Anstellung ohne Arbeitsvertrag: legitim?
A war 3 Jahre bei einer Zeitarbeitsfirma. dort hatte er auch einen Vertrag. Jetzt ist er von der Firma, wo er die letzten 2 Jahre gearbeitet hat, übernommen worden. Er bekam diesen Pin für die Arbeitszeituhr und bekam auch Berufskleidung der Firma. Aber einen Arbeitsvertrag bekommt er nicht. A wurde gesagt, dass das in der Firma nicht üblich ist, dass Arbeitsverträge gegeben werden. Wieviel Urlaub er bekommt und wie hoch sein Lohn ist wird er auf der Abrechnung sehen. Ich kann das nicht verstehen und habe A geraten auf einen Vertrag zu bestehen. Denn ich kann nicht glauben, dass heutzutage in seriösen Firmen noch ohne Arbeitsvertrag eingestellt wird.
Sind Beschäftigungen in einer größeren Firma, ohne Arbeitsvertrag noch üblich? Kann A auf einen Arbeitsvertrag bestehen? Wie kann A auf den Arbeitsvertrag bestehen? Welche Argumente kann A anbringen, dass ihm ein Vertrag gegeben wird. A meint, dass er keinen Vertrag braucht. Hauptsache ist, dass sein Lohn kommt und da A froh ist Arbeit zu haben, traut er sich wohl auch nicht was zu sagen. Welche Nachteile kann A ohne Vertrag haben?
Also er sollte auf jeden Fall auf einen Vertrag bestehen. Man muss anfangen zu arbeiten, auch wenn man den Vertrag noch nicht in Händen hat, dies ist kein Grund eine Arbeit zu verweigern. Jedoch sollte der Vertrag dann recht schnell einen zugestellt werden. Sicherlich hat er auch Nachteile, wenn er keinen Vertrag hat. Nehmen wir an, er wird ausgestellt und dies nicht Rechten. Ohne Vertrag wird es dann beim Anwalt sehr schwer. Er kann auf jeden Fall auf einen Vertrag bestehen ohne weiter Angabe von Gründen.
Außerdem ist ein Arbeitsvertrag wichtig und richtig, denn dort sind auch die Pflichten und Rechte eines Arbeitsnehmer verankert. Hierbei ist nieder zu schreiben wie das mit dem Lohne geregelt ist, Kündigungsfristen, Verhalten bei Krankheit und so weiter. Also sollte er sich nicht scheuen und sofort darauf bestehen einen Vertrag zu bekommen.
Ja, A kann dadurch Nachteile haben! Wenn man keinen Arbeitsvertrag hat, kann man nach meiner Laienmeinung einfach so fristlos gekündigt werden. Das kann ganz schön hart sein! Ob es legal ist, weiß ich nicht. Vorstellen kann ich mir das nur schwer.
Dann kann man auch nicht sicher sein, dass man wirklich überall gemeldet wird, wo man von seinem Chef als Arbeitnehmer üblicherweise gemeldet wird. Das kann dann sein, dass man beispielsweise keinen Arbeitgeberanteil an die Krankenkasse bekommt. Wenn man keinen Arbeitsvertrag hat, ist man möglicherweise nicht versichert, falls man einen Unfall im Betrieb oder auf dem Weg dorthin hat. Die privat abgeschlossene Krankenversicherung wird da keine Kosten übernehmen, weil es sich um einen Dienstunfall handelt, Im Ernstfall bleibt man da auf horrenden Kosten sitzen!
Wenn man keinerlei schriftliche Grundlage hat, unter welchen Bedingungen man arbeitet (Stichworte Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Entlohnung pro Stunde, Urlaubsansprüche, Aufgabenbereiche) ist man doch quasi ein moderner Sklave, der auf den Befehl des Chefs alles machen muss, wenn er nicht riskieren will zu fliegen.
Außerdem: So ein Arbeitgeber wirkt in meinen Augen extrem unseriös. So eine Arbeit sollte man nur in einer Notlage annehmen und dann nur nach juristischer Beratung und einem fachmännischen OK, damit man nicht im nachhinein Probleme wegen illegalen Tätigkeiten bekommt.
Da es ja durchaus in so mancher Branche früher üblich gewesen ist, einen Arbeitsvertrag mündlich ab zu schließen und nur mit einem Handschlag zu besiegeln, finde ich es gar nicht mal so außergewöhnlich. Wenngleich ich auch sagen muss, dass ich mir sehr unwohl fühlen würde.
Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist meines Wissens nach genauso möglich wie ein schriftlicher. Wenn A der Meinung ist, dass man ihn nicht bei der Krankenkasse gemeldet hat, soll er doch dort einmal anrufen und anfragen, ob diese schon die Anmeldung zur Sozialversicherung von seinem neuen Arbeitgeber vorliegen hat. Dann kann er zumindest schon einmal sicher sein, dass er auch weiter krankenversichert ist. Die Krankenkasse würde sonst auch unter Umständen die Anmeldung beim Arbeitgeber anfordern.
Normalerweise hat A dann ja auch mindestens ein Anrecht auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub, also wenn A sich nicht daran stört ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten, finde ich es eigentlich in Ordnung. Dadurch wird man meiner Meinung nach auch nicht unbedingt zum Arbeitnehmer mit noch weniger Rechten.
Zunächst, und das ist hier im Thread ja auch schon geschrieben worden, kann man A beruhigen. Es ist natürlich möglich, Arbeitsverträge mündlich zu schließen. Die sind dann genau so gültig wie schriftliche Verträge! Und einen Nachweis hat man spätestens nach dem ersten Gehaltseingang. Spätestens jetzt Könnte der Arbeitgeber nicht mehr argumentieren, dass die Stelle nur für ein paar Tage ausgelegt war oder ähnliches.
Und eine Kündigung bedarf der Schriftform, wenngleich auch hier bei Einigung eine mündliche Kündigung reichen kann. Man hat es aber ungleich schwerer (als Arbeitgeber), später vor einem Arbeitsgericht die Wirksamkeit einer Kündigung nachzuweisen.
Zum Arbeitsvertrag der nur mündlich geschlossen wurde ist nur zu sagen, dass das Problem alle Sonderbedingungen betrifft, die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen. Urlaubsanspruch wird tatsächlich schriftlich auf der Abrechnung festgehalten. Aber beim Anspruch auf Gleitzeit ist es schon schwieriger. Oder aber wenn vereinbart wurde, dass das Gehalt über die Zeit fix ansteigt. Oder aber nach einer Probezeit der Urlaubsanspruch höher wird. Alles, was eben Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind, lässt sich nur einfordern, wenn die Vereinbarung nachzuweisen ist.
Und auf einen Vertrag wird A nicht bestehen können. Wenn der Arbeitgeber keinen Vertrag unterschreiben will, wird man ihn auch nicht zwingen können. Wobei es mir hier so scheint, als würde A seine Situation nicht sonderlich verbessern, wenn er so einen Vertrag in Händen halten würde. Daher bleibt A nur zu raten, sich hier nicht weiter reinzusteigern und im Zweifel eben trotz Festanstellung weiter nach einem anderen Arbeitsplatz zu suchen.
derpunkt hat geschrieben:Zunächst, und das ist hier im Thread ja auch schon geschrieben worden, kann man A beruhigen. Es ist natürlich möglich, Arbeitsverträge mündlich zu schließen. Die sind dann genau so gültig wie schriftliche Verträge!
Das stimmt so schon seit über 15 Jahren nicht mehr! Heute ist ein Arbeitsvertrag in Schriftform tatsächlich Pflicht - seit über 15 Jahren gibt es das sogenannte Nachweisgesetz (Klick), in dem festgelegt ist, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Schriftstück auszuhändigen hat, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen festhält und vom Arbeitgeber unterschrieben ist. Ist das Arbeitsverhältnis befristet, dann muss das sogar vor der Aufnahme der Tätigkeit geschehen, sonst innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit.
@JotJot: Das mit dem Nachweisgesetzt ist schon richtig und jeder Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin hat einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, in welchem alle getroffenen Vereinbarungen niedergeschrieben sind. Besonders wichtig, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben übertreffen (z.B. mehr Urlaub usw.). Und mit diesem Gesetz ist auch klar geregelt, dass der Arbeitgeber spätestens sogar nach einem Monat von sich aus so ein Schriftstück zu erstellen hat! Das schöne für den Arbeitgeber ist hier aber: wenn er es nicht tut, dann folgt auch nichts! Es sind keine (!) Sanktionen geregelt, welche der Arbeitgeber fürchten muss. Im schlimmsten Fall kommt der Arbeitnehmer und mahnt diesen Vertrag an oder klagt sogar darauf, diesen Vertrag zu bekommen.
Jetzt sollte man sich aber mal die Branchen anschauen, in denen es eher üblich (war), ohne schriftliche Verträge zu arbeiten. Dann macht man sich noch einmal klar, wie "unersetzlich" man als Arbeitnehmer in solchen Fällen ist. Und dann stellt man sich die Frage, wie der Arbeitgeber wohl reagiert, wenn ein Arbeitnehmer (schon zu Beginn der Tätigkeit) Kosten verursacht. Und das tut er wirklich, weil er vor Gericht in jedem Fall gewinnen würde.
Das der Arbeitgeber keinen schriftlichen Vertrag aufsetzt, wird schon seinen Grund haben. Und wenn es nur der "Grund" ist, dass noch nie mit schriftlichen Verträgen gearbeitet wurde und es eben noch nie "zu Problemen" gekommen ist. Betrachtet man sich also die Kräfteverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dann sollte man nicht zu viel Hoffnung auf die auf der Seite des Arbeitnehmers stehende "Waffe" des Nachweisgesetzes legen. Daher: selbst ohne schriftlichen Arbeitsvertrag bleibt es ein gültiger (mündlicher) Arbeitsvertrag - bei dem es eben schwerer wird, Vereinbarungen als Arbeitnehmer nachzuweisen.
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