Hat eine Kontovollmacht Einfluss auf das Bafög?

vom 18.08.2010, 11:29 Uhr

Meine Mutter möchte mich gerne in ihre Konten eintragen lassen, dass ich eine Vollmacht bekomme. Es sollen ihre Konten bleiben und sie als Inhaber drin stehen. Es geht nur darum, dass für den Fall das mal etwas passiert ich eine Verfügung über ihre Konten habe, damit sind sowohl die Konten in Deutschland als auch die in der Türkei gemeint.

Nun beziehe ich aber Bafög und möchte kein Risiko eingehen. Es heisst zwar immer, dass Konten angegeben werden müssen in denen ich als Inhaber drin stehe, aber immerhin könnte ich ja das Geld von ihren Konten beziehen, wenn ich bevollmächtigt bin daher möchte ich lieber sicher gehen und gerne wissen ob so eine Kontovollmacht Einfluss auf das Bafög hat oder nicht.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich habe mich in den letzten Wochen gerade selbst mit dem Ausfüllen des Bafög-Antrages plus Anlagen beschäftigt. Und da war nirgendwo die Rede, dass deine Vollmachten in irgendeiner Weise interessant seien. Und das ist doch auch nur logisch. Schließlich könnte dir deine Mutter auch ebenso gut selbst Geld von ihren Konten holen, das du dann als nicht registrierten Barbestand hast. In diesem Punkt geht das Bafög-Amt einfach von einer gewissen Ehrlichkeit des Empfängers aus.

» derpianist93 » Beiträge: 112 » Talkpoints: 0,76 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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