Lebensversicherung nach Trennung?
Ein Bekannter meines Mannes [nennen wir ihn mal A) trennt sich nach 20 Ehejahren von seiner Frau. A ist 39 und Ehefrau B ist 38. Sie haben eine Lebensversicherung, die auf Gegenseitigkeit beruht. Das heißt, dass immer der Ehepartner der Begünstigte ist, wenn dem anderen Partner was passiert. Der Bekannte, A, möchte das eigentlich auch so lassen, weil die Kinder bei seiner Noch-Ehefrau leben und die Frau soll mit den Kindern abgesichert sein. Die Frau, B, allerdings möchte nicht, dass der Mann im Falle ihres Todes die Lebensversicherung bekommt.
Nun kann A das nicht verstehen, weil er ja dann auch das Sorgerecht der Kinder hat und diese im Falle des Todes von B auch betreuen würde. Also werden die Kinder dadurch ja auch abgesichert sein. Kann A darauf bestehen, dass es so bleibt wie es ist? Oder kann man die Lebensversicherung auf die Kinder schreiben? Also so, dass die Kinder immer die Lebensversicherung bekommen, egal, wer verstirbt? Wird die Versicherung dann teurer? Die Lebensversicherung besteht seit 10 Jahren.
Der Lebensversicherung wird es egal sein, an wen die die Versicherungssumme zu bezahlen hat. Es ist also hinsichtlich der Beiträge unerheblich, wer letztlich der Empfänger ist. Schließlich beeinflusst dies ja kaum den Versicherungsgegenstand. Niemand wird behaupten, dass das Leben gefährdeter ist, wenn plötzlich die Kinder vom Ableben profitieren. Jedenfalls dann, wenn geordnete Verhältnisse und ein gewisses Rechtsempfinden unterstellt wird.
Allerdings müssen in dem Fall (wenn es eine Lebensversicherung ist, die von beiden abgeschlossen wurde) wohl beide der Änderung zustimmen. So was sollte nur einvernehmlich gehen. Schließlich ist es nicht wünschenswert, wenn die Frau ohne ihren Exmann bestimmen könnte, wer von den Beiträgen (die ja auch vom Exmann stammten und in Zukunft wohl noch stammen) im Falle des Falles profitieren soll.
Hier aber denke ich, dass es die einfachste Sache ist, es den Kindern zuzuschreiben. Schließlich sollen auch diese abgesichert sein. Und der überlebende Elternteil hätte im Schadensfall eben auch die Verfügungshoheit, sofern die Kinder noch nicht volljährig sind. So gesehen macht es nach der Scheidung Sinn, wenn beide die Auszahlung auf die Kinder legen!
Der einzige Punkt den man vielleicht bedenken müsste, wäre ob so nicht die Freibeträge bei Erbschaften überschritten werden. Es wäre sicher doof auf Grund verletzter Eitelkeiten hier sehenden Auges in eine Situation zu kommen, unnötig Erbschaftssteuern zu bezahlen, obgleich dies nicht zwingend nötig gewesen wäre. (Anderseits wäre hier ja das Erbe unter nicht verheirateten aufzuteilen, was vermutlich wieder ungünstiger ist, als unter leiblichen Kindern.)
Für solche Fälle reicht ein formloses Schreiben an die Versicherung, wo beide Vertragspartner unterschreiben müssen. Man teilt einfach mit, das die Versicherungssumme im Todesfall eben direkt an die Kinder geht. Mehr ist dazu nicht notwendig und der Vertrag ändert sich auch in den Beiträgen nicht.
Sofern einer von beiden verstirbt, bevor die Kinder volljährig ist, hat der andere Elternteil sowieso die Verfügungsgewalt über das Geld der Kinder. Da kann man dann nur per Testament vorsorgen, wo man bestimmen kann, das eine Vertrauensperson das ganze übernimmt bzw. halt überwacht, was Vater oder Mutter mit dem Geld anstellen.
Punktedieb hat geschrieben:Da kann man dann nur per Testament vorsorgen, wo man bestimmen kann, das eine Vertrauensperson das ganze übernimmt bzw. halt überwacht
Es ist aber so, dass auch ein Testament gültige Verträge in der Hinsicht nicht brechen kann! Hier ist die Versicherung was die Auszahlung an das gebunden, was die Vertragspartner gemeinsam zu Lebzeiten vereinbart haben. Ansonsten wäre eine Regelung hier unnütz. Mit dem Testament kann man dann nämlich nur die Besitztümer verteilen, welche einem auch gehören. In dem Fall der Lebensversicherung, welche gemeinsam mit einer dritten Person bezahlt wurde, ist dies definitiv nicht der Fall. Und wenn das Geld an die Kinder ausbezahlt wird und die Kinder eben noch minderjährig sind, dann hat der Vormund eben das Zugriffsrecht. Andere werden hier keine Einsicht bekommen, wofür das Geld verwendet wird.
Bist du dir da sicher, das ich nicht per Testament eine Person bestimmen kann, welche zusammen mit dem verbleibenden Elternteil das Geld für die Kinder verwalten kann? Soweit ich mich erinnere hat ein früherer Bekannter das auch so geregelt, das im Falle seines Ablebens seine Mutter das Haus verwaltet bis die zweite Tochter volljährig ist. Nur damit halt die Mütter der Mädchen sich nicht einigen, das Haus verkaufen und das Geld verjubeln.
Wobei es eben in dem Fall vielleicht sinnvoller wäre, wenn man bei der Versicherung mal nachfragt, ob der Vertrag gesplittet werden kann. Damit hätten dann beide Partner ihren eigenen Vertrag und könnten eintragen was sie wollen, wer im Todesfall über das Geld verfügen soll.
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