Fragen zum §34a Schein

vom 28.02.2008, 18:34 Uhr

Kurz mal zu einigen Antworten hier, es sind einige Teile des §34a genannt worden, jedoch ist da noch viel mehr dabei. Die wichtigsten Teile fehlen auch und auch die Voraussetzungen. Wichtig ist erst mal nicht das Geld, sondern dass du keine Eintragung im amtlichen Führungszeugnis hast. Dabei ist es egal wann was war und was es war. Du musst wirklich eine reine Weste haben.

Die Abnahme der Prüfung erfolgt bei der IHK und dies auch nur, wenn die dich "tauglich" halten. Auf 400€ Basis in diesem Job zu arbeiten ist auch ehrlich gesagt nicht sehr sinnvoll. Denn egal ob auf Minijob oder Vollzeitjob ist es immer noch nach wie vor so, dass du sehr viel arbeiten musst um auf Geld zu kommen. Beim Sicherheitsdienst machen seit Jahr und Tag die Stunden das Geld aus.

Ich finde es lustig, dass diese Schulungen nur noch so kurz sind. Als ich ihn damals machte, waren es noch mehrere Wochen. Ich denke aber dass noch immer die wichtigsten Punkte zum Beispiel das Jedermann Gesetz oder auch der Umgang mit Waffen ist. Waffenaufbewahrung, Waffenausgabe und solche Sachen. Auch wenn nicht viele Arbeiten bewaffnet vollzogen werden und du viel sicherer bist, wenn du dich weiterbilden würdest als Hundeführer. Jedoch willst du scheinbar nur in einer Diskothek arbeiten und da ist es auch wieder irrelevant.

Aufgrund des Minijobs wird dir die Kosten dieser Prüfung aber keiner Übernehmen. Würde auch dem Arbeitgeber zu teuer kommen, denn die wechseln solche Kandidaten wie dich durch wie andere ihre Unterwäsche. Überleg es dir einfach noch einmal. Was auf jeden Fall immer gleich ist, ist die Prüfungsgebühr bei der IHK, variiert aber von Bundesland zu Bundesland. Schreib doch mal wie du dich entschieden hast.

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» kleineliebe » Beiträge: 1817 » Talkpoints: 2,92 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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