Handy geht im Bus leer - Bußgeld?
A ist interessiert an einer Handy-Karte und A hat auch Glück, dass von seinem Unternehmen, dem Unternehmen Z, eine solche Handyfahrkarte angeboten wird. Natürlich möchte A gleich auf diesen Zug aufspringen und kauft sich eine Fahrkarte. Dann kommt es aber auch gleich zum Ernstfall und die Kontrolleure B und C kommen in den Bus herein. Dort kommt es dann aber wieder einmal typisch und regelrecht komisch und knüppeldick zugleich für A.
So geht das Handy einfach aus, weil kein Saft mehr auf dem Handy drauf ist. Natürlich kann A auch nicht mehr auf das gekaufte Handyticket zugreifen und ist deswegen auch machtlos, als die Kontrolleure B und C zu ihm kommen. Natürlich hat A auf einmal keine Fahrkarte mehr, aber er sagt natürlich auch, dass er sich doch ein Ticket gekauft hat, aber dieses eben im Moment nicht zeigen kann, weil A´s Handy einfach den Dienst verweigert. Was hat A denn jetzt noch für Rechte? B und C möchten trotzdem auf die Zahlung von 40 Euro nicht verzichten. Muss sich A das gefallen lassen? Oder kommt A mit einem blauen Auge davon, nachdem er sein Handy einfach wieder auflädt und bei Z dann vorzeigt? Wie ist die Rechtslage hier im Allgemeinen?
Ja in diesem Fall muss sich zunächst das verlangte Bußgeld gefallen lassen. Schließlich ist zum Zeitpunkt der Kontrolle kein Ticket vorzeigbar. Allerdings kann A sich das Bußgeld im Nachhinein erstatten lassen, wenn dann mit geladenen Endgerät das Ticket mit Zeitangabe vorzeigen kann.
Das sehe ich auch so wie Julix, ist ja nichts anderes als wenn ich mein Monatsticket vergessen habe. Das kann dann auch in der Geschäftsstelle vorgelegt werden und dass Bußgeld wird damit hinfällig.
Wichtig ist natürlich dass ganz genau die absolut exakte Uhrzeit der Kontrolle vermerkt wird um auch beweisen zu können dass die Lösung des elektronischen Tickets vor der Kontrolle statt fand .
Vielleicht hätte sich A mal vorher die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, bei dem er mitfahren will, durchlesen sollen. Da steht so etwas ja genau drin. Und ich vermute jetzt mal, dass es um Touch and Travel geht oder um einen vergleichbaren Dienst. Da steht in den Geschäftsbedingungen und in jeder Infobroschüre genau drin, dass man selber dafür verantwortlich ist, für genug Akku zu sorgen, so dass die Fahrkarte überprüft werden kann. Wenn man dann trotzdem mit dem leeren Akku fährt, dann ist das eben Fahren ohne Fahrkarte.
Ein Bußgeld bekommt man aber nicht deswegen. Bußgelder werden nur für Ordnungswidrigkeiten verhängt und nicht für private Firmen wie Fahrunternehmen. Fahren ohne Fahrkarte oder mit leerem Handy ist ja keine Ordnungswidrigkeit. Bei der deutschen Bahn kann man sich im Fernverkehr noch eine Fahrkarte im Zug kaufen, ansonsten zahlt man eben 40 €, das sind dann aber keine 40 € Bußgeld sondern 40 € Strafgeld.
Wie es ist, wenn A das Handy auflädt, das weiß ich nicht. Also du meinst, dass A ein Handyladegerät dabei hat und es dann anstöpseln kann, oder? Das würde ja voraussetzen, dass es in dem Verkehrsmittel Steckdosen gibt. In den IC und ICE gibt es das, so dass das ja gar kein Problem wäre. Sobald der Kontrolleur kommt, kann A ja sein Ladegerät auspacken und das Handy anschließen und dann geht es ja in der Regel gleich wieder an. Nur wenn keine Steckdose da ist oder sie nicht funktioniert, dann kommt A sicher nicht mit einem blauen Auge davon. Die Fahrkarte könnte A ja auch nachträglich buchen und er bekommt sein Strafgeld sicherlich nicht zurück.
Da bin ich auch der Meinung, dass A sich eben vorher darum kümmern müsste, dass sein Handy auch funktioniert. Was sollen dann die Kontrolleure machen, wenn sie eine solche Person kontrollieren, die dann angibt, dass das Handy leer ist? Da könnte ja wirklich jeder kommen und sagen, dass sein Handy leer ist, man aber eine Karte gekauft hat. Die Kontrolleure müssen dann also ein Bußgeld verhängen. Es ist eben so, wenn man eine richtige Karte vergessen hat.
Für mich wäre es daher viel zu unsicher, wenn ich mir die Karte so kaufen würde, dass ich mein Handy immer dabei haben muss und ich mir auch sicher sein muss, dass der Akku immer geladen ist. Dann würde ich mich etwas unsicher fühlen.
Es wundert mich, dass man, wenn man sich eine solche Karte kaufen will, nicht mal eher schaut, wie viel Akku man noch zur Verfügung hat. Sieht man nämlich, dass der Akku schon leer ist, kauft man sich eine solche Karte ja gar nicht erst. Und natürlich muss man das Bußgeld zahlen, wenn man das Ticket nicht vorzeigen kann. Ist doch auch nichts anderes, wie wenn du eine Monatskarte besitzen würdest und sie aber vergessen hast. Anders könnte ja jeder behaupten, dass er eine Karte hat und das obwohl das vielleicht nicht der Fall ist. Du bist eben in der Beweispflicht und da du nicht beweisen kannst, dass du das Ticket hast, bedeutet das für den Kontrolleur, dass du es so lange nicht hast.
Ich gehe aber sehr stark davon aus, dass du das Ticket nach reichen kannst, wenn du beweisen kannst, dass du es zu dem Zeitpunkt schon hattest. Hinterher kaufen geht natürlich nicht. Ich habe aber keine Ahnung, ob da irgendwo ein Datum steht, was das ganze beweisen würde. Ich vermute aber, dass das A jetzt eine Lehre ist und er zukünftig auf jeden Fall seinen Akkustand prüfen wird.
Ich habe drei Jahre studiert und musste, um zur Universität zu kommen, immer mit dem Bus und Zug fahren. Eines Tages habe ich mal mein Portemonnaie vergessen, da war alles drin, Ausweis, Studentenausweis etc., sodass ich nichts vorweisen konnte, hätte mich ein Kontrolleur erwischt.
Der Weg zur Universität hin war noch ganz ok, keine Kontrolleure und die Sache war gut. Auf dem Weg zurück hat mich aber ein Kontrolleur kontrolliert. Ich habe ihm dann erklärt, wie die Sache aussieht und dass ich nichts bei mir habe. Er war recht verständnisvoll und fragte mich, ob ich irgendetwas habe, was mich als Student ausweisen würde. Ich habe ihm dann nur einige Unterlagen von der Universität zeigen können, auf denen teilweise auch mein Name stand.
Er hat mich dann um meine Personalien gebeten, diese habe ich ihm natürlich wahrheitsgemäß gegeben. Dann hat er gesagt, dass ich einen Bescheid per Post kriegen würde, dass ich ein Bußgeld zu zahlen hätte, wenn ich nicht innerhalb einer Woche den Studentenausweis im Zentralbüro der Bus- und Bahngesellschaft nach zeigen würde. Das habe ich dann getan, das hat mich wohl zwei Euro Bearbeitungsgebühr gekostet aber damit war die Sache dann gegessen.
Das Verhalten des Kontrolleurs war natürlich sehr kulant, dadurch dass er mich vollkommen vertrauen musste, was meine Personalien etc. anging. Aber ich denke, dass das dann auch so sein wird, dass man zunächst mal einen Bescheid über das Bußgeld bekommt und dann nachweisen muss, dass man zu dem Zeitpunkt ein Ticket hatte. Wenn dann auf dem elektronischen Ticket ein Zeitstempel drauf ist, dann gehe ich davon aus, dass man dann auch eine Art Bearbeitungsgebühr zahlen muss und dass sich dann die Sache gegessen hat.
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