Schleicher auf Schnellstraße und Autobahn
Diamante hat geschrieben:Viele waren verwundert. dass man auf Schnellstraßen 120 fahren darf.
Woher kommt das Unwissen, wenn man doch den Führerschein hat und ärgert ihr euch auch über Schlecher, die auch noch auf der linken Spur unterwegs sind?
Wieso sollte man auf einer Schnellstraße 120 fahren dürfen? Woher hast du die Zahl denn? Abgesehen davon, dass es keine Schnellstraßen gibt, sondern Kraftfahrtstraßen die durch das entsprechende blaue Schild gekennzeichnet sind oder Straßen mit einer baulichen Trennung zwischen den entgegengesetzten Fahrtrichtungen bzw. mehreren klar gekennzeichnetn Streifen für jede Fahrtrichtungen. Und entgegen dem von dir hier in den Raum geworfenen 120 km/h gilt auf diesen Straßen keine pauschale Geschwindigkeitsbegrenzung. Geregelt ist hier lediglich wie auf Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Alle anderen Einschränkungen müssen über Schilder angezeigt werden.
Redest du also von 120 km/h als Geschwindigkeitsbegrenzung, dann geht das nur, wenn entsprechende Schilder dort stehen und dann hat es ja nichts mehr mit Unwissen der Autofahrer zu tun, sondern damit, dass sie unaufmerksam die Straße benutzen und nicht auf Verkehrszeichen achten.
Davon abgesehen wäre es ja auch noch interessant zu wissen um was für eine Straße es dir da in Paderborn geht. Handelt es dabei um eine Kraftfahrtstarße innerorts, also sowas was im Volksmund auch gern Stadtautobahn genannt wird, aber de facto keine Autobahn ist? Denn dann dürftest du mit einem PKW fahren wo du willst (natürlich nur auf den Fahrstreifen, die für deine Richtung zugelassen sind) und selbstverständlich auch rechts überholen. Innerorts ist das beides durchaus erlaubt, da gilt das Rechtsfahrgebot nur mit Einschränkungen. Auf echten Stadtautobahnen gilt das allerdings nicht und außerorts ebenfalls nicht.
Abgesehen finde ich es auch unsinnig zu sagen, dass Leute die Sprit sparen wollen Landstraßen benutzen sollen. Die Autobahnen sind ja wohl für alle da, die mehr als 60 km/h fahren können. Die LKWs verscheuchst du ja auch nicht. Zudem kann man auf der Autobahn ja wesentlich konstanter fahren als auf einer Landstraße und damit auch mit 90 km/h nochmal mehr Sprit sparen als bei einer Landstraßenbenutzung. Und solange die Leute nur hinter dem LKW hinterherfahren, stören sie dich doch nicht oder hast du vor durch den LKW durchzufahren?
Früher bin ich oft auf Schnellstrassen unterwegs gewesen, aber die Richtgeschwindigkeit von den 120 km/h habe ich dort nie entdeckt. Das mag vielleicht in der Ecke von der Threaderstellerin der Fall sein, aber ich habe weder auf der Schnellstrasse solch ein Schild gesehen noch habe ich dergleichen etwas in der Fahrschule gelernt. Solang nichts ausgeschildert ist, ist auf einer Schnellstrasse auch nur 100 km/h erlaubt, so habe ich es zumindest gelernt.
Jedoch habe ich gerade recherchiert und mir ist der Paragraph 3 der Straßenverkehrsordnung untergekommen. Dort heisst es
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
- für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger : 80 km/h,
- für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen : 60 km/h,
- für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t : 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Ich habe eigentlich selten Schleicher vor mir. Wenn es aber doch mal zu einer solchen Situation kommt, dann fahre ich dem Schleicher, wenn er sich auf der Überholspur befindet, ganz nah auf. So, dass er es auf jeden Fall bemerkt, dass jemand hinter ihm ist und vorbei will. Meistens gehen die Schleicher dann auch auf die rechte Spur rüber und machen den Weg frei. Ist das nicht der Fall gebe ich auch manchmal eine Lichthupe. Eigentlich schon unverschämt von den Schleichern. Wenn ich mal mit Tempo 180, oder gar 220 unterwegs bin und 500 Meter vor mir ein Schleicher auf die Überholspur wechselt, gebe ich sofort Lichthupe und mache mir so den Weg frei. Ich versetze mich meistens auch einfach in die Lage des Schleichers um so sein Verhalten nachvollziehen zu können.
Ich kann ja verstehen, dass man genervt ist, wenn man abbremsen muss. Aber ehrlich gesagt hat Lichthupe ja nun auch etwas von Drängeln, ist aber dann erlaubt, wenn diese aus der Ferne betätigt wird. Allerdings, so wie ich es verstehe, auch nur dann, wenn die mittlere oder die linke Spur frei ist. Dazu finde ich wiederum diese Seite sehr interessant.
aaronbc123 hat geschrieben:Ich habe eigentlich selten Schleicher vor mir. Wenn es aber doch mal zu einer solchen Situation kommt, dann fahre ich dem Schleicher, wenn er sich auf der Überholspur befindet, ganz nah auf.
Na hoffentlich hast du irgendwann mal einen Zivilwagen der Polizei vor dir, die dir dann den Führerschein weg nehmen. So sehr ich den Unmut verstehen kann, gerade wenn sowas wie von dir geschildert passiert, das kurz vor einem rausgezogen wird, rechtfertigt das noch lange nicht eigenes Fehlverhalten, dass schwere Verletzung oder den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf nimmt. Und nichts anderes ist es, wenn du bei hohen Geschwindigkeiten ganz nah auffährst.
Übrigens ist es auch Verboten die Lichthupe auf kurze Distanz zur Ankündigung eines Überholmanövers zu benutzen. Nur aus der Ferne ist das gestattet um damit niemanden zu blenden oder zu nötigen. Also gerade das von dir beschriebene Verhalten wird also in vielen Fällen eher den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Wenn du hinter einem Schleicher hinterherfahren musst, dann ist es nur zulässig ihn mittels des linken Blinkers darauf hinzuweisen, dass du überholen willst und er doch bitte den Weg frei machen soll. Mehr Möglichkeiten hast du nicht.
Aber sowas ist doch wieder das perfekte Beispiel, dass oftmals die Autofahrer, die sich über das Fehlverhalten anderer Fahrer aufregen, selber einen furchtbaren Fahrstil haben und keine Ahnung von der Straßenverkehrsordnung oder zumindest meinen sie nicht einhalten zu müssen.
Ich ärgere mich auch immer darüber, wenn manche Leute permanent auf der linke Spur fahren und dann auch noch total langsam sind. In den meisten Fällen fahren sie auch auf der Schnellstraße, wenn sie nichtmal jemanden überholen wollen. Das finde ich dann immer sehr nervig, weil man diese Leute ja nicht überholen kann.
Ich selbst weiß auch nicht, wie schnell man auf einer Schnellstraße fahren kann. Aber darüber mache ich mir auch keine Gedanken, weil ich noch keinen Führerschein habe und nicht fahre. Ich habe aber an den meisten Schnellstraßen immer ein Schild gesehen, das die Geschwindigkeit angibt.
Es ist ganz einfach. Der Gesetzgeber gibt grundsätzlich Langsamfahrern recht. Wie unsere Gesellschaft heute so ist, wird das gnadenlos zum Schulmeistern ausgenutzt und sogar wie auch hier im Forum selbst bekannt gegeben, andere an der nächsten Ampel noch ausgelacht. Diese Perversion, sich derart ins rechtliche Ufer zu retten und damit andere zu behindern und absichtlich zu ärgern ist die Macht des dummen kleinen Mannes oder eben der dummen kleinen Frau. Dort sind wir in Deutschland gelandet.
Grundsätzlich hilft da nur das Dauerlinksfahrverbot. Das müsste kontrolliert werden und da müsste konsequent eingegriffen werden. Eingegriffen mit ebenso saftigen Geldstrafen und Führerscheinentzug.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-49600-10.html
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