Schulischer Kuchenbasar, erlaubt oder nicht?
Frag doch einfach mal in der Schule nach, hab davon noch nie was gehört. Aber wenn es wirklich in jedem Bundesland anders sein sollte dann informier dich bei der zuständigen Behörde wenn die Schule es auch nicht weiß. Jedoch denke ich nicht das es verboten ist, ist ja immerhin für einen guten Zweck. Haben es die anderen Jahrgänge bis jetzt auch gemacht? Wenn ja dann ist es sicher nicht verboten. In unserer Schule wusste man es immer von den Vorgängern was einem so erwartet, oder ist es außerplanmäßig geplant?
Bei uns in der Schule war es so, dass wir (zur Finanzierung des Abiballs, der Abifeten usw.) häufiger Kuchen verkauft haben. Das haben die Schüler vor uns auch gemacht und unsere Nachfolger auch. Bei uns war das nie ein Problem. Ich finde es ist auch keins. Ichw ürde da garnicht erst schlafende Hunde wecken sonern einfach verkaufen, passieren kann ja eigentlich nicht.
An unserer Schule sind diese Kuchenbasare auch üblich. Da wird von verschiedenen Jahrgangstufen nahezu jede Woche ein oder zweimal Kuchen oder Waffeln verkauft. Davon werden dann Klassenfahrten, Kursfahrten und andere Unternehmungen finanziert und einige Klassen werben dann auch damit, dass sie einen Teil des Geldes für ein ausländisches Patenkind ausgeben, was ja heutzutage viele Klassen haben. Daher bin ich mir ziemlich sicher, dass das nicht verboten ist, denn sonst würde es solche Aktionen in solchem Umfang mit Sicherheit nicht geben.
Ein generelles Verbot ist mir nicht bekannt. Allerdings kenne ich die Vorschriften so, das man nur das anbieten darf, was wirklich komplett durchgebacken ist. Also Kuchen mit irgendwelchen Cremes, die ja nicht entsprechend erhitzt wurden, sind nicht gestattet.
Und diese Regelung kenne ich von Thüringen, wie von Sachsen. Denn bei uns an der Schule macht auch jede Klasse mindestens einen Kuchenbasar im Schuljahr um eben die Klassenkasse aufzufüllen. Dabei werden eben zu Hause die Kuchen gebacken und in die Schule gebracht.
Wer backt diese Kuchen den, die Schüler in der Schule selber oder werden diese von zu Hause mitgenommen? An wem werden diese Kuchen den verkauft, nur an die Schüler in der Schule oder auch an Personen außerhalb der Schule bzw. bei Veranstaltungen in der Schule? Werdet ihr für den Kuchenverkauf vom Unterricht freigestellt, oder findet der Verkauf ausschließlich in den Pausen statt?
Danke erst einmal für eure Antworten, ein generelles Verbot eines Kuchenbasares scheint es also nicht zu geben. Das ist schon einmal eine gute Aussage.
Ich war gestern in der Schule beim "Tag der offenen Tür" und habe einen Lehrer angesprochen der sich auskannte. Es war im Sommer in der Tat so dass die Kuchenbasare wegen einer möglichen Salmonellengefahr vom Kultesministerium generell untersagt wurden. Diese Anweisung wurde noch nicht offiziell aufgehoben, aber Lehrer sind auch nur Menschen und essen auch gerne Kuchen, der Beschluss wird derzeit weitestgehend ignoriert. Die Zustimmung des Direktors ist allerdings erforderlich und es ist untersagt auch weiterhin Cremetorten und Sachen mit Eierschnee anzubieten. Das ist sicherlich kein Problem, Kinder mögen so etwas sowieso meistens nicht.
Im Augenblick gibt es aber in der Schule keine Genehmigungen dafür da dort umfangreiche Bauarbeiten mit viel Dreck und Staub ausgeführt werden. Hier hat man Bedenken wegen der Hygiene, was in meinen Augen zwar Quatsch ist, aber man muss das sicherlich akzeptieren.
Punktedieb hat geschrieben:Ein generelles Verbot ist mir nicht bekannt. Allerdings kenne ich die Vorschriften so, das man nur das anbieten darf, was wirklich komplett durchgebacken ist. Also Kuchen mit irgendwelchen Cremes, die ja nicht entsprechend erhitzt wurden, sind nicht gestattet.
Exakt diese Regelung kenne ich auch aus Sachsen-Anhalt und da ging tatsächlich im letzten oder gar vorletzten Jahr ein entsprechender Fall durch die Medien, weil es bei einer Veranstaltung Ärger gab: erst wurden wohl eine Zeit lang solche Dinge hingenommen und später (nach einer Wahl) eben nicht mehr so genehmigt wurde. Ich denke, dass Du auf diesen Fall anspielst hooker.
Ansonsten ist es erlaubt einen Kuchenbasar zu veranstalten, an meinem ehemaligen Gymnasium wird genau ein solcher Basar auch immer in einem Einkaufszentrum der Kernststadt durchgeführt um eben etwas Geld für den Abschlussball einzunehmen.
Mein Sohn ist voriges Jahr in die Schule gekommen und seit dem haben wir sicherlich schon 10 Kuchenbasare, 5 Würstchenbasare, Keksbasare und Flohmärkte hinter uns. Bei uns läuft das so ab, jedes Kind aus der jeweiligen Klasse bringt einen Kuchen oder Spielzeug für den Flohmarkt mit. Der Kuchen wird dann stückchenweise verkauft und für das Spielzeug wird dann ebenfalls ein neuer Besitzer gesucht.
Wir stammen aus Sachsen Anhalt und bislang gab es in der Schule deswegen auch noch keine Diskusion. Scheint also bei uns auch nicht verboten zu sein. Auf der einen Seite finde ich es ja OK, dass die einzelnen Klassen so versuchen die Klassenkasse aufzubessern, auf der anderen Art kann man hier nicht wirklich nachvollziehen, was im Kuchen steckt und wie er gelagert wurde.
Früher zu DDR-Zeiten wurden solche Kuchenbasare oft durchgeführt. Jeder aus der Klasse hat die Aufgabe gehabt, einen Kuchen von zu Hause mitzubringen. Da hat sich keiner Gedanken gemacht, ob in dem Kuchen Salmonellen oder sonstige Viren oder Bakterien enthalten sein könnten. Der Erlös wurde dann immer für irgendwelche Aktionen gespendet. Das war eigentlich immer eine sehr schöne Sache. Auch Puddingbasare waren sehr beliebt. Unsere Deutschlehrerin hat mit uns sogar mal Kartoffelsalat gemacht, da sie der Meinung war, dass wir am besten lernen konnten, wie man das Wort Mayonnaise schreibt, indem man sie verwendet. Der Kartoffelsalat wurde dann an alle Lehrer verteilt.
In der Uni gab und gibt es auch ab und zu Kuchenbasare. Da wird dann auch das Geld für irgendwelche Veran-
staltungen gesammelt. Obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass da viel Geld zusammenkommt, da der Kuchen
recht preiswert verkauft wird. Da ist es also heutzutage auch nicht verboten. Ok, da handelt es sich um erwachsene Menschen, aber im Grunde genommen ist das ja fast das Gleiche.
Daher denke ich mir mal, dass auch an den Schulen prinzipiell Kuchenbasare nicht verboten sein dürften. Ich glaube ja kaum, dass irgendwelche Eltern auf die Idee kämen, Sahnetörtchen im Hochsommer mit in die Schule zu geben. Aber wahrscheinlich wird man heutzutage auch irgendwelche Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, wie Informations-
material für Eltern oder sowas. Damit sichert die Schule sich dann wahrscheinlich ab.
Was man darf und was gemacht wird, sind oftmals ziemlich unterschiedliche Dinge. Nur weil etwas regelmäßig veranstaltet wird, ist es dennoch nicht automatisch erlaubt! Bei vielen "Festen" von Schulen, Kindergärten, Kirchengemeinden wird sich scheinbar über sämtliche gesetzliche Regelungen hinweggesetzt. Oftmals stört es wohl niemanden- aber wenn man etwas passiert, wäre das Geschrei groß. Immerhin wird wohl nach der Tragödie von Duisburg im letzten Jahr bei der Love Parade etwas genauer auf die Versammlungsstättenverordnung geachtet, die u.U. auch für Schulen gilt. Bei dem, was ich auf so manchen Schulfesten gesehen habe, hatte ich allerdings nicht den Eindruck, dass auch nur einer der "Veranstalter" von dieser Versammlungsstättenverordnung und anderen relevanten Gesetzen schon mal etwas gehört hat. Dies mag wohl auch daran liegen, dass die "Veranstalter" meistens Lehrer, Schüler oder Eltern sind, die sich dafür ihre eigenen Gesetze zurechtlegen. Und natürlich meistens keine Ahnung von der Materie haben.
Bei Lebensmitteln besteht ja nicht nur Salmonellengefahr, sondern es können auch diverse andere Erkrankungen auftreten. Etwaige Kuchenverbote bezogen/beziehen sich aber oftmals nur auf Sahnetorten und ähnlichen. Wobei ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann, dass es vom Gesundheitsamt Ausnahmen für Schulfest gibt und dort offiziell selbst produzierte Waren von jedermann verkauft werden dürfen. Da stellt sich mir schon ganz ohne Paragraphen die Frage, wer denn haftet, wenn wirklich beim häuslichem Backen irgendwas schief gehen würde?! Ich habe allerdings wirklich das Gefühl, dass sich die wenigsten Organisatoren von Schulfesten darüber Gedanken machen. Ich wüsste auch keinen Grund warum man als Elternteil von der Verpflichtung des Gesundheitszeugnisses ausgeschlossen sein sollte. Ebenso gibt es Waren, bei denen die Kühlkette gewährleistet sein muss. Bezüglich des Kuchens sollte man beim örtlichen Gesundheitsamt nachfragen. Ich kenne allerdings kaum ein Fest, bei dem ausschließlich Kuchen verkauft wird und es keine weiteren Attraktionen gibt.
Da die meisten Schulen-, Kindergärten-, Vereins- und Gemeindefeste eben keine geschlossenen Veranstaltungen sind, müssten auch viele der anderen Verordnungen hier greifen und die Organisatoren müssten sich neben dem Gesundheitsschutz und der genannten Versammlungsstättenverordnung oftmals wahrscheinlich auch mit der GEMA, bei größeren Festen mit externen Künstlern unter Umständen auch mit der Künstlersozialkasse, Brandschutzverordnungen und vielen anderen Dingen befassen!
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