Welche Internetseiten benötigen ein Impressum?

vom 02.08.2011, 18:45 Uhr

Ich sehe sehr oft Internetseiten, die überhaupt kein Impressum haben. Soweit ich informiert wurde, kann man in einem solchen Fall als Internetseitenbetreiber abgemahnt werden und somit muss man ein hübsches Sümmchen an einen Anwalt zahlen.

Ich habe aber auch gehört, dass nicht jede Internetseite ein solches Impressum wirklich benötigt. Wisst ihr welche Internetseiten, denn die Ausnahmen sind, beziehungsweise welche Internetseiten auf jeden Fall ein Impressum benötigen?

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Das betrifft alle Webseiten mit einen gewerblichen Aspekt. Eine reine private Seite beispielsweise braucht das nicht. Natürlich dürfen dann auch auf der privaten Seite keine Werbebanner oder auch Popups sein. Hier muss man sehr aufpassen, denn ansonsten kann man sich schnell Ärger einhandeln.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Streng genommen braucht jede Internetseite aus Deutschland ein Impressum, sofern diese nicht ausschließlich privaten Zwecken dient, ist dies nicht der Fall kann man natürlich abgemahnt werden und das kann natürlich ziemlich ins Geld gehen. Eine der Grundlagen dafür ist auch ein Gesetz namens Telemediengesetz. Demnach muss jedes Telemedium ein korrektes Impressum das aus Vorname, Name, der vollständigen Postanschrift und Kontaktinformationen besteht.

Die Telemedien umfassen Kommunikationsdienste, dazu gehört jede Webseite ein Impressum braucht. Was davon nun als private Webseite gilt und was nicht darüber lässt sich streiten und ist persönlich Ansichtssache.Ich musste die Informationen auch erstmal selber zusammenlesen, aber auf jeden Fall was neues dazu gelernt. :)

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» Weezy » Beiträge: 262 » Talkpoints: 0,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge



karlchen66 hat geschrieben:Das betrifft alle Webseiten mit einen gewerblichen Aspekt. [...]

Ich weise darauf hin, dass das nicht stimmt und das viele für diese Annahme schon teuer bezahlt haben, viel eher als bei einem Abmahnanwalt beim Finanzamt. Das hier zuständige Telemediengesetz kennt den Begriff "Gewerbe" nicht und den meint es auch nicht. Es geht viel eher um eine "geschäftsmäßige Tätigkeit". Und das ist jede auf Dauer angelegte und nachhaltige Tätigkeit, meist gegen Entgelt. Jedoch muss weder Gewinn anfallen, noch muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen. Und wenn man dann mal nachdenkt, ist man plötzlich ganz weit entfernt von dem, was man sich landläufig unter "Gewerbe" vorstellt.

Weiter geht es hier, wo hennessy221 seine Frage zum Impressum erweitert hat und ich will mich ja nicht unbedingt komplett wiederholen.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der einzige Fall, wo wirklich kein Impressum auf einer Internetseite hinterlegt werden braucht, ist eine Wartungsseite, wo vielleicht demnächst eine Internetseite entsteht, oder die aufgrund von Wartungsarbeiten vom Netz genommen worden ist.

Auf allen anderen Internetseiten muss ein Impressum vorhanden sein. Wer dies nicht hinterlegt, macht sich im Prinzip strafbar. Dies gilt sowohl für gewerbliche Internetseiten als auch für private Internetseiten. Und einige windige Anwälte machen sich einen Spaß daraus, Internetseiten zu finden, wo eben so ein Impressum fehlt und wo man eine Abmahnung bekommen kann.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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