Führerschein weg - Traktorschein behalten?
A ist bei einer Routinekontrolle mit Alkohol am Steuer erwischt worden. Der festgestellte Promillewert ist schon schriftlich mitgeteilt worden und A wartet nun auf die Höhe der Strafe. A ist dabei Ersttäter und ist sich durchaus bewusst, das er den Führerschein abgeben muss.
Nun arbeitet A in der Landwirtschaft und ihm wurde erzählt, das er einen Antrag stellen kann, damit er wenigstens der Traktorschein aus der Strafe rausgenommen wird. Immerhin könnte sein Arbeitgeber einen längeren Ausfall nicht berücksichtigen und die Kündigung droht. A möchte nun wissen, ob es diese Möglichkeit wirklich gibt und wo und in welcher Form man dies beantragen muss, das er wenigstens während der Arbeitszeit die firmeneigenen Maschinen fahren darf.
Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht. Er wird die Zeit, in der er auf den Führerschein verzichten muss nur auf privatem Grundstück oder auf dem Feld fahren dürfen. Wenn er auf öffentliche Straßen muss, um auf das Feld zu gelangen, hat er Pech gehabt. A wird dann wohl Stallarbeiten verrichten müssen, wenn der Chef das mitmacht.
Wenn man LKW oder Taxi Fahrer ist, kann man auch keinen Antrag stellen, obwohl man sonst den Beruf nicht ausüben kann. Sowas sollte man sich überlegen, bevor man sich vollaufen lässt und dann noch Auto fährt. Wenn man den Führerschein abgenommen bekommt, darf man nichts fahren, was einen Motor hat.
Als mein Mann zu schnell gefahren ist und angehalten wurde, hätte der Führerschein auch für einen Monat weg gemusst. Er hat aber das Fahrverbot in doppelte Geldstrafe umwandeln und so den Führerschein behalten dürfen. Jetzt weiß ich allerdings nicht, ob das für Trunkenheit am Steuer auch möglich ist. Vielleicht erkundigt A sich mal.
MissFly hat geschrieben:Als mein Mann zu schnell gefahren ist und angehalten wurde, hätte der Führerschein auch für einen Monat weg gemusst. Er hat aber das Fahrverbot in doppelte Geldstrafe umwandeln und so den Führerschein behalten dürfen. Jetzt weiß ich allerdings nicht, ob das für Trunkenheit am Steuer auch möglich ist. Vielleicht erkundigt A sich mal.
Das dürfte in diesem Fall nicht möglich sein. Wenn man zu schnell gefahren ist, handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, man bekommt ein Bußgeld und ein Fahrverbot. Je nachdem wie viel Promille A im Blut hatte bzw. ob Ausfallerscheinungen hinzukamen, handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Hier wird dann nicht nur ein Fahrverbot verhängt, sondern die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem ist nicht mehr ein Bußgeld fällig, sondern eine Strafe, meist in Form einer Geldstrafe. Theoretisch wäre aber sogar eine Freiheitsstrafe denkbar.
Ich habe auch noch nie davon gehört, dass man auf Antrag die Fahrerlaubnis für eine bestimmte Klasse behalten darf und ich kann mir das kaum vorstellen. Denn wie Diamante schon richtig gesagt hat, was wäre dann mit den ganzen Berufskraftfahrern?
Also zwischen einen Berufskraftfahrer, welcher seine Arbeitszeit fast ausschließlich auf öffentlichen Straßen verbringt und einem Landwirt, welche zwei mal am Tag eine kurze Strecke auf der Straße zurücklegt, ist doch wohl ein Unterschied.
Ich selbst kenne solche Regelungen auch nicht und A wurde es halt nur erzählt. Da bisher aber noch nichts gekommen ist, wo das Strafmaß festgelegt wurde, muss man eben erst mal abwarten was da dann im Brief drin steht.
Naja, ich habe mal ein wenig im Internet gestöbert und bin zu einem Fall gekommen, wo der Staatsanwalt wohl meinte, dass er auch hätte zu Fuß gehen können, als er betrunken war und deswegen wäre das wohl auch für einen Landwirt keine Entschuldigung, wenn er betrunken auto fährt. Der Landwirt hatte allerdings ein paar Kinder und ohne den Traktor würde der Betrieb den Bach runter gehen. klick . Ich denke, dass dann A wirklich einen humanen Richter haben muss um das durchzusetzen, wenn er keinen eigenen Betrieb hat und auch keine Kinder hat, die er durchbringen muss.
Dieser Fall, den ich verlinkt habe ist wohl eine Ausnahme. Ausschlaggebend für den Richter war wohl, dass der Landwirt Kinder hat und dass er einen eigenen Betrieb hat, der unterhalten werden muss. Der Landwirt durfte in den 9 Monaten Führerscheinentzug Traktoren bis zu 50 km/h fahren. Wie das allerdings in der Fahrerlaubnis geregelt ist, weiß ich nicht. Mein Traktorführerschein steht mit auf der Führerscheinkarte. Dann wird er wohl eine Bescheinigung bekommen haben.
A ist 21 Jahre und Arbeitnehmer bei einer Agrargenossenschaft. Also weder eigener Betrieb, noch Kinder. Nur kann es eben sein, das es auf einen langen Zeitraum her nicht möglich ist ihn auf den Hof zu beschäftigen. Damit würde er für den Betrieb untragbar sein. Und das es so eine Sonderregelung zumindest einmal gab, hat mir der Vater von A berichtet. Denn es muss vor einigen Jahren mal einen anderen Arbeitskollegen dabei erwischt haben, das er unter Alkohol gefahren ist.
Dieser durfte zumindest den Traktor auch auf öffentlichen Straßen fahren während der ansonsten keine motorisierten Fahrzeuge bewegen durfte. Also ganz so unmöglich war es zumindest nicht. Allerdings kann es eben sein, das man diese Möglichkeit mittlerweile abgeschafft hat. Aber so wie ich dich @Diamante verstanden habe, müsste A dann erstmal gegen die Strafe einen Widerspruch einlegen, so das die ganze Sache vor Gericht verhandelt wird.
Ja, so habe ich das in dem verlinkten Artikel auch verstanden. Denn der Richter muss ja entscheiden, wie es gehandhabt wird und wie lange er den Führerschein abgeben muss. Soweit ich weiß, kommt es bei Trunkenheit am Steuer immer zu einer Gerichtsverhandlung und wenn diese auch nur in einem kleinen Kreis stattfindet, wo nicht mal der Beteiligte dabei sein muss, sondern nur der Staatsanwalt, der Rechtsanwalt und der Richter.
Wenn allerdings solche "Sonderwünsche" verhandelt werden sollen, wird es wohl im größeren kreis stattfinden. A sollte auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen. Denn ohne diesen wird A es auf keinen Fall durch bekommen.
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