Darf man einen eigenen Garten später als Bauland nutzen?
Familie A hat einen relativ großen Garten und möchte genau diesen Garten mit dem dazu gehörigen Grundstück später als Bauland nutzen. Man könnte bequem auf dem Gartengrundstück ein kleines Einfamilienhaus errichten?
Auch einige der anliegenden Gartennachbarn spielen mit einen solchen Gedanken. Wo kann man sich hier Rat holen? Ist das so in Deutschland überhaupt erlaubt? Oder muss eine solche Tatsache schon vor dem Erwerb des Gartens schriftlich vereinbart werden?
Du brauchst, wenn du im Garten auch nur ein Gartenhaus bauen willst, eine Baugenehmigung. Diese kannst du beim Bauamt beantragen. Dort kann man auch nachfragen, ob man dort ein Einfamilienhaus errichten darf. Beim Bauamt stehen solche Informationen in den Akten. Der Antrag kann aber auch durchaus abgelehnt werden. Einfach mal beim Bauamt nachfragen.
Ich würde sagen wenn du in deiner Gemeinde nach dem Bebauungsplan für die Gegend in der sich dein Garten befindet fragst dann bekommst du auch eine eindeutige Antwort mit der du auch etwas anfangen kannst. Wenn es sich um ein reines Erholungsgebiet handelt sieht es eher schlecht aus das du mehr als einen Bungalow darauf bauen darfst. Ich kenne jetzt nicht so die Regularien aber nach meiner Beobachtung hängt so eine Zusage von eher individuellen Faktoren ab. Wenn eine Gemeinde genügend Bauland ausweisen kann was ihr gehört wird sie sich kaum das Geschäft dafür entgehen lassen und euer Land zu Bauland erklären. Bauland ist übrigens bedeutend teurer als Gartenland, schon um Spekulanten abzuhalten wird so eine Entscheidung immer in den Gemeindeversammlungen getroffen.
Hilfreich ist es natürlich wenn sich unter den Abstimmenden auch mehrere Gemeindemitglieder befinden die dort auch bauen möchten. Nicht zu vergessen ist auch die Kostenfrage. Wenn dort Häuser entstehen müssen die Grundstücke auch erschlossen werden, es muss eine Straße gebaut werden mit allen Kosten die dabei später entstehen einschließlich Räumdienst und so weiter. Abhängig ist so eine Entscheidung natürlich auch von den örtlichen Gegebenheiten. Mancher Boden darf nicht bebaut werden weil dort früher Bergbau betrieben wurde oder irgend jemand hat mal irgendwann dort einen geschützten Schmetterling gefunden. Alles ist also ein bisschen wie beim Roulette.
Generell gilt es zu klären, ob das Grundstück als Bauland oder Bauerwartungsland bei der Gemeinde eingetragen ist. Natürlich wäre das Grundstück in dem Fall teurer, als wenn es nur als Wiese oder Acker eingetragen ist. Ganz wichtig ist es, ob da überhaupt gebaut werden dürfte, das ist nämlich nur der Fall, wenn es eine Zufahrt zum Grundstück gibt, die als Feuerwehrzufahrt genutzt werden kann. Man darf nur dort bauen, wo ein Feuerwehreinsatz im Notfall gewährleistet werden kann.
Wir haben ein großes Grundstück hinterm Haus, auf dem locker noch zwei Häuser gebaut werden könnten, aber unsere Kinder werden dort niemals hin bauen dürfen, weil es keine Möglichkeit der Zufahrt für ein Feuerwehrauto oder einen Rettungswagen gibt. Wir haben zwar eine Einfahrt, die wir uns mit dem Nachbarn teilen, aber die geht nur bis zum Haus, dann kommen Garage und Hof. Unser Grundstück reicht auch nicht bis zur nächsten Querstraße, weil der Anlieger dort ein Stück des Grundstückes gekauft hat, bevor wir das Haus gekauft haben.
Das Grundstück, um das es bei Euch geht, müsste mit Sicherheit noch erschlossen werden, ein nicht zu verachtender Kostenfaktor. Hier gilt es zu überdenken, sofern eine Bebauung überhaupt zulässig wäre, ob sich das lohnt. Je nach Siedlungsgebiet sind die Grundstückpreise unterschiedlich. Vielleicht wäre es vom Aufwand und von den Kosten her günstiger, ein bereits erschlossenes Grundstück in Erwägung zu ziehen. Da spielt die Lage auch eine Rolle.
Weiterhin muss man herausfinden, ob das Gebiet vielleicht ein Naturschutzgebiet oder Wasserschutzgebiet ist, das dürfte man aber bei der Gemeinde erfahren, wenn einem (das bei einem bereits im eigenen Besitz befindlichen Grundstück) das nicht schon bekannt ist.
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