Auf Werbung hinweisen verboten?

vom 28.07.2011, 17:45 Uhr

Ich hatte mal ein Konto bei GoogleAdsense. Dort habe ich mal gelesen, dass es verboten ist auf die Werbungen der Seite irgendwie hinzuweisen oder darauf zu verleiten, dass diese mehr geklickt werden.

Man darf nur über die Werbung schreiben "ähnliche Ergebnisse" oder "Werbung". Oder irre ich mich da und es ist erlaubt mit Hilfe von Grafiken, wie einen Pfeil, auf Werbung einer Internetseite hinzuweisen?

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Also ich könnte mir keinen wirklichen Grund erklären, warum das denn nicht erlaubt sein sollte. Aber wenn Google selbst das schon voraussetzt, dann glaube ich eher weniger, dass sie da eine Forderung machen werden, die so nicht berechtigt und damit unwirksam wäre. Deswegen denke ich, dass man sich lieber an solche Regeln halten sollte, denn Google ist ja auf keinen Fall ein Neuling im Internet und im Rechts-Geschäft.

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Reicht das Verlinken denn nicht schon? Ich persönlich halte das durchaus für ausreichend. Und wenn jemand eh vorhatte darauf zu klicken, dann wird er das auch ohne Pfeil finden. Lehnt er es hingegen kategorisch ab, dann wird auch ein Pfeil nichts nützen um denjenigen dazu zu bewegen, darauf zu klicken. Ich persönlich habe davon zwar noch nichts gehört, dass man da nicht anderweitig drauf hinweisen darf, aber ich hab es einfach auch nicht für Nötig gehalten.

Es reicht in meinen Augen nämlich vollkommen wenn man schreibt: Unterstützen Sie uns mit einem Klick auf die Werbung und dann eben das Bild oder den Link dahin. Da kann man auf Pfeile ohnehin getrost verzichten. Wenn du es aber genau wissen willst, wieso fragst du dann nicht einmal einfach bei google nach, warum du das nicht darfst? Die haben dafür sicher eine Erklärung. Es verwundert mich ja fast ein bisschen, dass die nicht schon zu finden war. Normalerweise steht da dann doch sowas wie, dass man davon absehen soll, weil usw.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Alles was an Werbung eingebaut werden kann und den Besucher zu einem freiwilligen Klick animieren soll, darf nicht extra gekennzeichnet werden. Daher ist es besser, wenn man sich von Google Werbung anzeigen lässt, welche zum Thema der Webseite passen. Die Chance auf einen Besucherklick ist dann wesentlich höher.

Dann gibt es noch Anbieter für Forced-Klicks, also Zwangsklicks. Die Bezahlung dafür ist wesentlich geringer, aber auf die Werbung darfst du dann extra hinweisen. Oder du baust sie so ein, das der Besucher deiner Seite eben zwangsweise darauf klicken muss, wenn er einen bestimmten Inhalt sehen will.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wie Punktedieb es schon gesagt hat, möchte Google mit dieser Klausel verhindern, dass die Klicks auf Webseiten als eine Art Spende gelten und deswegen viele Besucher die beworbenen Webseiten nicht wegen ihres Inhaltes besuchen, sondern eben um die Seite, auf der die Werbung eingebaut ist zu unterstützen. Würde Google solche Methoden also erlauben, würden viele Kunden von Google AdWords weniger oder gar keine Anzeigen schalten, da diese nicht so effektiv wären.

Aus diesem Grunde gehen viele andere Werbenetzwerke ähnlich mit dem Problem um, geben aber mit den Forced-Klicks ihren Kunden auf beiden Seiten eine Möglichkeit um das genannte Vorgehen zu unterstützen, wobei die Bezahlung dabei natürlich wesentlich geringer ausfällt. Alles in allem würde ich kaum dazu raten, solche Werbung auf seiner Webseite einzubauen, da zwar mehr Klicks erzielt werden, das Guthaben bei klassischen Bannern aber meistens deutlich schneller ansteigt.

» onlydp » Beiträge: 534 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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