Genehmigung / Erlaubnis für Hundezucht
Laut §11 des Tierschutzgesetz muss eine Hundezucht genehmigt werden. Das heißt wer mit Hunden handelt oder sie züchtet oder mehr als drei Zuchthündinnen besitzt, der braucht die Zustimmung eines Veterinäramtes. Schaltet der Hundezüchter verschiedene Verkaufsanzeigen und verkauft viele Hunde, so ist dies eine gewerbsmäßige Hundezucht und ist genehmigungspflichtig. Meldet der Züchter dies nicht an, so wird die Zucht und der Handel vom Veterinäramt verboten.
Ich finde es gut, dass eine Hundezucht Genehmigungspflichtig ist. Sonst würde wohl jeder Hunde züchten verkaufen. Allerdings gibt es ja trotzdem genug unseriöse Züchter und sicher einige schwarze Schafe, die sich nicht gemeldet haben und alle werden sicher nicht erwischt.
Nicht nur das Veterinäramt mischt mit, die Anlage selbst muss auch bauaufsichtsrechtlich genehmigt werden. Klar ist eine solche Genehmigung schon sinnvoll, damit es den Tieren hoffentlich gut geht. Aber es ist schon sinnvoll, dass in einem reinen Wohngebiet die Nachbarschaft nicht einfach so mit einer großen Zucht konfrontiert werden. Denn bei aller Tierliebe: eine große Zucht hatten wir mal in der Nähe und so manches Mal war die Lautstärke schon enorm und damit schon irgendwie nervig.
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