Gibt es ein „Und-Konto“?

vom 15.07.2011, 13:56 Uhr

Ich wohne zwar seit etwa einem Jahr mit meiner Freundin zusammen, aber was finanzielle Dinge betrifft bin ich aufgrund einer schlechten Erfahrung schon sehr vorsichtig geworden. Meine Freundin möchte nun, dass wir ein gemeinsames Girokonto eröffnen. Bisher haben wir jeder ein Konto und könnten dann natürlich für ein Konto die Gebühren sparen.

An sich ist das also schon eine gute Idee, nur macht es mir etwas Sorgen, dass meine Freundin dann im Prinzip in vollem Umfang und somit rund um die Uhr über mein Konto verfügen kann. Nun habe ich schon einmal von einem Und-Konto gehört, das so funktionieren soll, dass man Verfügungen nur gemeinsam vornehmen kann. Wie werden denn dann Bargeldabhebungen am Bankautomaten gehandhabt? Gibt es so ein Konto wirklich, und welche Banken bieten ein derartiges Konto an?

» Curly » Beiträge: 122 » Talkpoints: 39,72 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich weiß, dass es solche Konten gibt. Aber wie das dann mit der Bargeldabhebung am Automaten funktionieren soll, weiß ich leider nicht. Das "Und-Konto" läuft dann auf euer beiden Namen. Nur ihr zusammen dürft Überweisungen tätigen. Dazu müsst ihr beide auf der Überweisung eure Unterschrift leisten. Fehlt eine Unterschrift, so wird dies nicht akzeptiert. Nur, wenn man in einem solchen Fall eine Vollmacht des Partners hat, ist dies möglich. Ich meine, dass ich etwas über das Und-Konto bei der Sparkasse gelesen habe. Am besten geht ihr zusammen einfach mal zu eurer Bank, und lasst euch ausführlich beraten.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Wenn du ein gemeinsames Konto mit deiner Freundin eröffnen willst, dann hast du zwei Möglichkeiten. Entweder ihr eröffnet ein "Oder-Konto", also das klassische Gemeinschaftskonto, bei dem jeder von euch frei über das Guthaben verfügen kann oder ihr führt es als "Und-Konto", bei dem jede Entscheidung von euch beiden genehmigt werden muss! Da du das einem Geldautomaten aber nicht begreiflich machen kannst, gibt es hierfür keine Möglichkeit Geld abzuheben, außer am Schalter. Einzige Lösung wäre dann wohl, dass du ihr Auszahlungsscheine der Bank mitgibst, die du bereits unterschrieben und am besten auch schon mit dem Betrag versehen hast.

Dann muss deine Freundin nur noch zum Schalter gehen und selbst unterschreiben. Ob das aber so gut für die Beziehung ist, weiß ich allerdings nicht. Wenn ich, eingefleischter Banker, einen Tipp geben darf: Behaltet doch beide eure eigenen Konten und eröffnet einfach noch ein gemeinschaftliches Oder-Konto, auf dass ihr beide monatlich einfach einen festen Betrag überweist. So hast du die Sicherheit, dass nicht dein ganzes Konto gefährdet ist, aber trotzdem den Vorteil, dass ihr ein gemeinschaftliches Konto habt.

Ach ja, beide Konto-Modelle gibt es bei jeder Bank, denn neu sind sie keineswegs. Wo du es also eröffnest, solltest du so wählen, wie es dir am praktischsten erscheint. :P

» Shavo88 » Beiträge: 71 » Talkpoints: 3,67 »



Ein Gemeinschaftskonto kann man mit jeder anderen natürlichen Person erstellen. Dies kann man entweder als Oder-Konto oder als Und-Konto laufen lassen. Generell lässt es jeder als Oder-Konto laufen, da dabei jede Person einzeln über das Geld verfügen kann.Bei einem Und-Konto müssen bei jeder Verfügung alle Personen aus dem Kundenstamm anwesend sein. Wenn z. B. der Partner auf Geschäftsreise ist, kann von einem Und-Konto nicht mehr abgehoben werden. Eine Bankkarte bzw. Kreditkarte gibt es für das Und-Konto nicht, da wie bereits genannt alle Personen anwesend sein müssen.

» daNii16 » Beiträge: 8 » Talkpoints: -0,69 »



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