Behindertengerechte Wohnung wer hat einen Anspruch darauf?
Eine sogenannte behindertengerechte Wohnung suchen sehr viele interessierte Mieter, allerdings wird natürlich nicht jeder eine solche behindertengerechte Wohnung zur Miete bekommen. Es gibt hier sicherlich auch noch von Wohnung zu Wohnung erhebliche Unterschiede, die eben auch auf die speziellen körperlichen Einschränkungen der zukünftigen Mieter abgestimmt sind.
Welche Behinderungen müssen wirklich vorhanden sein, damit man eine solche Wohnung erhält? Welche Institution kann hier mit konkreten Informationen weiter helfen? Mal konkret angenommen Frau A ist behindert und würde gerne in eine solche Wohnung ziehen. Mit welchen Kosten müsste sie in der Tat rechnen? Bekommt sie bei der behindertengerechten Einrichtung der Wohnung auch staatliche Unterstützung? Ist hier die Miete beispielsweise höher als bei einer ganz normalen Wohnung?
Ich wüsste nun nicht, dass Mietsuchende bei einer behindertengerechten Wohnung da noch zusätzlich einmal ausgesiebt werden. In Wohnungsanzeigen stehen durchaus mal Merkmale wie "barrierefrei" oder "behindertengerecht" vermerkt, aber es steht nicht dabei, dass diese Wohnungen dann explizit nur für Behinderte oder auch für Senioren gedacht sind. Das wird dann vielleicht beim Telefonat oder beim Gespräch herauskommen. Eine behindertengerechte Wohnung habe ich mir aber noch nicht angeschaut und mich auch damit nicht weiter beschäftigt.
Ob und inwiefern Behinderungen vorhanden sein sollen, kann sicherlich nur der Vermieter sagen. Daher sollte man diesen dann auch kontaktieren und solche Details mit ihm besprechen. Ich denke aber nicht, dass eine barrierefreie Wohnung ausschließlich an Behinderte vermietet wird. Aber da hilft wie gesagt der Vermieter weiter.
Die höheren Mietkosten könnten vorhanden sein, ja, jedoch gehe ich mal davon aus, dass eher Kriterien wie Lage der Wohnung und Ausstattung der Wohnung eine Rolle spielt. Zwangsläufig muss eine behindertengerechte Wohnung nicht aufgrund dieser Besonderheit zu höheren Mietkosten beitragen. Da hilft dann eigentlich auch nur ein Vergleich mit anderen Wohnung in dieser Gegend, die von der Größe her ähnlich ist.
Über eine staatliche Unterstützung kann ich Dir nun nichts sagen. Aber da kann das Wohnungsamt oder auch Organisationen wie die Diakonie oder das Deutsche Rote Kreuz weiterhelfen.
Es geht hier allerdings schon um spezielle behindertengerechte Umbauten wie beispielsweise eine Rollstuhlrampe, Dusche mit direkter Rollstuhleinfahrt und ähnliche Dinge. Diese Dinge sind in der Tat relativ teuer und müssen von speziellen Firmen direkt ausgeführt werden. Ich denke einmal, dass nicht jeder Behinderter einen solchen speziellen Umbau genehmigt bekommt.
Geht es denn aber um Wohnungen, die bereits so gebaut worden sind, dass sie eben barrierefrei sind oder geht es um Wohnungen, die barrierefrei umgebaut werden sollen? Natürlich sind die Umbauten dann teurer, und ich denke nicht, dass ein Vermieter sich wirklich darauf einlässt. Die Kosten für einen eventuellen Umbau muss zumindest zum Großteil eher der Mieter zahlen, von daher wäre es besser, von Anfang an eine barrierefreie Wohnung zu suchen. Wenn nun keine entsprechenden Anzeigen dabei sind, kann man selbst auch aktiv werden.
Barrierefrei heißt leider nicht immer gleich behindertengerecht, deshalb habe ich den Begriff im Eröffnungsthread nicht verwendet. Dieser passus geht mehr so in den altersgerechten Bereich, wenn allerdings keine weiteren Umbauten gemacht werden müssen.
Wenn man allerdings im Vorfeld schon eine altersgerechte Wohnung findet, spart man in jedem Fall gr0ße Kosten beim Gesamtumbau keine Frage. Allerdings werden direkte Behindertenwohnungen auch direkt auf den Behinderten zugeschnitten.
Es gibt natürlich Wohnungen, die bereits behindertengerecht sind, und solche, die umgebaut werden müssen. Von manchen erkrankten oder beeinträchtigten Menschen kann man kaum noch verlangen, dass sie einen Umzug durchführen, vor allem dann nicht, wenn sie kaum Unterstützung haben. Aus diesem Grund kann es sich durchaus lohnen, das dann zu beantragen.
Man geht sicherlich in erster Linie davon aus, dass die Menschen dann auch gut allein zurecht kommen würden, wenn die Wohnung dementsprechend gestaltet ist. Sprich, die Möbel sind auf entsprechend der Höhe, wo man allein heran kommt (und dazu ist ein Spezialumbau der zum Beispiel Küche notwendig) und die Türen sind breit genug. Auch befinden sich solche Wohnungen im Erdgeschoss oder es gibt zumindest einen Fahrstuhl oder ein anderen behindertengerechtes Beförderungsmittel.
Bei Menschen, die sie kaum oder gar nicht mehr bewegen können, ist der Umbau ja nicht von Nöten (das klingt böse, ist aber so). Da benötigt man dann nur breitere Türen und ein entsprechendes Zimmer mit Pflegebett - aber eben keine ganze Wohnung.
Ich denke mal das Beste wird sein, wenn man sich an einen Sozialarbeiter wendet. Der kann einem weiter helfen und auch sagen, an welche Instanzen man sich alles wenden kann oder auch muss. Denn die Beantragung dürfte nicht ganz einfach werden und wird schon aufs Detail geprüft werden.
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