Raubkopie von Werner war zu schlecht für eine Strafe
Eigentlich ist es ja immer klar, was einem Raubkopierer normalerweise blüht. Entweder eine Abmahnung oder eben andere unschöne Dinge. So war es eigentlich auch von Constantin Film geplant. Denn die hatten ihr neuestes Werk, einen Werner-Film, einfach so illegal bei Youtube entdeckt. Das schmeckte denen natürlich überhaupt nicht und deswegen gab es auch gleich mal ein saftiges Gerichtsverfahren.
Eigentlich dachte ich immer, dass man als Angeklagter dann gar keine Chance hätte, weil praktisch alles gegen einen spricht. Aber dem war gar nicht so, denn auf einmal gab es Freispruch. Und die Begründung war einfach wirklich eine der besten, die ich je gehört habe. Das Video war einfach ungenießbar und deswegen war das Gericht sich einig, dass niemand belangt wurde für solch eine schlechte Qualität. Findet ihr das gerecht? Kann man eine Raubkopie denn nur freisprechen, weil sie einfach von der Qualität her nicht die beste ist oder sollte man da einfach allgemeiner vorgehen? Hier findet ihr den Artikel zu diesem wirklich verrückten Urteil, wie ich persönlich finde.
Ein solches Urteil war mir vorher auch nicht bekannt. Ich finde, dass Raubkopierer, eben Raubkopierer sind. Ob nun in schlechter Qualität oder in einer guten, ist doch reine Nebensache. Ich finde das Urteil wirklich nicht gerecht. Wenn man nun zukünftig Raubkopierer erwischt und diese verklagt, dann stellt sich doch auch die Frage, wie eine schlechte Qualität, in den Augen des Gerichtes, aussieht. Am Ende werden sich alle darauf berufen, dass es doch eine schlechte Qualität ist. In diesem Fall eine klare Grenze zu ziehen, ist eigentlich unmöglich.
Man sollte eigentlich keinen Unterschied bei der Qualität des Inhaltes machen. Eine Raubkopie ist eine Raubkopie, auch wenn sie schlecht gemacht wurde. Der Inhalt ist schlicht und einfach gestohlen und unerlaubt verbreitet wurden. Ich kann daher diesen Schritt nicht nachvollziehen. Diese Klarheit ist auch bedenklich. Hätte man nach langen hin und her dieses Urteil gefällt würde es mich nicht so sehr interessieren wie in diesem Fall. Hier war das Urteil ja sehr eindeutig, was mich schon sehr wundert. Wenn aber die Qualität wirklich so schlecht war, dann frage ich mich wo sich hier die Grenzpunkte zwischen "gut" und "schlecht" befinden. Oder anders gesagt zwischen "legal" und "illegal". Wer entscheidet das? Es müsste doch eine Richtlinie geben. Wenn man dies von Fall zu Fall individuell entscheidet könnten doch vorhergegangene Fälle wieder aufrollt werden mit der Begründung, dass in einem anderen Fall eine noch schlechtere oder besser Qualität vorliegt als beim eigenen Fall. So entsteht doch ein unnötiges und heilloses hin und her.
Also ich finde die Qualität ist sicher nicht das entscheidendste, denn es gibt sicher viele Leute, denen die Qualität egal ist und die den Film dann eben in schlechter Qualität ansehen, anstatt viel Geld für teure Qualität bezahlen zu müssen. Denn solange man das Bild gut erkennen kann und auch der Ton zu verstehen ist, geben viele Leute lieber kein Geld aus und sehen sich das "kostenlos angebotene" an, auch wenn es illegal ist. Also ich finde das Urteil sinnlos.
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