Nach Anleitungen erstellte Handarbeit - gewerblicher Verkauf

vom 07.08.2011, 10:05 Uhr

In einer Kita wurden die Puppen von engagierten Eltern mit selbst gefertigter Puppenkleidung versorgt. Diese Kleidung wurde nach Anleitungen gehäkelt, gestrickt und/oder genäht. Die Kleidung gefällt den Kindern so gut, dass sie auch gern solche Kleidung für die Puppen daheim hätten. So entstand die Idee, dass weitere Kleidung von den Eltern gefertigt wird und neben anderen Dingen zum Verkauf bei Veranstaltungen der Kita angeboten wird. Dass die Artikel, die so angeboten werden, den gesetzlichen Vorschriften entsprechen müssen ist klar.

Nun steht folgendes Problem im Raum: Die Anleitungen sind aus Büchern und Handarbeitsheften entnommen und nach gearbeitet. Da Wollreste genutzt werden, sind die Modelle nie 1:1 gearbeitet, aber man könnte eben spätestens auf den zweiten Blick sehen, welches Modell nach gearbeitet wurde. Nun ist in allen genutzten Heften und Büchern im Impressum zu lesen, dass eine gewerbliche Nutzung und Nacharbeitung der Modelle nicht gestattet ist. Die Frage, die sich nun stellt: Ist das Nacharbeiten für einen solchen Basar schon gewerblich? Wie stehen die Chancen, wenn die Urheberrechtsinhaber um die Erlaubnis gebeten werden, die Modelle für den Zweck eines Basars zugunsten einer Kindereinrichtung nacharbeiten und dort dann gegen Geld anbieten zu dürfen?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Also, soweit ich es weiß, dürfen diese Sachen nicht gewerblich angeboten werden. Die Anleitungen sind für den Eigenbedarf, also zum Beispiel um die eigenen Kinder mit Puppenkleidern zu versorgen. Eine 1:1 Nacharbeitung und dann der Verkauf der hergestellten Sachen wäre bestimmt ein Verstoß gegen das Copyright und das Urheberrecht. Zumindest sind das die Informationen, die ich mal von einer Firma bekommen habe.

Aber nun mal so ganz nebenbei: eine Hose hat immer zwei Hosenbeine, ein Pullover immer zwei Ärmel und einen Halsausschnitt, ein Rock sieht nun mal so aus wie ein Rock eben aussieht. Auf all die Sachen kann es ja kein Copyright geben. Vielleicht kann man die Vorlagen soweit umändern, dass es da keine 1:1 Vergleiche mehr gibt. Du kannst ja das Rad nicht neu erfinden. Wie gesagt, bestimmte Gegenstände haben gewisse Eigenschaften, die sind einfach so. Ich meine, ein Verlag sagte zu mir, die Sachen dürften beim Verkauf nur zu 2/3 der Vorlage entsprechen. Da ging es allerdings um Holzfiguren. Aber auch ein Elch hat nun mal immer vier Beine und ein Geweih (außer es handelt sich um einen weiblichen Elch :D ). Ruft doch einfach mal bei den Firmen an und fragt nach. Außer ein bisschen Zeit und die eventuellen Telefonkosten braucht ihr dann nicht zu investieren. Falls ihr für das Nacharbeiten die Zustimmung bekommt, lasst euch das Ganze aber schriftlich bestätigen. Dann seid ihr auf der sicheren Seite.

» Bastelengelchen83 » Beiträge: 32 » Talkpoints: 24,88 »


Die Frage ist doch eigentlich, was als gewerblich gilt. Und da gibt es doch eine Definition, welche aussagt, das man dauerhaft eine Gewinnerzielungsabsicht haben muss. Diese ist bei einem Basar, welcher einmalig stattfindet gar nicht gegeben. Denn man wird, auch wenn es einmal im Jahr diesen Basar gibt, nicht jährlich Puppenkleider anbieten wollen. Zudem gibt es, wie schon von Bastelengelchen83 erklärt, bestimmte Eigenschaften, die immer vorhanden sind und leichte Änderungen an der Vorlage dürften nicht schwierig sein.

Allerdings steht eben auch einer Anfrage bei einer der Redaktionen nichts im Wege. Mehr als eine negative Antwort kann man nicht erhalten. Wobei ich mir vorstellen kann, das diese Firmen da recht kulant reagieren, wenn man ihnen ausführlich erklärt, das es sich dabei eben um eine einmalige Aktion zu Gunsten von Kindern handeln soll.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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