Beim Urlaub schulpflichtige Kinder mehr Rechte?

vom 24.07.2011, 18:42 Uhr

winny2311 hat geschrieben:Es gibt kein direktes Gesetzt, aber schon ein Gesetzt, mit dem man im Notfall kommen könnte. Nach dem Bundesurlaubsgesetzt BUrlG §7 (1) sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn es gibt Arbeitnehmer, die aus sozialen Gründen den Vorrang verdienen. Das ist der Fall, wenn es zum Beispiel eben schulpflichtige Kinder gibt.

Das ist doch der Punkt der zählt. Natürlich wird es schwierig, wenn alle Arbeitnehmer Kinder haben. Allerdings müsste ein Arbeitgeber erst mal nachweisen, dass bestimmte Mitarbeiter aus betriebsbedingten Gründen keinen Urlaub nehmen können. Und das wird in vielen Fällen eben scheitern.

Und wenn es wirklich so ist, dass ein Arbeitgeber ständig grundlos die Arbeitnehmer mit Kindern vergisst, dann würde ich schon mal mit dem Bundesurlaubsgesetz anrücken. Ich habe das durch die Blume auch schon getan und damit hatten die ewigen Diskussionen um Urlaub auch ein Ende.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Also müssen tut man gar nichts. Es ist gerechterweise so, dass alle, auch kinderlose Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub haben, auch in der Ferienzeit. Ich würde da sagen: Wer zuerst kommt, malt zuerst. Denn wenn ich weiß, dass ich schulpflichtige Kinder habe dann weiß ich auch früh genug, wann ich frei brauche.

Natürlich geben die meisten Chefs den Familien Vorzug, Pflicht ist es aber nicht. Ich kann auch gut verstehen, dass es da manchmal zu Reibereien kommen kann, da Mitarbeiter, die keine Kinder haben, nicht einsehen, warum sie beispielsweise nicht im August frei nehmen können.

Ich selber habe auch Kinder, sehe allerdings keiner meiner Urlaube als selbstverständlich an. Mein Glück ist, dass ich im Sozialbereich tätig bin und deshalb selten Probleme habe, bei wichtigen Terminen oder eben zu Ferienzeiten frei zu nehmen.

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