Antrag auf Arbeitslosengeld stellen - Hilfe
Ich brauche dringend eure Hilfe, ich bin 25 Jahre alt und habe so eben meinen ersten richtigen Job verloren. Die Firma sperrt zu und ich habe total Panik. Da ja gerade sowieso auf dem Arbeitsmarkt sehr schlecht aussieht, hab ich Angst, dass ich meine Wohnung nicht mehr zahlen kann.
Ich werde einen Antrag für Arbeitslosengeld natürlich stellen, aber was kann ich noch machen? Brauche echt Hilfe, ich will auf keinen Fall wieder zu meinen Eltern ziehen, denn ich bin froh um meine Unabhängigkeit.
Da würde ich auf alle Fälle Wohngeld beantragen. Die dafür zuständige Behörde ist bei uns die Wohngeldstelle, sie befindet sich da, wo auch das Einwohnermeldeamt ist. Ich weiß nicht, wie es bei Dir im Ort organisiert ist, aber ich denke, es wird überall ähnlich strukturiert sein. Ich habe auch mal Wohngeld beantragen müssen, als ich nur 20 Stunden pro Woche gearbeitet habe. Allerdings habe ich nicht viel bekommen, es waren um die 120,- DM, ist schon lange her.
Aber haben oder nicht haben und in Deinem Fall denke ich, dass Dir auf jeden Fall Wohngeld zusteht. Vorausgesetzt natürlich, Deine Wohnung ist nicht zu groß, denn einer Einzelperson stehen nur 42 oder 48 qm Wohnfläche zu, glaube ich. Falls Deine Wohnung größer ist, bekommst Du nämlich keine Unterstützung! Dann kann es sogar passieren, dass die Dir sagen, Du sollst Dir eine kleinere Wohnung suchen. Was ich natürlich auch Schwachsinn finde, denn wenn man schon seinen Job verloren hat, wird man sich kaum einen Umzug leisten können!
Wer in Deinem Fall für das Wohngeld zuständig ist, erfährst Du im Rathaus Deiner Gemeinde. Ich würde einfach mal anrufen und nachfragen, wo Du diese Leistung zusätzlich zum Arbeitslosengeld beantragen kannst. Wichtig zu wissen ist wohl auch, dass Du, wenn Deine jetzige Wohnung wirklich zu groß ist, nicht zwingend gar kein Wohngeld bekommst. Dieses wird Dir in der Regel dennoch bezahlt, nämlich zu dem Teil, der Dir nach Berechnung der Wohngeldstelle als Alleinstehende in Deinem Wohnort zusteht. Häufiger ist es so, dass die Ämter da durchaus mit sich reden lassen und man den Fehlbetrag aus eigener Tasche von seinen anderen Leistungen obendrauflegt, das habe ich jedenfalls in der Praxis schon mindestens dreimal so erlebt.
Es kann aber sein, dass die Wohngeldstelle Dir in diesem Fall auferlegt, dass Du Dir eine neue, kleinere und „angemessene“ Wohnung suchst. Man gibt Dir in diesem Fall auch klar in die Hand, welche Eckdaten eine angemessene Wohnung zu erfüllen hat. Solltest Du einen Umzug dann vollziehen können, so gibt es Umzugsbeihilfen, es ist also nicht so, dass Du den Umzug komplett aus eigener Tasche bezahlen musst.
Allerdings meine ich, dass das Arbeitslosengeld schon eine Leistung ist, mit der Du noch recht gut dastehen dürftest, weil es wohl so ziemlich die höchste Leistung ist, die man beziehen kann. Alle anderen Leistungen liegen jedenfalls vom Wert her doch deutlich unter dem Arbeitslosengeld. Außerdem müsstest Du prüfen lassen – vielleicht macht das aber auch das Arbeitsamt -, ob Dir Insolvenzgeld zusteht. Du schreibst, dass das Unternehmen, in dem Du gearbeitet hast, schließen wird, deshalb denke ich, dass das Insolvenzgeld hier sicherlich relevant sein dürfte. Näheres erfährst Du aber bei Deinem zuständigen Arbeitsamt.
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