Langwierige Erkrankung rechtfertigt keine Kündigung
Falls ein Mitarbeiter durch eine krankheitsbedingte, langwierige Arbeitsunfähigkeit oder krankheitsbedingte, langwierige Leistungsschwäche ausfallen sollte kann diesem nicht ohne weiteres gekündigt werden, so das LAG Rheinland-Pfalz in Mainz (Az 7 Sa 253/07). Dazu müssten erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen durch den Ausfall des Mitarbeiters nach durch den Arbeitgeber nachgewiesen werden.
Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber mittels einer Kündigungsschutzklage gegen dessen Kündigung, da diese seit über 1,5 Jahren arbeitsunfähig sei. Da aus Sicht des Arbeitgebers nicht absehbar sei, wann sie wieder gesund wäre und ihre Erkrankung zu erheblichen Beeinträchtigungen in der betrieblichen Personalplanung führen würde wodurch der Betriebsablauf in erheblichem Maße gestört werden würde, sprach man ihr die Kündigung aus.
Dem konnte sich das LAG nicht anschließen und entschied für die Klägerin, da laut Gericht der Arbeitgeber dazu verpflichtet sei aufgrund der ihn treffenden Beweislast die Betriebsstörungen nicht pauschal anzusprechen sondern diese näher darzulegen.
Ich würde aufgrund einer langanhaltenden Krankheit gekündigt.
Mein Arbeitgeber hat mir vorgeworfen alle 5 Arteste gefäscht zu haben sowie die Krankenmeldungen ! Da ich aber Ver.di Mitglied bin war das kein Problem. Ja das Ende von der Geschichte ist, mein ehemaliger Chef musste mir eine Abfindung zahlen, denn für diesen Mann wollte ich nicht mehr arbeiten, achja und seine Ausbildung Lizens wurde ihm auch abgenommen !
Hallöchen,
Ich muss sagen, ich kann da beide Pareien von Fall zu Fall verstehen.
WENN ein Arbeitnehmer die Situation ausnutzt und seine Krankheit künstlich verlängert, ist das für die Arbeitgeben definitiv keine schöne Sache, wenn er der Arbeitskraft, die nicht arbeiten kann, nicht kündigen darf.
Meine Mutter hat so eine Angestellte, die ständig - und ewig- kleine Wehwechen hinauszögert. Wobei das nochmal was anderes ist, als ein Langzeitkrankger.
Auch wenn derjenige wirklich krank ist, und vermutlich auch länger krank bleiben wird, ist das nicht sonderlich toll. Wie hier im Beispiel: 1,5 Jahre sind eine sehr lange Zeit.
Für denjenigen der wirklich krank ist - natürlich nicht aus "Eigenverschulden", ist das eine gute Sache, es sichert ihm ja, dass er nach der Krankheit zurück ins berufsleben kann , ohne wenn und aber. Fraglich natürlich, ob man all die Arbeiten ausführen kann, die man bisher gemacht hat. Hier ist es für einen Arbeitgeben auch eher ungünstig,wenn er jemanden Beschäftigt, der seinen Job nicht mehr auf die Art ausfüllen kann, wie es eigentlich vorrausgesetzt wurde.
alle 5 Arteste gefäscht zu
Das ist natürlich ein dickes Ding, dir sowas zu unterstellen wenn es nicht der Wahrheit enspricht. Eine Frechheit.
Es gibt aber tatsächlich solche Arbeitnehmer die das ohne mit der Wimper zu zucken tatsächlich machen, da wird man schon leicht misstrauisch.
Meine Mutter ist auch noch nicht an dem Punkt, weil sei an das gute im Menschen glaubt ^^, aber als Arbeitgeber muss man manchmal wirklcih aufpassen wen man einstellt. Die emisten wollen eben doch viel verdienen und wenig arbeiten - und wie geht das besser, als wenn man krank ist...
Liebe Grüße
winny
Hallo ZappHamZ, das ist für Dich natürlich nicht schön, aber bei Kleinbetrieben ist es schon möglich gekündigt zu werden: siehe auch Arbeitsunfähig und gekündigt?.
Allerdings muss in Deinem Fall ja wirklich etwas nicht gesetzkonform gelaufen sein, bei den Folgen für Deinen Ex-Chef.
Wie winny aber auch schon bemerkte, gibt es halt solche Menschen, die sich durch Krankheiten eigentlich nur mehr Urlaub sichern wollen. Da kann man dann als Chef schon mal mißtrauisch werden. Allerdings sollte man derrtige Vorwürfe auch gut beweisen können, bevor man damit rausplauzt.
Guten Morgen,
ich wäre nun davon ausgegangen, dass eine lange Krankheitsdauer eben eine Kündigung rechtfertigt. Eigentlich wäre es ja nur logisch, da ja zum Einen der kranke Mitarbeiter fehlt, und zum Anderen braucht man ja Ersatz. Denn auf Dauer kann auch ein gut laufendes Team die fehlende Arbeitskraft nicht ersetzen. Eine Vertretungskraft muss eingestellt werden, die dann einspringt und auch die muss bezahlt werden.
Es ist ziemlich schwierig, eine Grenze zu ziehen. Zwischen "Faulheit" und "Vortäuschen einer Krankheit" und eben wirklich die Krankheit, zu der man nichts kann. Da ist das im Eingangsposting erwähnte Gesetz dann doch ganz gut.
Winny, soviel ich weiss, ist Deine Mama eine Kindergartenleiterin. Wenn sie dies in einem kirchlichen oder staatlichen Kiga ist, sind ihr da schon die Hände gebunden. Bei einem privaten Kiga sähe es schon wieder etwas anders aus. Aber Fakt ist, dass solch ein Fernbleiben weder fürs Team noch für die Kinder gut sind. Daher muss da schon etwas geschehen.
LG Steph
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