Batteriebetriebene Fahrradlampen nicht nach der StVO

vom 03.07.2011, 16:37 Uhr

Mittlerweile hat sie fast jedes 2 Fahrrad, die sogenannten batteriebetriebenen Fahrradlampen. Ich verstehe nur nicht warum diese eigentlich nicht der StVO entsprechen? Zum Teil leuchten sie viel besser als die dynamobetriebenen Fahrradlampen und sie sind meines Erachtens auch viel praktischer und vielseitiger anbaubar. Was hält diese Lampe von dem Siegel ab?

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich bin überrascht darüber, dass diese Lampen nicht erlaubt sind, da sie ja wirklich heller leuchten als andere Lampen und auch ein bisschen verwirrt, denn es gibt z.B. viele Rennrad- oder Mountainbikefahrer, die standardmäßig ja in den seltensten Fällen einen Dynamo montiert haben. Wie sollen diese Fahrradfahrer denn dieses "Tool" nachrüsten, wenn nicht mit solchen Mitteln?

» onlydp » Beiträge: 534 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Das ist es ja, ich verstehe es auch nicht. Aber schau mal bei zum Beispiel amazon, dort steht überall klein gedruckt das diese Lampen nicht den StVO entsprechen. Selbst Fahrradanhänger die man im Geschäft kauft sind nicht für den Straßenverkehr zu gelassen und müssen erst umgerüstet werden.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Die Unsinnigkeit dieses Gesetzes bzw. des speziellen Paragraphen ist eindeutig. Keiner weiß so richtig, warum diese Lampen nicht erlaubt sind. Das Gute ist, dass selbst die Polizei diese Regelung meistens für unsinnig hält und dies eher selten kontrolliert. Die sind dann meistens froh, dass am Fahrrad überhaupt ein Licht angebracht ist und man es sehen kann.

Die einzige halbwegs logische Erklärung, die ich mir vorstellen kann, ist die, dass diese Lampen ja batteriebetrieben sind. Wenn nun die Batterien leer sind, steht man im wahrsten Sinne des Wortes im Dunkeln. Bei Dynamos kann das nicht passieren, da diese nicht batteriebetrieben sind. Sinnlos ist die Regelung trotzdem.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die Lampen sind deshalb größtenteils nicht für den Straßenverkehr geeignet, weil sie eine unheimlich hohe Leuchtkraft haben und somit Autofahrer potenziell blenden können. Der Lichtkegel ist zentriert, die Streuung ist also gering und die Blendwirkung KANN dadurch enorm sein. Habt ihr schon einmal in ein solches Licht geblickt? Die LED-Technologie ist auf dem Vormarsch und entsprechend leistungsstark sind die Dioden.

Ein Vorteil dieser Technik ist, dass Dioden so gut wie keinen Strom benötigen (im Vergleich mit Glühlampen) und somit bei längerer Laufzeit eine höhere Leistung bringen. Außerdem gehen sie nicht einfach aus wenn die Batterie leer ist, sondern sie werden langsam finsterer (bei meiner SIGMA in 2 Stufen). Ich kann die Modelle von SIGMA nur empfehlen. Ach ja, die Räder sind verkehrssicher, unabhängig davon, ob man Dynamo oder Batterie zur Lichterzeugung nutzt. Das Verbot dieser Lampen wurde in der Zeitschrift "Aktiv Radfahren" mit der Blendwirkung begründet.

» Haltz92 » Beiträge: 17 » Talkpoints: 17,10 »


In der Straßenverkehrsordnung wird aber beim Thema Beleuchtung nicht auf die Helligkeit Bezug genommen, sondern darauf, dass die Lichtquellen batterieunabhängig von einem Dynamo betrieben werden müssen. Wobei es trotzdem Lampen gibt, die wegen ihrer Helligkeit ebenfalls nicht zugelassen sind. Deshalb ist die Vermutung richtig, dass es diese Nicht-Zulassung der Akku-Beleuchtung gibt, damit man im Falle eines ungeladenen Akkus oder einer entladenen Batterie nicht ohne Beleuchtung am Straßenverkehr teilnimmt.

Außerdem sind diese Lampen sehr wohl für den Einsatz im Bereich der StVO zugelassen, aber eben nicht als alleinige Lichtquelle. Das heißt, wenn eine funktionierende, dynamobetriebene Beleuchtung vorhanden ist, darf man auch akkubetriebene Lampen am Fahrrad betreiben. Im Falle eines leeren Akkus kann man dann ja immer noch die vorgeschriebene Beleuchtung aktivieren.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich denke mal, dass die STVO keine batteriebetrieben Lampen bei Fahrrädern erlaubt, da die Batterien ja relativ schnell verbraucht werden. Und was machst du dann, wenn du nachts unterwegs auf der Landstraße bist und deine Lampe geht aus, weil die Batterie alle ist. Damit stellst du dann eine ziemlich große Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Sowas ist mir nämlich schon mal passiert. Ich bin spät abends von der Nachbarstadt in meinen Heimatort zurückgefahren. Die ersten 7 Kilometer führten durch den Wald. Und genau da ging dann meine Vorderlampe am Fahrrad aus. Nun hatte ich zwar noch Ersatzbatterien, aber leider waren die auch nicht ganz aufgeladen. Daher befürchtete ich, dass sie nicht für die ganze Strecke (es verblieben noch fast 2 Stunden Fahrt) reichen würden. Deshalb beschloss ich, die Lampe nur auf der Sttraße einzuschalten, wenn hinter mir oder vor mir Verkehr ist.

Die ganze Wegstrecke auf dem Waldweg ließ ich die Lampe ausgeschaltet. Das wäre mir beinahe zum Verhängnis geworden. Es war nämlich stockfinster, so dass ich gerade mal den Weg vor mir erahnen konnte. Plötzlich versperrte ein umgekippter Baum meinen Weg. Ich konnte gerade noch rechtzeitig anhalten, ohne einen Unfall zu bauen. Du kannst mir glauben, dass das wirklich ein Schock war. Den Rest des Weges habe ich dann lieber geschoben. Als ich dann endlich aus dem Wald war, konnte ich die Batterien wechseln.

Zum Glück gab es auf der Straße so gut wie keinen Verkehr mehr. Da der Mond schien, konnte ich alles auch gut erkennen, ohne ständig das Licht einzuschalten. Trotzdem war ich heilfroh, als ich endlich zu Hause war. Mit einem Dynamo wäre mir das nicht passiert. Da ist man nämlich nicht von irgendwelchen Batterien abhängig. Und daher schreibt die STVO immer noch die Fahrradbeleuchtung mit Dynamo vor.

» bigfoot11de » Beiträge: 575 » Talkpoints: 3,11 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Solche batteriebetriebenen Leuchten sind nur als alleinige Lichtquelle laut StVZO nicht erlaubt. Als Zusatz sind sie unter Umständen erlaubt, denn neben der Lichtmaschine dürfen diese Leuchten auch mit Batterien einer Nennspannung von 6 V gespeist werden - aber eben nur als Zusatz. Es ist nun mal so, dass mit einer Lichtmaschine kontinuierlich Strom erzeugt werden kann, mit einer Batterie ist da schnell mal Schluss.

Natürlich ist es ärgerlich, dass man diese batteriebetriebenen Leuchten nicht als alleinige Beleuchtung nutzen darf. Andererseits könnte man schon heute für die vorgeschriebene Beleuchtung hellere Leuchtmittel verwenden. Denn vorgeschrieben ist in der StVZO nur die Nennleistung; die Helligkeit ist bei verschiedenen Technologien da schon unterschiedlich.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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