Innerorts 60 - Was gilt?
Als wir heute durch einen Ort gefahren sind, bei dem kurz nach dem Ort (eingangs) Schild eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt wurde. Diese war aber nicht geringer wie die 50 Stundenkilometer, welche mir innerorts als Höchstgeschwindigkeit bekannt waren, sondern betrug sogar 60 km/h. In diesem Moment wusste keiner von uns im Auto, was denn jetzt die gültige Begrenzung sei und wir hielten uns an die niedrigere (also die 50 km/h). Nun wüsste ich aber gerne, welche Geschwindigkeitsbegrenzung wir jetzt wirklich einhalten hätten müssen. Kennt ihr euch damit aus?
Natürlich gelten dann in dem Bereich die angezeigten 60km/h. Die 50 km/h sind doch nur gültig, wenn eben nichts anderes angezeigt ist. Wenn ein 30er Schild steht, fährst du doch auch nicht 50, nur weil die normalerweise gelten. Es ist doch oft so, dass auch mal 60 oder auch 70 innerorts gelten können. Meist auf größeren Straßen und/oder wenn zwar noch Ort ist, die Gegend aber eben noch eher einem Feld gleicht.
So bald ein Schild nach dem Ortseingangsschild kommt, gilt natürlich das Schild. Das selbe gilt auch bei Ortsausgangsschildern. Da sind zwar normal 100 km/h erlaubt, aber meist folgt dann ein 70 km/h Schild. Du musst Dich immer an die Schilder halten, die nach dem Ortseingangs- oder Ortsausgangsschild folgen. Die heben so zu sagen die vorherigen Schilder auf.
Ich kann mich Jenna und Chaos nur anschließen - die auf den Schildern angezeigte Geschwindigkeit gilt und daran halte ich mich auch. Es ist in der Tat etwas ungewöhnlich, wenn man so wie ich ein Landei ist und man dann in die Stadt kommt und mit Geschwindigkeiten jenseits von 50 km/h konfrontiert wird. Aber es ist ja auch logisch, da in der Stadt gerade auf mehrspurigen Straßen viel mehr los ist. So wird ein Verkehrsfluss angestrebt, der dann möglichst keine Rückstaus und ähnliches mit sich bringt.
Also ich habe das in der Fahrschule so beigebracht bekommen, dass das Ortseingangsschild bedeutet, dass man 50 Kilometer in der Stunde fahren sollte. Wenn dann aber ein anderes Schild, welches die Geschwindigkeitsobergrenze vorschreibt, auftaucht, dann gilt es natürlich dieses zu beachten. Wie schon als Beispiel genannt, fährt man ja keine 50 Kilometer in der Stunde, wenn ein Schild eine Geschwindigkeitsobergrenze von 30 Kilometer in der Stunde vorschreibt. Im umgekehrten Fall dürftest du also auch 60 Kilometer in der Stunde fahren.
onlydp hat geschrieben:Als wir heute durch einen Ort gefahren sind, bei dem kurz nach dem Ort (eingangs) Schild eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt wurde. Diese war aber nicht geringer wie die 50 Stundenkilometer, welche mir innerorts als Höchstgeschwindigkeit bekannt waren, sondern betrug sogar 60 km/h.
Die Einfahrt in eine geschlossene Ortschaft (gelbes Schild mit dem Namen des Ortes) bedeutet immer, dass die Höchstgeschwindigkeit hier bei 50 Km/h liegt. Das ist feststehend und bedarf keiner weiteren Kennzeichnung. Alles andere wäre zumindest für Deutschland nicht richtig. Wenn nun aber innerhalb der Ortschaft ein weiteres Schild die Geschwindigkeit neu/anders regelt, gilt diese Auszeichnung bis zum Widerruf bzw. eben, bis ein anderes Schild auf eine andere erlaubte Höchstgeschwindigkeit aufmerksam macht. Das bedeutet in dem Fall doch klar und unmissverständlich, dass in dieser Ortschaft 60 Km/h gefahren werden darf. Das ist noch nicht mal ungewöhnlich - allerdings, so kenne ich es, sind hier die Straßen dann eben zweispurig. Dabei meine ich noch nicht einmal so was wie die Stadtautobahnen. Eher so was wie die Ringstraßen um größere Städte.
onlydp hat geschrieben:In diesem Moment wusste keiner von uns im Auto, was denn jetzt die gültige Begrenzung sei
Automatisch muss das ja dann auch keiner wissen! Genau dafür sind dann die Hinweisschilder gedacht. Spätestens jetzt sollten zumindest alle, die eine Fahrerlaubnis ihr eigen nennen, wissen, was die Höchstgeschwindigkeit ist. Einen anderen Grund können die Schilder, welche ja auch Geld kosten und nicht zum Spaß aufgestellt werden, nicht haben.
onlydp hat geschrieben:und wir hielten uns an die niedrigere (also die 50 km/h).
Das wird die Verkehrsteilnehmer hinter euch letztlich nicht sonderlich erfreut haben. Aber es ist auch nicht verboten, mit 50 Km/h zu fahren, wenn 60 Km/h erlaubt sind. Das ist noch sehr weit weg von einer Behinderung. Diese wäre gegeben, wenn ihr z.B. auf so einer Straße mit 30 Km/h unterwegs gewesen wärt, was ja letztlich nicht der Fall war.
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