Freistellung für Vorstellungsgespräch

vom 23.08.2010, 00:40 Uhr

Ich arbeite als Arzthelferin bei einem Hausarzt in Hamburg. Mein Freund wohnt in Hannover und wir haben uns bis jetzt nur am Wochenende getroffen. Demnächst ziehe ich zu meinem Freund nach Hannover und habe auch schon einige Bewerbungen an verschiedene Ärzte geschickt. Da die meisten Ärzte für ein Vorstellungsgespräch nur Vormittags Zeit haben, müsste ich mir dafür Urlaub nehmen. Ich habe aber nicht mehr soviel Urlaub und wollte mich darüber informieren ob es eine Freistellung für Vorstellungsgespräch gibt.

War schon jemand in einer solchen Situation? Wo habt ihr euch informiert?

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Das sollte kein Problem sein, dass dein Arbeitgeber Dich für die Zeit dann freistellt. Erfahren kannst Du so etwas, indem Du hier die Suchfunktion nutzt, was durchaus auch gewollt ist, um eventuelle Doppelpostings zu vermeiden.

So findest Du dann zum Beispiel die folgenden Themen:

    Arbeitgeber: Freistellung von der Arbeit
    Freistellung bei Vorstellungsgespräch - Anspruch
Auch recht "seriös" erscheint mir dazu die Seite hier.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Dein Arbeitgeber muss dir frei geben und dir die Möglichkeit geben, wo anders ein Vorstellungsgespräch wahr zu nehmen. Aber nur dann, wenn dein unbefristetes Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde. Im anderen Fall bleibt dir wirklich nichts anderes übrig, als Urlaub zu nehmen (der dir nicht mal genehmigt werden muss) oder dich sonst wie mit dem Arbeitgeber zu verständigen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Soweit ich informiert bin, muss der Arbeitgeber Dich nur dann für ein Vorstellungsgespräch freistellen, wenn er Dir gekündigt hat. Schließlich musst Du Dir ja einen neuen Job suchen und für die Situation bist ja nicht Du verantwortlich. Und falls Du für dieses Vorstellungsgespräch schon Urlaub genommen haben solltest, muss er den ausgleichen. Wie es allerdings ist, wenn Du selber wegen Umzu kündigst, kann ich nicht genau sagen. Ich meine, er kann Dich freistellen, muss es aber nicht.

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» Jacqui_77 » Beiträge: 2718 » Talkpoints: 19,87 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn Du gekündigt wurdest, muss er Dich frei stellen. Es ist ja nicht Dein Verschulden, Du musst Dich ja jetzt um neue Arbeit kümmern. Wenn Du Dir allerdings von alleine neue Arbeit suchst und keine Kündigung vorliegt oder in näherer Zukunft vorliegt, dann musst Du Dir Urlaub nehmen, denn Dein Arbeitgeber trifft hier ja keine Schuld. So habe ich es gehört und auch schon erlebt.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Dein Arbeitgeber muss dir frei geben und dir die Möglichkeit geben, wo anders ein Vorstellungsgespräch wahr zu nehmen. Aber nur dann, wenn dein unbefristetes Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde. Im anderen Fall bleibt dir wirklich nichts anderes übrig, als Urlaub zu nehmen (der dir nicht mal genehmigt werden muss) oder dich sonst wie mit dem Arbeitgeber zu verständigen.

Einer guten Freundin wurde vor wenigen Wochen mitgeteilt, dass ihr befristetes Arbeitsverhältnis nicht verlängert würde. Auf Nachfrage bei der Agentur für Arbeit erhielt sie die Auskunft, dass auch sie einen Anspruch auf Freistellung hat. Allerdings auch in diesem Fall nur, da feststand, dass der Vertrag nicht verlängert wird.

@Jaqui_77 und Jenna87w: der Anspruch besteht tatsächlich auch dann, wenn man selbst gekündigt hat. Der Freistellung muss aber die Kündigung vorausgehen. Obwohl natürlich ein Arbeitnehmer meist erst kündigen wird, wenn er eine neue Stelle hat.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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