Impressum auch bei E-Books
Der Gesetzesgeber ist manchmal meiner Meinung nach wirklich sehr genau, und auch bei E-Books ist das der Fall. Dass ein Buch nämlich ein Impressum benötigt, das war mir schon seit langer Zeit klar. Aber auch die elektronischen "Gleichgesinnten" müssen ein Impressum mit an Bord haben. Das Ganze wird durch das schon oft besprochene Telemediengesetz eben geregelt, und da gibt es anscheinend auch keinerlei Ausnahmen, da wird zurzeit rigoros abgemahnt, was das Zeug hält bei E-Books.
Ein wenig unnötig und unsinnig fand ich die ganze Sache mit der Impressumspflicht ja schon immer, aber das man das nun auch noch bei elektronischen Büchern unbedingt beachten muss, es sei denn, bei einem sitzt das Geld locker? Das finde ich dann schon übermäßig hart, denn es sind ja meiner Meinung nach nur ein paar Dateien und kein wirkliches Werk, wie es ja bei einem echten Buch der Fall ist. Wer noch mehr zu dem Thema Impressum bei solchen Arten von Büchern wissen möchte, dem kann ich übrigens nur empfehlen, mal in das Telemediengesetz zu schauen, denn dort wird man wirklich zumindest einigermaßen gut aufgeklärt.
Wie findet ihr dieses strikte Durchziehen des Gesetzes? Ist das nicht doch ein bisschen zu hart? Oder muss jeder wissen, was er da genau tut, wenn er denn ein E-Book veröffentlichen möchte, schließlich gibt es nun einmal überall gewisse Regeln, die man besser beachten sollte?
Ich betrachte es als völlig legitim dass auch bei elektronischen Ausgaben der Bücher ein Impressum enthalten ist. Wenn ich mir vorstelle ein Gerät in der Hand zu halten, dass mir die Buchseiten auch genau so darstellt wie wenn ich ein normales Buch in der Hand halte, ist ja zwischen diesen beiden Gegenständen kein großer Unterschied mehr erkennbar. Somit greift auch hier das Gesetz das vorschreibt, ein Impressum muss in jedes Buch.
Unter anderem wird so auch der Realitätsgrad der elektronischen Ausgabe aufrecht erhalten und trägt dazu bei, dem potentiellen Leser den Eindruck zu vermitteln, ein echtes Buch in der Hand zu halten.
Die Sinnhaftigkeit der Angabe des Impressums, ob bei gedruckten oder elektronischen Büchern sei jetzt mal dahingestellt. Aber ich gehe jetzt bei dem Begriff eBook einfach mal von der elektronischen Version der „richtigen“ Bücher aus. Bei den „richtigen“ Büchern steht das Impressum aufgrund des genannten Telemediengesetzten drin. Dann finde ich es auch völlig in Ordnung und konsequent, dass bei eBooks, die ja schließlich die elektronische Version der gedruckten Form sind, das Impressum ebenfalls drinsteht.
Meiner Meinung nach handelt es sich übrigens bei eBooks nicht um „irgendwelche Dateien“, sondern genau so um Werke eines Autors, wie die Bücher der gedruckten Form, nur eben in elektronsicher Form, sodass diese überall mit hingenommen werden können, ohne einen dicken Schinken rumzuschleppen und auf vielen Geräten wiedergegeben werden können.
Es ist doch gar keine Frage, dass jede Veröffentlichung letztlich auch benannte Personen bedarf, welche im Zweifel eben auch die Verantwortung für das Veröffentlichte übernehmen. Daher ist es nicht zu viel verlangt, dass eben auch Ebooks, welches ja auch eine Veröffentlichung von Sachverhalten jeder Art bedeutet, sich hier nicht entziehen können.
Nebenbei stelle ich mir aber die Frage, wie du darauf kommst, dass das Fehlen eines Impressums rigoros abgemahnt werden würde? Wer ist hier in der Rolle des Abmahners und vor allem in welcher Rolle? Schließlich kannst du als Privatperson kaum eine kostenpflichtige Abmahnung zustellen. Dies könnten eigentlich nur die Wettbewerber oder aber die Wettbewerbshüter. Daher ist die Gefahr bzw. die Falle hier nicht zu hoch einzuschätzen. Und eigentlich würde es sogar schmeicheln - denn es kann vereinfacht behauptet werden, dass nur bei den Büchern die gelesen werden auch das fehlende Impressum auffällt.
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