Falsche Tatsachen in der Anleitung zum Aufbau
Person A hat sich eine moderne Stehlampe mit Dimmer gekauft und will diese Lampe nun aufbauen. Er liest dazu natürlich erst einmal die Bedienungsanleitung und baut danach auch die Lampe auf. Nach einer gewissen Zeit zeigt sich dann auch die Stehlampe als voll einsatzfähig. Allerdings wehrt diese Freude nicht lange, denn Teile der Lampe fallen ab.
Diese abgefallenen Teile sind natürlich total defekt und können auch nicht mehr repariert werden. Wenn sich allerdings die Person A an alle Punkte in der Anleitung zum Aufbau gehalten hat, dann liegt doch eigentlich kein Eigenverschulden vor. Oder muss man beim Aufbau auch etwas kreativ sein und darf nicht alle Tatsachen in der Anleitung befolgen? Wer kann hier Tipps und Ratschläge geben?
Das kommt natürlich drauf an. Wenn man zum Beispiel etwas festschraubt, kann man dabei auch Schrauben überdrehen. In diesem Fall hat man sich an die Anleitung gehalten, es liegt aber dennoch ein Selbstverschulden vor. Allerdings würde viele Unternehmen in diesem Fall trotzdem kulanterweise die Ware umtauschen.
Naja, ich denke auch dass man das so pauschal nicht sagen kann und es auf jedenfall darauf ankommt, was genau nun gemacht wurde. Wie Trisa schon sagte, kann es ja auch sein, dass man selber beim Festschrauben was falsch gemacht hat oder eben andere Schritte, falsch durchgeführt hat.
Ich würde es wahrscheinlich trotzdem einfach mal versuchen und die Firma anschreiben und diesen Fall erläutern. Dass man sich genau an die Anleitung gehalten hat, die Lampe danach aber nicht einsatzfähig war und auseinander fiel. Wenn Person A nun eine Vermutung hat, was in der Anleitung falsch beschrieben war, kann man das natürlich erst recht melden und wird sicherlich einen Ersatz erhalten.
Leider ist es so, dass man auch dann Fehler machen kann, wenn man den Anweisungen in der Aufbauanleitung folgt! Schließlich steht da nur, was zu machen ist. Wie es zu machen ist, bleibt dem Kunden überlassen. Und das hier etwas falsch gemacht wurde, spiegelt sich in der Tatsache wieder, dass angebrachte Teile an der Stehlampe eben nicht so befestigt wurden, wie es von Hersteller gedacht war.
Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es durchaus auch die Möglichkeit gibt, dass die benutzen Teile bereits beim Kauf defekt waren und daher nicht den Anforderungen entsprochen haben, welche eine haltbare Zusammenstellung erfordern. Bevor nun der Fehler nur in der Anleitung gesucht wird, würde ich - neben Eigenverschulden - auch hier eine Fehlerquelle vermuten.
Was aber in jedem Fall getan werden sollte, wäre die Reklamation beim Hersteller. Sollte wider Erwarten tatsächlich ein Systemfehler beim Aufbau für den Defekt sorgen, dann wäre dies aller Wahrscheinlichkeit auch bekannt (weil dann vermutlich noch mehr Reklamationen eingetroffen sein sollten). Und sollte es sich um einen Produktions- oder Materialfehler handeln, wäre der Hersteller in der Gewährleistungspflicht. Bei fehlerhaftem Aufbau hingegen ist man auf die Kulanz des Herstellers angewiesen und kann nur hoffen, die defekten Teile (günstig) ersetzt zu bekommen.
Also ich persönlich habe noch keine Anleitung gesehen, welche so falsch geschrieben war, dass das Produkt am ende zusammen fällt und alles kaputt ist. Sollte man solch eine Anleitung vorliegen haben, welche so mangelhaft ist, würde ich nicht von Eigenverschulden sprechen. Aber wie gesagt, selbst die Anleitungen von Ikea sind nicht so schlecht
Das einzige was mir öfters mal auffällt, ist wenn es ein Produkt schon in einer neueren Ausführung gibt oder mehrere Typen existieren, ist die Anleitung für ein neueres Produkt oder einen anderen Typ geschrieben und passt somit nicht 100%ig auf das vorliegende Produkt.
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