Angst vor Behördengängen, unbeteiligte Begleitung erlaubt?

vom 03.04.2011, 19:34 Uhr

Ich bin sehr unsicher und ängstlich wenn ich zu einer Behörde oder einer anderen sozialen Einrichtung gehen muss. Sofern es möglich ist, mache ich dann alles per Telefon. Leider beziehe ich Gelder, bei denen ich regelmäßig persönlich neue Anträge stellen und auch abgeben muss. Meine Freundin hat mir angeboten mich zu diesen Terminen zu begleiten, welches ich auch gerne angenommen habe.

Gestern nun war sie mit, aber der Sachbearbeiter bat sie draußen zu warten, weil sie unbeteiligt sei. Ich verneinte das und sie durfte bleiben. Nun aber stelle ich mir die Frage ob es eigentlich erlaubt ist jemanden zu solchen Terminen mitzunehmen, oder sollte ich eher lernen mit dieser Angst um zugehen? Geht es einigen ähnlich und wie geht ihr mit eurer Behördenangst um?

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» tessa » Beiträge: 78 » Talkpoints: 46,00 »



Letztendlich ist es doch die Entscheidung des Amtsgängers, ob er eine Begleitung dabei haben möchte oder nicht. Ich selbst wurde zweimal gebeten, bei einer Berufsberatung auf dem Arbeitsamt als Begleitung mitzukommen und man hat mich niemals gebeten, draussen warten zu müssen. Das Fatale hierbei war aber, dass sich der Beamte nicht mit seinen Kunden, sondern mit mir unterhalten hat. So war das nun auch gedacht gewesen. Zwar hat er meine Freunde beraten, aber ging es nun um allgemeines, wurde ich angesprochen. Ich kam mir da echt etwas merkwürdig vor.

Wie das nun läuft, wenn man Anträge abgeben muss, kann ich nicht sagen. Aber wenn es Dein eigener Wille ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass man die Begleitung bittet, draussen zu warten. Ich könnte mir vorstellen, dass es aus dem Grunde des Datenschutz und auch der Privatsphäre ist, aber auch das liegt meiner Meinung nach an Dir und nicht an dem Beamten.

Ich selbst musste auch mal Arbeitslosengelder beantragen, aber all das habe ich allein gemacht, so dass ich Dir dazu nichts sagen kann.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Soweit ich weiß, hast du, glaube ich, ein Recht darauf, dass eine Person, der du vertraust, dich zu sämtlichen Amtsgängen begleiten darf und dementsprechend auch mit in das Zimmer der Bearbeiter mit hinein darf (würde ja sonst auch wenig Sinn machen). Ich glaube sogar, dass es ein Grundrecht darstellt und die Behörden es dir gar nicht verwehren dürften. Immerhin kann es ja auch sein, dass man hier und da mal einen Zeugen dabei haben möchte, wenn es um Themen geht, bei denen das wichtig sein könnte.

Mach dich nochmal genau schlau darüber. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dazu auch etwas im Sozialgesetzbuch stehen müsste. Ich habe das jedenfalls so in Erinnerung, denn meine Freundin hat sich damit vor einigen Jahren mal mit einem ähnlichen Sachverhalt auseinander gesetzt. Ich habe zum Glück keine Angst vor Behörden, somit macht es mir nichts aus,da alleine hin zu gehen. Theoretisch kenne ich ja meine Rechte und lasse mir auch nichts von denen erzählen, wenn ich weiß, dass die Sachlage eine andere ist. Ich kann aber auch verstehen, wenn jemanden das sehr unangenehm ist und er lieber jemanden dabei haben möchte. Ich an deiner Stelle würde mich da das nächste Mal einfach durchsetzen. Erkundige dich, ob es dazu nicht doch einen Paragraphen (ich glaube nämlich, das müsste es geben) gibt, dann kannst du dich darauf berufen und dann kann dir auch keiner was.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Du kannst zu deinen Behördengängen mitnehmen wen du willst. Egal, ob es eine enge Vertraute ist oder der Schornsteinfeger von der Straße, wenn du ihm gestattest bei dem Gespräch dabei zu sein. Der Sachbearbeiter darf deine Begleitung nicht aus dem Zimmer verweisen, wenn du wünschst, dass er dabei bleibt.

Warum sollst du dich überwinden und mit deiner Angst alleine da stehen, wenn dir eine Person, die dich begleitet, Sicherheit gibt. Nimm dir diese Sicherheit bei Behördengängen. Es ist einzig und alleine deine Sache, wen du dabei haben möchtest.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Mir wäre auch neu, dass es nicht erlaubt ist, jemanden zu Behördengängen mitzunehmen und ich war oft selbst bei Freunden dabei und umgekehrt. Manchmal muss man sich auch komplexe Zusammenhänge merken, da habe ich ohnehin lieber jemanden dabei, und davon abgesehen schadet es auch häufiger nicht, einen Zeugen dabei zu haben.

Angst habe ich bei einem Behördengang nicht und in der Regel erledige ich das tatsächlich alleine. Es gab aber schon Situationen, in denen ohnehin jemand bei mir war, der dann eben mitgegangen ist und mich nicht nur ins Wartezimmer begleitet hat, sondern auch ins Büro des Sachbearbeiters. Als vor einigen Jahren eine Freundin von mir hier gewohnt hat, die zum ersten Mal in ihrem Leben Arbeitslosengeld 2 beantragen musste und auch nicht so recht wusste, was auf sie zukommt, bin ich mitgegangen, um ihr ein bisschen mentale Unterstützung zu bieten. Ein Problem war das nie und wir wurden auch nicht darauf hingewiesen, dass das unüblich sei oder ähnliches.

Ob Du lernen solltest, mit Deiner Angst umzugehen? Nun, das wäre sicherlich nicht falsch, aber ich denke nicht, dass Du deshalb gleich die für Dich schlimmste Variante wählen und ganz alleine alles durchstehen musst. Ich weiß nicht, wie schwerwiegend Deine Angst genau ist, aber vielleicht hilft es Dir, Dich nach und nach von Deiner Begleitung zu lösen und schrittweise Deine Angst abzubauen. Sicher würde es Dir auch weiterhelfen, darüber nachzudenken, wovor Du genau Angst hast und was Dir im schlimmsten Fall passieren kann.

An einer Angst zu arbeiten, kann niemals schaden, aber das ändert im konkreten Fall nichts daran, dass Dir wohl niemand verweigern wird, dass Du eine Begleitung mit zur Behörde nehmen darfst.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Hallo,

also wenn du dich einfach sicherer fühlst, wenn du eine Begleitperson, bei solchen Amtsgängen dabei hast, dann ist das doch auch vollkommen ok und keiner kann dir das untersagen. Klar sagen die erst, das die Begleitperson dann draussen warten soll, aber wenn du dein Einverständnis gibst, das die Person, die du mitnimmst, ruhig alles mithören kann, dann ist das doch vollkommen legitim.

So verstossen die Beamten nicht gegen den Datenschutz, bzw. der Schweigepflicht, da du sie ja praktisch mündlich davon befreist. Es ist ja dein eigener Wille und du kannst entscheiden, wer über deine Sachen bescheid weiß und wer nicht, alo kann dir das keiner verweigern, wenn du eine Begleitperson mitbringst.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


tessa hat geschrieben:Gestern nun war sie mit, aber der Sachbearbeiter bat sie draußen zu warten, weil sie unbeteiligt sei.

Der Sachbearbeiter kann hier maximal vorschlagen, dass keine Unbeteiligten Personen anwesend sein müssen, wenn Du es nicht willst. Damit kann man dafür Sorgen, dass Du und Deine Belange geschützt werden. Aber wenn Du explizit eine Begleitperson mitgebracht hast (sogar mehrere), dann sollte der Sachbearbeiter hier nichts tun können. Selbstverständlich muss es im Verhältnis stehen. Wenn Du natürlich mit 15 Mann anrückst, dann kann er mit dem Hinweis auf die Platzverhältnisse oder auf den Lärmpegel vermutlich erzwingen, dass nicht alle der Sitzung beiwohnen.

tessa hat geschrieben:Ich verneinte das und sie durfte bleiben.

Selbstverständlich ist das Dein Recht. Dabei spielen die Beweggründe auch keine Rolle. Es könnte ja sein, dass Du einen Zeugen dabei haben willst. Oder aber auch einen Juristen. Oder auch einen Übersetzer usw. usf. Die Behördenmacht (wobei die Arbeitsagenturen -soweit ich weiss- nicht mal zwingend Behörden sind) reicht weit. Aber so weit dann auch nicht.

tessa hat geschrieben:Nun aber stelle ich mir die Frage ob es eigentlich erlaubt ist jemanden zu solchen Terminen mitzunehmen,

Ja, schließlich musst Du Dich auch wehren können. Wenn Du Dich falsch beraten fühlst oder aber auch das Gefühl hast, dass Dir hier willkürlich das Leben schwer gemacht wird, wirst Du Dich juristisch dagegen wehren wollen. Spätestens dann ist es doch schön, einen Zeugen präsentieren zu können, welcher - als Unbeteiligter - Deine Schilderung teilt bzw. bestätigt. Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass die weitere Person Dir schlicht Mut gibt. Wie schon geschrieben: die Beweggründe spielen keine Rolle. Verbieten kann man es Dir ohne weiteres nicht.

tessa hat geschrieben:oder sollte ich eher lernen mit dieser Angst um zugehen? Geht es einigen ähnlich und wie geht ihr mit eurer Behördenangst um?

Unabhängig davon, ob Bekannte mit kommen können oder nicht ist doch dringend anzuraten, sich auch der Angst zu stellen! Es kann ja mal vorkommen, dass Du doch alleine zu einem Termin musst. So was gilt es auch zu meistern. Wenn das dann aber auch klappt, spricht immer noch nichts dagegen, trotzdem eine Begleitperson dabei zu haben. Insbesondere, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich arbeite selber in einer Behörde und muss sagen dass es bei uns keinerlei Reglementierungen gibt. Im Gegenteil, jeder Sachbearbeiter ist eigentlich froh wenn der Besucher entspannter bei der Sache ist weil es die Verhandlungen einfach erleichtert.

Es kann natürlich sein dass sehr persönliche Dinge besprochen werden müssen. In diesen Fällen setze ich einfach den gesunden Menschenverstand des Behördenmitarbeiters voraus. Vor Gesprächsbeginn würde ich garantiert darauf hinweisen dass meine Fragen und die Antworten nicht für alle Ohren gedacht sind und ob der Besucher es wirklich möchte dass seine Begleitung im Raum verbleibt. Wenn er nichts dagegen hat dann ist für mich alles klar.

Ich könnte mir aber vorstellen dass sich manche Behördenmitarbeiter gegenüber dem stummen Begleiter etwas unwohl fühlen. Unter vier Augen kann man leichter über manche Dinge sprechen, auch könnten sich manche Gedanken darüber machen dass dann im Streitfall nicht mehr Aussage gegen Aussage steht. Anders sieht es aus wenn sich solche Leute ständig in das Gespräch mischen oder auf Krawall gebürstet sind, die würde ich dann auch sofort vor die Tür setzen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Als mein Mann damals Übergangsweise mal zum Amt musste, habe ich ihn immer begleitet und keiner hatte was gesagt oder mich heraus gebeten. Ich denke mal das es jedem das seine ist ob er eine Vertrauensperson mit nimmt oder nicht. Ich glaube auch nicht das man es verbieten kann oder das in dieser Hinsicht eine Verordnung existiert.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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