Gilt das einmalige Unterbreiten eines Angebots als SPAM?

vom 17.07.2011, 13:11 Uhr

Wenn A eine Internetseite eröffnet, die darauf basiert, dass andere Firmen diese in ihr Angebot mit aufnehmen ergibt sich (wie auch in vielen anderen Situationen) das Problem, dass es verboten ist sogenannte SPAM-Mails an die Firmeneigner zu versenden. A muss aber ja irgendwie mit diesen in Kontakt treten, weshalb sich die Frage ergibt, ob eine einzelne E-Mail (zum Beispiel an die im Impressum geführte E-mailadresse) mit einem Kooperationsangebot schon als SPAM gilt.

Wie würdet ihr das einschätzen? Darf A solche einmaligen Mails verschicken und wenn ja unter welchen Bedingungen? Ist es vielleicht generell verboten? Wie könnte A dann mit der Firma in Kontakt treten?

» onlydp » Beiträge: 534 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wie man das auch dreht und wendet, es wäre eine ungefragte Kontaktaufnahme und damit ist das mit Sicherheit unter Spam einzuordnen. Es würde doch hier niemand eine objektive Unterscheidung zwischen A und einem Werbenden für Potenzmittel unterscheiden können. Weshalb sollte A das "dürfen", die anderen Spam-Versender nicht, obwohl die auch nur für eine Lotterie oder ähnliches werben (A würde für die eigene Unternehmung werben).

Sicherer (aber sicher auch nicht erfolgversprechender!) wäre hier das Verteilen von Werbeblättchen. Und wenn das zu aufwendig erscheint, kann man ja gezielt die in Frage kommenden Unternehmen anschreiben. Ein gewöhnlicher Werbebrief (Brief, Umschlag und Briefmarke) zählt jedenfalls nicht als Spam.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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