mehr. Ich werde A in jedem Fall darauf hinweisen, dass sie keine Angaben schwärzen darf.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Prinzessin_Erika hat geschrieben:Ich würde beispielsweise auch nur sehr ungern Dinge verkaufen, auf denen ich unprofessionell herum gemalt habe.

Das mag sein. Aber für den Akt des Verkaufs spielt es schlicht keine Rolle! Außerdem würdest Du es zwar z.B. nur "ungern" machen, machen würdest Du es damit aber trotzdem. Daher sollte man sich hier wirklich keine Gedanken machen - es hat auf alles folgende nämlich keinen Einfluss!

Prinzessin_Erika hat geschrieben:Weiterhin ging es in der Frage überhaupt nicht darum, ob die Rechnung für die Durchsetzung eines Garantieanspruchs nötig ist sondern ob A ihre darauf enthaltenen Daten so einfach rausgeben sollte.

Aber für mich ist dies ein wichtiger Grund, weshalb der Käufer nach der Rechnung fragen könnte. Der andere Grund könnte der sein, dass vermutet wird, dass es sich um Hehlerware handelt! Der Verdacht käme dann hoch, wenn sich der Verkäufer an neutraler Stelle treffen will und seine persönlichen Daten verheimlichen möchte. ;)

Kaufen und Verkaufen auf privater Ebene (ja, sonst auch) ist dann übrigens auch immer eine Vertrauenssache. Traue ich dem Verkäufer nicht, dann lasse ich jeden Handel sein. Beim Verkauf ist es - abgeschwächt - dasselbe. Reicht das Vertrauen nicht aus, um seinen Namen und die Anschrift preis zu geben, dann würde ich auf das Geschäft verzichten.

Diamante hat geschrieben:Das ist alles dann eine Dokumentenfälschung

Ich kenne als Straftatbestand nur die sog. "Urkundenfälschung". Und ob eine ausgestellte Rechnung schon den Rang einer Urkunde hat, würde ich (als Laie!) bezweifeln. Außerdem braucht man die ja nicht als Beweis. Es genügt, diese als Hinweis zu haben, um dem Verkäufer gegenüber seinen Anspruch auf Erfüllung von Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüchen deutlich zu machen. Einen Beweis hat man mit einer Rechnung nämlich noch lange nicht erbracht!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Bei "im Internet verkaufen" denke ich als erstes an Ebay. Und bei Ebay wird die Adresse des Verkäufers bei Auktionsende sowieso an den Käufer übermittelt. Also ist schwärzen der Adresse schon mal sinnlos. Und mit der Packstationnummer an sich kann auch niemand Unsinn treiben. A hat ja sicherlich nicht auch seine Pin von der Packstation mit auf die Rechnung schreiben lassen, oder? Selbst dann, mittlerweile kann man mit der Packstation nur "Unsinn" treiben, wenn man auch die Packstation-Karte und die Pin hat. Also birgt auch die Packstation-Adresse kein Risiko.

Kunden- oder Rechnungsnummer sollte man nicht schwärzen, wenn es um einen Garantiefall geht, dann will derjenige, an den man das Gerät dann einschicken würde, den Kauf eventuell nachprüfen und das geht schlecht, wenn diese Daten nicht mehr lesbar sind. Außerdem kann mit der Kundennummer alleine auch kein Unsinn getrieben werden. Die steht schließlich auch meistens auf den Katalogen drauf, die man auch meistens einfach so ins Altpapier schmeißt. Mit den Daten kann also niemand etwas anfangen und schwärzen würde ich daher nichts (schwärzen würde ich höchstens die Bankkontodaten, was aber bei Ebay auch egal ist, da sie der Käufer auch über die Kaufabwicklung sehen kann).

Wenn A schwärzen will, dann sollte er einen Edding sehen. Mit einem Kuli kann man nur schlecht wirklich schwärzen, denn wenn man den Zettel gegen das Licht hält, dann kann man trotzdem lesen, was dort stand. Ein Kugelschreiber bringt also nicht unbedingt viel.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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