Big Döner ist nicht größer als der normale Döner

vom 09.07.2011, 19:40 Uhr

A hat abends Hunger, aber keine Zeit, sich ein Abendessen selbst zuzubereiten. Also macht A kurzen Prozess und geht zum Dönerladen von Besitzer B. A bringt für seinen Mitbewohner C noch einen Döner mit, C hat allerdings noch mehr Kohldampf als A und deswegen möchte er einen sogenannten "Big Döner" mitgebracht haben. A und C lesen im Prospekt von C davon zum ersten Mal, sie wissen also nicht, was nun an dem Döner "Big" ist, das einzige, was sie wissen ist der um einen Euro teurere Preis für den Big Döner.

Also macht A sich auf den Weg zu Dönerladen B und dort bestellt er einen normalen Döner und einen Big Döner, 1 Euro teurer als der normale Döner. Er fügt zu seiner Bestellung dazu, B solle auf beide Döner alle Zutaten drauf machen, die er so vorrätig habe. B willigt ein und schmeißt die Brote in das Eisen. Außerdem sagt er zu A, es dauere um die 10 Minuten. A interessiert sich vorerst nicht weiter für die Döner und geht erst einmal auf die Toilette und setzt sich danach auf eine Bank, um die Tageszeitung zu lesen.

Als A dann von B gerufen wird, sind beide Döner bereits eingepackt und B bittet A, den fälligen Betrag zu bezahlen. Das macht A natürlich und packt anschließend die beiden Döner in seinen Rucksack. Damit das gute Essen nicht kalt wird, macht sich A natürlich gleich auf den Weg nach Hause. Dort wartet C schon ganz hungrig und so werden der Döner und der Big Döner gleich ausgepackt.

Allerdings sind beide Döner überhaupt nicht zu unterscheiden. Weder ist beim Big Döner das Fladenbrot größer, noch ist er üppiger mit Fleisch befüllt. Also müssen A und C einfach raten, welcher denn der Big Döner sei. C gibt sich damit nicht zufrieden und geht mit dem einen Döner in der Hand direkt zu Dönerladen B. Doch dieser streitet alles ab und meint, dass er den Döner gar nicht bei ihm gekauft habe. Außerdem hätte er es gleich nach dem Kauf beanspruchen müssen. So wäre dies beim Rückgeld ja ebenfalls. C erscheint das einleuchtend und so muss er den Döner einfach so essen, Big Döner hin oder her. Hätte man nach dem Verlassen des Ladens noch einen Anspruch auf einen echten Big Döner? Was hätte man unternehmen können? Muss der Unterschied beim Big Döner deutlich erkennbar sein, wie zum Beispiel durch ein größeres Brot? Gilt hier die gleiche Regelung wie bei der Rückgeldregel?

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



So pauschal lässt sich das ja gar nicht sagen. Erst mal stellt sich die Frage, ob A und C bei der Inspektion der Döner die Mengenateile abgemessen haben. Das würde dann bedeuten, dass man mit einer Waage zum Beispiel den Fleischanteil abwiegt. Nur vom Augenmaß lässt es sich vielleicht nicht mit Gewissheit sagen. Auch die anderen Bestandteile müsste man theoretisch abwiegen. Klar, dass das keiner macht.

Was mich weiterhin wundert, ist, dass die Zubereitung der Döner 10 Minuten in Anspruch genommen hat, so dass ein Blick in die Tageszeitung sowie ein Toilettengang möglich gewesen sein sollen. Damit liegt der Verdacht nahe, dass Person B mit Absicht von der Zubereitung ablenken wollte, um die beiden Döner schnellstmöglich einpacken zu können, damit Person A keinen Blick darauf werfen konnte.

Ich persönlich hätte bei der Zubereitung genau aufgepasst und sofort nachgefragt, welches denn nun der Big Döner sei und was diesen Döner denn so big macht. Notfalls hätte ich mich gleich beschwert. Allerdings denke ich mal, dass Dönerladenbesitzer B sich auch nicht clever verhalten hat, indem er im Nachhinein den Verkauf abgestritten hat. Selbst wenn nichts nachzuweisen war, müsste Person B ja eigentlich daran interessiert sein, Person A als Kunden zu behalten. Eine schlechte Reputation ist nämlich Gift für das Geschäft. Ihm hätte bewusst sein müssen, dass Person A und Person C nie wieder das Geschäft aufsuchen werden.

Sicherlich hat Person A keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz oder Rückgabe der Ware, da er das Geschäft ohne Quittung und eigene Kontrolle der Ware verlassen hat. Aber er hätte zumindest mit der Kulanz des Döner-
ladenbesitzers rechnen können.

» bigfoot11de » Beiträge: 575 » Talkpoints: 3,11 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Das haben A und C natürlich nicht getan, aber es müsste ja einem der beiden aufgefallen sein, wenn der eine Döner größer gewesen wäre. Dass B keine Kulanz zeigte, ist tatsächlich schlecht für ihn, denn ich bin mir sicher, dass A und C keinen Besuch mehr bei B machen werden, alleine schon wegen dem Big Döner, der dann in Wirklichkeit gar nicht big gewesen ist. Ich verstehe allerdings nicht ganz, findest du die 10 Minuten viel oder wenig?

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



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