Heizkostenablesen - Kosten für erneuten Besuch rechtens?
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus. Vermieter B hat letzte Woche Freitag einen Zettel ins Treppenhaus gehängt, dass am Dienstag jemand kommt, um die Heizungen von A abzulesen und die Zähler auszutauschen. Man solle zwischen 8 und 14 Uhr daheim sein, um sich weitere Kosten zu ersparen.
Darf der Vermieter wirklich verlangen, dass A diese 6 Stunden zuhause bleibt? Muss A echt etwas bezahlen, wenn der Typ für die Heizung noch einmal kommen muss? A`s Mann ist natürlich arbeiten an diesem Tag, und A hat einen wichtigen Arzttermin, den A auch nicht verschieben kann (A wartet schon seit 3 Monaten auf diesen Termin, weil nichts frei war vorher).
Wie sehen denn A`s Rechte oder Pflichten in diesem Fall rein gesetzlich aus? Weiß das jemand von euch?
Hallo!
Ja, das ist rechtens. Aber A muss nicht die ganze Zeit zu Hause sein, es reicht, wenn der Schlüssel irgendwoi hinterlegt wird, wo der Heizungsableser auch dran kommt (Vermieter oder Nachbar. Und A kann dann einen Zettel an die Tür machen, wo der Schlüssel hinterlegt ist.
Es ist rechtens, dass man , wenn man dann ncith zu Hause ist die Rechnung bekommt und den erneuten anfahrtweg und die Stunde, die der Ableser braucht auch bezahlt. Wir hatten das auch schon mal, als ich es wirklich verschwitzt habe und wir waren beim Mieterbund , der dann gesaagt hat, dass die heizungsableser im Recht sind und diese Kosten berechnen dürfen.
Irgendwie ist das ja auch klar. Erstens würden die Männer ja dann ständig doppelt irgendwo hinfahren müssen und zweitens wären sie dann wohl das ganze Jahr beschäftigt um Leute anzutreffen. Deswegen geben sie ja Termine, dass man sich darauf vorbereiten kann und den Termin wahrnehmen kann.
Da stellt sich aber dei Frage wie lange so ein Termin vorher bekannt sein muss. Es soll ja auch Leute geben die mehrere Tage nicht zu Hause sind und wenn dann Freitag erst der Zettel aushängt, das Dienstag jemand kommt, ist das ein wenig knapp oder?
Also soweit ich informiert bin, sind diese Extra-Kosten nur dann gerechtfertigt, wenn der betreffende Mieter gar nicht reagiert, sprich, auch keinen anderen Termin vereinbart hat. Bei uns ist es nämlich auch so, dass die Ableser meistens zwischen 08:00 und 14:00 Uhr kommen. Nun arbeiten wir aber beide in dieser Zeit und ich sehe auch nicht ein, mir deshalb extra einen Tag Urlaub zu versauen. Manchmal habe ich dann einen entsprechenden Termin vereinbart, da der Ableser ja dann meistens noch irgendwo hier in der Nähe ist.
Außerdem kann auch keiner verlangen, dass man seinen Schlüssel einem Nachbarn gibt. Wir können das zwar machen, aber nicht jeder hat so viel Vertrauen zu den Nachbarn, um ihnen den Wohnungsschlüssel anzuvertrauen! Was, wenn die Wohnung dann plötzlich ausgeräumt ist?! Da dürfte die Versicherung keinen Cent bezahlen, denn man hat ja den Schlüssel aus der Hand gegeben! Daran sollten solche Firmen auch mal denken!
Ich glaube nicht, dass es statthaft ist, bei einer so kurzfristigen Terminangabe – Freitag erst die Mitteilung und schon Dienstag darauf kommen – den Besuch für die Ablesung in Rechnung zu stellen, wenn niemand in der Wohnung anzutreffen ist. Vielleicht hat der Mieter ja versucht, die Ablesefirma zu erreichen und hat keine Verbindung bekommen. Bei uns ist das so im ganzen Haus, dass der Ablesetermin etwa zwei Wochen vorher angekündigt wird und die Ablesezeit eine Stunde betrifft, immer nachmittags.
Das ist ja das Neueste was ich höre, dass man für einen weiteren Besuch Geld bezahlen muss.
Das gleiche Problem hatten wir von gut vier Wochen. Meine Frau hat gerade Essen zubereitet, als plötzlich jemand vor der Tür stand und unseren Wasserzähler auswechseln wollte. Wir haben natürlich sofort interveniert, dass es jetzt nicht geht und wir konten prolemlos einen neuen kostenlosen Termin vereinaren. Dies gehört einfach zjm Service dazu, dass ein weiterer Besuch keine Kosten verursacht.
Ein ordentlicher Messdienst gibt einen Termin, ca 10 Tage vorher bekannt, dass sollte genug Vorlauf sein, um den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen, es gibt immer irgendwelche Gründe, dass der Termin nicht wahrgenommen werden kann, Urlaubsreise, Geschäftsreise, Krankheit etc. An dem bekanntgegebenen Termin wird der Ablese/Monteur feststellen wie viel Parteien nicht anwesend waren und einen erneuten Termin bekanntgeben mit genügend Vorlaufzeit, auch hierfür wird der Messdienst kein Geld verlangen. Erst die dritte Anfahrt wird in Rechnung gestellt. Bei der Ablesung wird das Zeitfenster auf etwa 2 Stunden begrenzt. Beim Austausch kann es sein das ein größeres Zeitfenster erforderlich ist. Wenn auf der Karte oder Hausaushang steht, Anwesenheit über die gesamte Zeit von 8 Uhr bis 14 Uhr ist erforderlich wir dies einen Hintergrund haben.
Beispiel: In der oder den Wohnungen kann das Wasser nicht abgesperrt werden. Zum Austausch der Wasserzähler muss der Hauptwasserstrang abgesperrt werden. Der Monteur kommt um 8 Uhr zu Mieter A nach einer halben Stunde sind die Arbeiten abgeschlossen, dann gehst zu Mieter B usw. Nachdem alle Wasserzähler im Haus getauscht wurden wird das Hauptwasser wieder aufgedreht. Dann muss der Monteur wieder durch alle Wohnungen laufen und Prüfen ob die Wasserzähler funktionieren und vor allem ob diese dicht sind und Kein Wasser tropft. Jetzt nehmen wir mal Mieter C, dieser hat die Anwesenheitspflicht ignoriert und hat um 9:30 nach erfolgtem Austausch die Wohnung verlassen und kommt erst gegen 19 Uhr wieder nach Hause.
Gegen 16 Uhr bemerkt Mieter A, einen dunklen Wasserfleck an der Wohnzimmerdecke. Jetzt kann sich Mieter A bei Mieter C für den Wasserschaden bedanken. Die Haftung hat hier ganz klar Mieter C.Jetzt wisst Ihr worauf ich hinaus will und der Ärger ist vorprogrammiert. Bei Altbauten ist so ein Zeitfenster nichts außergewöhnliches. So ein Termin kommt ja nicht jedes Jahr sondern alle 5-6 Jahre. Einfach mal das ganze aus einem anderen Betrachtungswinkel sehen. Es ist keine Böswilligkeit vom Vermieter/Messdienst/Verwalter, das jemand für einen Termin alle 5-6 Jahre mal für 6 Stunden anwesend sein muss. Hierfür wird es einen berechtigten Hintergrund geben.
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