Ab wann Mietminderung bei nicht reagierendem Vermieter?

vom 13.03.2009, 12:29 Uhr

As Wohnung hat ein paar Baumängel und bisher hat der Vermieter B nicht reagiert. A denkt er habe sich bisher korrekt verhalten. Denn A hat den Vermieter zum einen mündlich darauf hingewiesen und gebeten, dass die Mängel behoben werden. Als nichts passierte hat A dem Vermieter B alle Mängel schriftlich mitgeteilt. Da wieder keine Reaktion kam, hat A ihm das ganze nochmals per Einschreiben geschickt. As letztes Schreiben ist nun schon drei Wochen her und bis heute hat B sich noch nicht geäußert.

Wie kann A jetzt weiter vorgehen? Kann A einfach die Miete mindern oder muss A weiter ab warten?

» Güne » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,16 »



Wir wohnten in einer 3 Zimmer Wohnung in einem Altbau Mehrfamilienhaus im Dachgeschoss. Insgesamt lebten mit uns 7 Parteiein im Haus, überwiegend Senioren. Unser Vermieter hatte damals bisher weder Feuermelder einbauen lassen, noch diese den Bewohnern zum eigenen Einbau zur Verfügung gestellt. Schon mehrfach hatten wir ihn auf die Feuermelderpflicht hingewiesen, aber er weigerte sich strikt mit der Begründung, die Melder seien nicht teuer, wären eine Art Bagatell-Installation und wir könnten sie ja selber kaufen, wenn wir diese für so wichtig ansehen.

Mit den Preisen hatte er ja recht, den Einbau könnte ich selber machen und des lieben Friedens Willen haben wir das dann auch so gemacht. Im nachhinein betrachtet, würde ich das wahrscheinlich jedoch nicht wieder tun und mich mal richtig erkundigen.

» specki » Beiträge: 291 » Talkpoints: 178,89 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hat A denn Termine gesetzt, bis wann die Mängel behoben sein sollen? Wobei eben manche Vermieter erst reagieren, wenn man die Miete mindert. In welcher Höhe das A nun machen kann, kann man im Internet zu den einzelnen Mängeln nachlesen, wobei dort auch steht, welche Mängel eine Mietminderung rechtfertigen.

Auch diese sollte A schriftlich formulieren und auch mitteilen ab wann die Mietminderung geltend gemacht wird. Gleichzeitig, kann man je nach Mängel, auch den Vermieter darauf hinweisen, das man weiterer Ignoranz die Mängel selbst beheben lassen wird, um die Kosten dann mit der Miete zuverrechnen.

Für solche Dinge müssen dem Vermieter aber Fristen gesetzt werden. Auch diese findet man auf entsprechenden Seiten zum Mietrecht. Und die Mietminderung darf sich nur auf die Kaltmiete beziehen. Die Nebenkosten sind weiterhin voll zu zahlen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Güne hat geschrieben:Wie kann A jetzt weiter vorgehen? Kann A einfach die Miete mindern oder muss A weiter ab warten?


Also ich denke, das man die Mängel schriftlich nochmal aufführen sollte und auch dem Vermieter eine Frist geben sollte, in der diese behoben werden müssen. In dem Schreiben kann man ja auch ankündigen, das man sonst die Miete kürzt. Aber man muss dies nicht machen, denn bei erheblichen Mängeln, die beeinträchtigend wirken, kann der Mieter die Miete auch ohne Ankündigung kürzen.

Wie das genau von statten geht und was man da alles beachten muss, kann man hier nachlesen. Man kann ja nur unter bestimmten Voraussetzungen die Miete einfach kürzen und da sollte man auch echt drauf achten, denn sonst kann man großen Ärger bekommen.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wir haben gerade das "Vergnügen", unsere Miete nur gekürzt zu zahlen. Dazu sind wir beim Mieterschutzbund gewesen und wurden dort von einer Anwältin beraten, bzw. hat sie irgendwann auch sämtliche Korrespondenz für uns übernommen.

Nach einigen Telefonaten mit dem Vermieter riet sie uns, ihm die Mängel schriftlich anzuzeigen und eine Frist von einem Monat zur endgültigen Beseitigung der Mängel einzuräumen und gleichzeitig die Mietminderung anzukündigen, falls er nicht reagiert.
Als die Frist nun verstrichen war, hat sie ihm eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt, unmittelbar am Tag nach Verstreichen dieser Frist haben wir die miete gekürzt. Und zwar einen Prozentsatz von der Kaltmiete inklusive Betriebskosten. Ich bin auch davon ausgegangen, nur die Nettokaltmiete zu mindern, aber die Anwältin sagte uns das anders.

Seit nun die erste geminderte Miete bei unserem Vermieter einging, geben sich die Handwerker hier die Klinke in die Hand. Es ist schon verwunderlich, wie die Ignoranz der Probleme der Mieter mit einem Mal in einen wilden Aktionismus umschlagen kann, wenn der Vermieter merkt, dass der Mieter ernst macht.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Das Problem hat meine Schwester auch gerade. Sie hat bei der Übergabe eine Mängelliste gehabt, die sie auch dem Kollegen der Hausverwaltung gegeben hat. Diese Mängel waren schon vor ihrem Einzug da. Nun ist es aber so, dass es bei starkem Regen durch die Decke kommt, sie also Wasserflecken an der oberen Wand hat. Und das, obwohl das Dach schon zweimal gemacht wurde.

Sie hat alleine in dieser Woche schon dreimal angerufen, immer hieß es, da kommt jemand raus. Aber da kam bisher noch niemand! Sie hat jetzt einen Brief geschrieben, in dem sie der Vermieterin eine Frist von 2 Wochen gesetzt hat, die genannten Mängel zu beheben. Andernfalls wird sie sich selber einen Handwerker nehmen und die dann entstehenden Kosten mit ihrer Kaltmiete verrechnen. Oft reagieren die Vermieter nämlich erst, wenn es an ihr Geld geht. Allerdings habe ich mal gehört, dass man ihnen auch eine "angemessene" Frist zur Besieitigung der Mängel setzen sollte.

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» Jacqui_77 » Beiträge: 2718 » Talkpoints: 19,87 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Wenn man sich eine Wohnung mieten die Mängel aufweisen, die der Vermieter nicht aufgezeigt hat, ist der Vermieter verpflichtet die Mietkosten zu kürzen. Oder er behebt die Fehler selbst und kommt für die Unkosten auf. Macht der Mieter jedoch kein Gebrauch von seinem Minderungsrecht so ist es grundsätzlich unwirksam. Man muss aber beweisen können das die Mängel schon vor dem Einzug da waren. Sonst muss der Mieter selbst die Unkosten tragen.

Also in diesem Fall ist er verpflichtet, die Ware zu kaufen oder Ihnen den Kaufpreis zu erstattet. Kommt er nicht dafür auf kann man ihn Anzeigen.

» xXxPBxXx » Beiträge: 38 » Talkpoints: 0,00 »



xXxPBxXx hat geschrieben:Wenn man sich eine Wohnung mieten die Mängel aufweisen, die der Vermieter nicht aufgezeigt hat, ist der Vermieter verpflichtet die Mietkosten zu kürzen. Oder er behebt die Fehler selbst und kommt für die Unkosten auf. Macht der Mieter jedoch kein Gebrauch von seinem Minderungsrecht so ist es grundsätzlich unwirksam. Man muss aber beweisen können das die Mängel schon vor dem Einzug da waren. Sonst muss der Mieter selbst die Unkosten tragen.

Also in diesem Fall ist er verpflichtet, die Ware zu kaufen oder Ihnen den Kaufpreis zu erstattet. Kommt er nicht dafür auf kann man ihn Anzeigen.


Was ist denn für Unfug? Es geht aus dem Eröffnungspost nicht hervor, ob die Mängel schon zu Beginn des Mietvertrages bestanden. Aber Mängel können eben auch während der Mietzeit auftreten. Daher sollte der Mieter immer schriftlich mit Nachweis und Fristen die Mängel anzeigen.

Reagiert der Vermieter nicht, dann kürzt man die Miete und je nach Mängel kann man zum Selbstschutz auch die Behebung in die Wege leiten und die dabei entstehenden Kosten mit der Kaltmiete verrechnen. Und wieso sollte man einen Vermieter anzeigen? Vor allem mit welcher Begründung sollte dies Geschehen?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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