Vollstreckungsbescheid: Forderung verkaufen?
Vor Jahren habe ich im Rahmen meiner damaligen Selbständigkeit einen Vollstreckungsbescheid gegen eine Person erwirkt, bei der ich für viel Geld etwas gekauft, die Ware aber nicht bekommen habe. Der Gerichtsvollzieherbesuch bei dieser Person hat allerdings zum Ergebnis gehabt, dass sie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, somit sehe ich erstmal innerhalb der nächsten Jahre keine Chancen darauf, dass ich mein Geld jemals wiedersehe.
Da es sich allerdings um einen für mich doch recht hohen Betrag handelt, den ich schon ganz gern wiederhaben würde, frage ich mich, welche Möglichkeiten ich habe. Ich möchte einfach gern mit der Sache abschließen und nicht immer wieder über diese Forderung nachdenken, die da meinerseits offen ist. Am liebsten würde ich den Titel verkaufen und jemand anderem überlassen, in ein paar Jahren nochmal zu versuchen, das Geld bei dieser Person zu beschaffen.
Auch habe ich herausgefunden, dass es Inkassobüros gibt, die einem solche Forderungen abkaufen, in der Regel kaufen sie allerdings eher höhere Forderungen auf, bei denen die Zinsen über die Jahre entsprechend mehr Geld einbringen. Bei mir handelt es sich nicht um einen vierstelligen Betrag, sondern noch um einen dreistelligen.
Weiß jemand von Euch eventuell Näheres über den Ablauf eines solchen Titelverkaufs und kennt vielleicht Inkassobüros, die auch kleinere Forderungen aufkaufen? Oder gibt es vielleicht noch andere Stellen, die Titel kaufen, als nur Inkassobüros?
Mit einem titel im dreistelligen bereich dürfte es schwer werden, einen Käufer dafür zu finden. Wie du schon sagst, kaufen Inkassobüros und ähnliche eher höhere Titel auf. Außerdem kaufen sie meistens ein ganzes Kontingent davon und nicht nur einen einzelnen Vollstreckungsbescheid. Ich habe mich vor ein paar Jahren mal mit solchen Angeboten befasst und die lohnten sich nicht wirklich. Und da ging es um eine ganze Menge Titel.
Verkaufen könntest du die Forderung auch nur für einen bestimmten Prozentsatz. Dieser dürfte (weit) unterhalb der 50% liegen. Ich glaube, du wirst nicht viel Erfolg mit einem angestrebten Forderungsverkauf haben.
Leider kannst du wegen der eidesstattlichen Versicherung auch nicht viel tun, bevor die Schutzfrist abläuft. Was möglich ist, dass sich aus dem Vermögensverzeichnis des Schuldners (sollte 15 Euro beim Gericht kosten wenn man das anfordert) eine aktuelle Kontoverbindung ergibt und man dann eine Kontenpfändung in die Wege leitet. Ob die dann aber etwas ergibt ist wieder fraglich.
Schwierig - ich nehme mal an dass es sich um eine titulierte Forderung handelt. Mit dem Forderungsverkauf ist das so eine Sache:
1. Bekommt man oft nur einen kleinen Anteil ausbezahlt (z. B. Forderung 10.000 Euro, Verkauf: 3.000 Euro), was aber je nach Fall anders gelagert ist. In der Regel rechnen die Inkassobüros (die in der Mehrheit diese Forderungen aufkaufen) mit 50 % sind zu holen, 30 % werden bezahlt.
2. Selbst Beträge wie 3.000 Euro usw. sind meist für die Inkassobüros schon unattraktiv, eben aufgrund obiger Rechnung, da hier meist nur knapp 600 Euro Gewinn anfallen ohne berücksichtigte Kosten.
Dazu kommt, dass hier meist vor dem Abkauf einer titulierten Forderung die Verhältnisse des Schuldners eingehend überprüft werden, z. B. über das Vermögensverzeichnis. Stellt das Inkassobüro fest, dass die Forderung nur ein bedruckter Zettel ist, der in diesem Leben keinen Wert mehr hat wird man ihn auch nicht verkaufen können.
Ansonsten sehe ich hier nur 2 realistische Möglichkeiten:
- Kontenpfändung / Lohnpfändung
- Aussitzen und den Titel immer erneuern, in der Hoffnung der Schuldner wird ihn irgendwann zahlen können.
Wenn es sich um eine unerlaubte, vorsätzliche Handlung handeln würde könnte man auf Basis von § 850f (2) ZPO noch was an der Pfändungsfreigrenze drehen (herabsetzen).
Auch wenn der Betrag vielleicht ein wenig niedrig ausfällt, könntest du ihn trotzdem an einem Inkassobüro verkaufen. Sofern das Inkassobüro sich in dem Wohnbereich deines Schuldners befindet, nimmt es die Forderung einfach mit. Allerdings kannst du für deine Forderung wohl nicht viel erwarten von dem Inkassobüro. Sie werden sie dir vermutlich für ein drittel der Forderungshöhe abkaufen. Vielleicht nehmen sie es auch in Kommission, so dass erst ab Erfolg ausgezahlt wird. Der Betrag könnte da höher ausfallen, weil die Risiken dann anders gelagert währen.
Ich würde es auch einfach mal bei einem Inkasso Büro versuchen. Nur glaube ich auch , dass die wohl nur recht wenig zahlen werden. Aber immerhin sind heute 30 % mehr als in 5 Jahren nichts. Mit ganz viel Glück kommt er vielleicht zur ein Verbraucherinsolvenzverfahren und dann wars das ganz mit dem Geld. Vielleicht lässt sich das Inkassobüro auch nur auf ein "unechtes Factoring" ein, dh sie kaufen dir die Forderung zwar erst einmal ab, aber wenn sie diese dann nicht (vollständig) einziehen können, verlangen sie das Geld (teilweise( zurück).
Das mit der Pfändung hört sich aber auf jeden Fall nach einer guten Idee an, insbesondere wenn der Schuldner arbeiten geht. Eine Sachpfänung ist hingegen meistens nicht von Erfolg gekrönt.
Das Thema Forderungen und Forderungsmanagement ist heikel und wirklich nicht einfach - das hast du ja schon gemerkt. Ich kann auch verstehen dass du so verärgert bist, dass du nun dein Geld anderweitig schon früher bekommen und die Forderung verkaufen möchtest. Allerdings ist entscheidend um welchen Betrag es sich hierbei handelt. Häufig ist für einen als Privatperson etwas viel, was für ein Inkassounternehmen ziemlich wenig ist.
Deshalb nehmen häufig die großen seriösen Beträge von Privatpersonen nicht an. Oft ist auch der Verlust bei der Sache enttäuschend hoch, auch wenn man natürlich sagen kann "Hauptsache es kommt n bissl was raus". Ich würde dir empfehlen einmal die Checkliste zum Forderungskauf auf klick durchzusehen. Dort findest du auch weitere interessante Wikis zum Thema sowie eine Liste vertrauenswürdiger Inkassobüros, die auch kleinere private Forderungen abkaufen.
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