Aus einer Festplatte werden nach Garantiefall 2
A hat seinen Laptop zur Garantie geben müssen, weil die bisher einzige (750GB) Festplatte kaputt gegangen ist und keine Fremdeinwirkung vorlag. Der Laptophersteller B hat den Fall auch als Garantiefall angesehen und den Laptop innerhalb von knapp 2 Wochen wieder repariert. Dabei hat B aber nicht wie vorher eine 750 GB-Festplatte eingebaut, sondern gleich den freien Platz (den A sich eigentlich für spätere Aufrüstungen freihalten wollte) und den vorher besetzen Platz jeweils mit einer 350GB Festplatte belegt.
Nun ist die Frage, ob sich der Laptophersteller nicht ein bisschen Kosten gespart hat, aber gegen Vorlagen verstoßen hat oder ob er völlig legitim gehandelt hat und A deswegen einfach Pech gehabt hat. Was meint ihr?
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Es gibt dort keine rechtlichen Vorschriften an die sich diese halten müssen. Die Hersteller können die Bestimmungen frei definieren. Wenn also jemand die Garantieleistung in Anspruch nimmt hat dieser keinen Anspruch darauf ob nun zwei 350GB Festplatten eingebaut werden oder eine einzelne (um bei dem genannten Beispiel zu bleiben).
Anders sieht es bei der Gewährleistung aus. Diese ist gesetzlich festgeschrieben und beide Parteien haben festgelegte Pflichten. Kurzum kann man sagen A hat Pech gehabt und kann dagegen nichts machen.
A hat hier nicht Pech gehabt. Eigentlich kommt es ein wenig auf die Artikelbeschreibung an. Wenn natürlich nur eine bestimmte Festplattenkapazität angegeben wurde, wäre das Vorgehen von B vielleicht noch erklärbar. Aber wenn dann zusätzlich der freie Plattenslot als Verkaufsargument gedient hätte, wäre die Sachlage anders. Denn so ein weiterer Slot ist nicht selbstverständlich und kann schon kaufentscheidend sein!
Aber was mich mehr wundert, ist der Versuch, eine 750 GB Platte durch zwei 350 GB Platten zu kompensieren. Spätestens hier sollte man einhaken und anfragen, wie denn die Gleichwertigkeit gegeben sein soll. 2x 350 GB entsprechen eben nicht dem Wert 750 GB! Dabei ist es unerheblich, was nach der Formatierung herauskommt.
Das der Hersteller B hier übrigens darauf geachtet hätte, ein paar Euros zu sparen, glaube ich nicht wirklich. Vielmehr scheint es so zu sein, dass hier noch genügend (alte) Platten auf Lager waren, die man eben schnell los werden wollte. Und da käme so ein Garantiefall ganz gelegen. Ich würde also definitiv diese Sache reklamieren und das verlangen, was seinerzeit mit dem Laptop gekauft wurde. Und das war nun mal eine Platte über 750 GB.
Also da wollte dich der Hersteller wohl etwas verarschen. Bei so etwas würde ich dieses Notebook sofort wieder zurücksenden und dass verlangen, was beim Kauf drin steckte. Denn so etwas geht gar nicht und du hast ja sicherlich eine Menge Geld für das Gerät bezahlt. Da muss man erwarten können, dass auch eine 750-GB-Platte auch ersetzt wird und nicht wie es der Hersteller gemacht hatte gleich 2 350 GB Festplatten verbaut hatte. Wenn es nach mir ginge, hätte ich mir den Spaß gemacht und die 350-GB-Festplatte die im zweiten Schacht sitzt ausgebaut und für mich einige Wochen lang behalten. Wenn der Hersteller sich melden sollte, wo die zweite Festplatte bleiben sollte, hätte ich diese zurückgesendet. Aber wenn nicht kann man diese behalten oder sonst irgendwas damit veranstalten.
Ich würde an deiner Stelle das Notebook auch wieder zurückschicken. Wenn man eine einzige Festplatte hat, die 750 GB Speichervolumen hat, dann darf man auch erwarten, dass man eine gleichwertige Festplatte bekommt, wenn man die Garantie in Anspruch nimmt. Nicht nur, dass du keine gleichwertige Festplatte bekommen hast, denn zwei mal 350 GB sind keine 750 GB (du wurdest also um 50 GB beschissen sozusagen), nein, du hast auch noch einen freien Slot belegt bekommen, den du eventuell hättest anders nutzen können. Man hätte da zum Beispiel auch eine 750 GB Festplatte reinstecken können, dann hätte man im Gegensatz zu den 700 GB, die jetzt drin sind, 1500 GB, was schon ein recht großer Unterschied ist, vor allem, wenn man die Datengröße heutzutage bedenkt.
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