KFZ-Schaden an Versicherung zurückzahlen

vom 30.06.2011, 13:31 Uhr

Vor wenigen Wochen hatte ich ja einen dummen Unfall mit Blechschaden verursacht, für den ich die Hauptschuld trage. Nun ist es so, dass die Versicherung den Schaden zwar übernimmt, aber dadurch natürlich die Versicherungsbeiträge steigen und eine Rückstufung in eine untere Schadensfreiheitklasse stattfindet. Um das zu vermeiden, könnte der Versicherungsnehmer laut AGB die Kosten des Schadens an die Versicherung innerhalb von 12 Monaten zurückzahlen. Dadurch würde eine Rückstufung und eine Erhöhung der Beiträge nicht erfolgen.

Ich habe nun schon mal ausgerechnet, wie hoch dann die vierteljährlichen Beiträge wären (etwa plus 40 Euro pro 1/4 Jahr), weiss aber noch nicht, wie hoch nun der Schaden gewesen ist, den die Versicherung am unfallgegnerischen Fahrzeug bezahlt. Der Schaden kann durch Ausbeulung und Lackierung behoben werden, wobei ich gehört habe, dass die Unfallgegnerin den Wagen nicht repariert haben möchte, sondern wohl eine Kostenerstattung vorzieht. Nun ist die Frage, ob es sich eher lohnen würde, die Rückstufung und Beitragserhöhung in Kauf zu nehmen oder ob es sich eher lohnt, den Schaden zurückzuzahlen, um so die laufende SF-Klasse zu wahren. Hat jemand schon einmal diese Rückzahlung vorgenommen, so dass ihm keine Nachteile entstanden sind?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Selbst wenn der Schaden per Ausbeulen und Lackieren zu beheben ist, werden Neuteile inklusive Fachwerkstatt berechnet. Das weiß ich, weil ich selbst nach einem Unfall, den ich nicht zu verschulden hatte, beim Anwalt war. Er hat dann wiederum ein Gutachten machen lassen, indem die (in meinem Fall) Renaultwerkstatt für eine komplett neue Seite inklusive Lackierung berechnet wird.

Ich darf quasi das Geld (wohl ohne Mehrwertsteuer) nehmen und dann den Schaden ausbeulen und lackieren lassen, was ca. 1/5 kostet - vom Restlichen Geld kann ich dann quasi Urlaub machen. Es geht bei der Geschichte wohl darum, dass der Wagen beim ausbeulen und lackieren an Wert verliert, da man dies evtl. Nachweisen kann, bei Neuteilen wohl nicht.

Generell sagt eine Versicherung eigentlich, bis zu einem Schaden von 1000€ lohnt es sich in jedem Fall selbst zu zahlen, alles was drüber liegt muss man dann ausrechnen, denn man sinkt ja in höheren SF-Klassen um deutlich mehr Stufen als in ganz niedrigen. Mein Vater hat schon mehrere Schäden bis 1000€ selbst bezahlt, Nachteile sind garantiert nicht entstanden - eine Versicherung sieht das wohl ziemlich gerne. Ab 1500€ wird es sich wohl gar nicht mehr lohnen.

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» n8hawk4u » Beiträge: 208 » Talkpoints: 28,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich kenne das so, dass einem bei solchen Vorgängen von der Versicherung mitgeteilt wird, wie hoch der Schaden war, den die Versicherung beglichen hat. Außerdem erfährt man in diesem Schreiben auch, ob es sich lohnt, den Schaden selbst zu tragen, eine Gegenüberstellung der gestiegenen Versicherungsbeiträge und des Schadens habe ich mit diesem Schreiben ebenfalls bekommen.

Allerdings dauert das Ganze eine Weile, bis das alles abgerechnet ist. In diesem Schreiben stand dann auch, dass ich 6 Monate ab Zugang des Schreibens Zeit hätte, den Betrag zu zahlen. Also entweder wartest Du einfach noch ab oder rufst mal bei der Versicherung an, die können Dir dann recht schnell und genau sagen, was Dich erwartet.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Bei der Rückstufung solltest du nicht nur die 40 Euro pro Quartal sehen, welche du jetzt selbst nachrechnen kannst. Das zieht sich ja über Jahre, da du immer eine Stufe hinterher hängen wirst, als ohne den Unfall. Wobei man eben die zukünftigen Versicherungsbeiträge nur schätzen kann.

Um die Sache zu beschleunigen, kannst du bei deiner Versicherung anrufen und nachfragen wie viel nun an die Unfallgegnerin bezahlt wurde. Dabei kannst du auch erwähnen, das du eben überlegst die komplette Summe selbst zu zahlen, um eine Rückstufung zu verhindern. Die Versicherung wird sicherlich schnell reagieren, da sie damit ja Geld sparen und dir einen Vergleich zukommen lassen, was eben eine Rückstufung etwa an Mehrkosten für die nächsten Jahre bringt im Gegensatz zu den Unfallkosten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich kenne es auch so, wie Squeeky das beschreibt, und denke, dass Du Deine Versicherung um Übermittlung eines entsprechenden Schreibens bitten solltest, wenn dieses noch nicht bei Dir eingetroffen ist, da Du aus diesem Dokument erst tatsächlich ersehen kannst, welche Summe Du langfristig zurückzahlst, wenn Du die Beitragserhöhung in Kauf nimmst, anstatt gleich die volle Schadenssumme selbst zu begleichen. Welche Möglichkeit günstiger ist, ist allerdings wohl nicht pauschal zu sagen, sondern hängt tatsächlich von der Schadenssumme ab, habe ich mir sagen lassen.

Ich selbst hatte erst einen Fall, in dem ich mir diese Frage stellen musste. Es handelte sich damals um eine Stoßstange, die der Halterin des anderen Fahrzeugs zu ersetzen war und die Angelegenheit wurde ganz schön teuer, weil die Stoßstange natürlich erst in Wagenfarbe lackiert werden musste. Ich weiß nicht mehr, welche Summe ich genau dafür aufbringen musste, aber ich habe mich dafür entschieden, diese Schadenssumme komplett selbst aufzubringen, wofür die Versicherung mir ein halbes Jahr Zeit gegeben hat. Ich durfte die Schadenssumme damals dann allerdings nicht in sechs kleinen Raten bezahlen, sondern nur in einer Summe, der Zahltag war aber erst sechs Monate nach Erhalt dieses Dokumentes, von dem Squeeky geschrieben hat.

Aus diesem Schreiben ging für mich auch eindeutig hervor, dass ich einiges mehr zahlen müsste, würde ich die volle Schadenssumme nicht komplett selbst übernehmen. Damals war ich noch Fahranfänger und hatte eine schlechte Schadensfreiheitsklasse, weswegen die Beiträge, die über drei Jahre, wenn ich mich richtig erinnere, entsprechend höher gewesen wären, eine größere Belastung dargestellt hätten als die Summe irgendwie aufzubringen und auf einmal an die Versicherung zu bezahlen.

Frag bei Deiner Versicherung also doch einfach mal freundlich nach, ob auch diese Dir ein solches Schreiben, mit Hilfe dessen Du vergleichen kannst, was für Dich günstiger ist, zuschicken wird oder kann, falls das nicht von vornherein von Deiner Versicherung vorgesehen ist. Damit wirst Du wohl recht schnell in der Lage sein, die Möglichkeit zu erkennen, die Dir den geringsten finanziellen Nachteil bringt.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:Bei der Rückstufung solltest du nicht nur die 40 Euro pro Quartal sehen, welche du jetzt selbst nachrechnen kannst. Das zieht sich ja über Jahre, da du immer eine Stufe hinterher hängen wirst, als ohne den Unfall. Wobei man eben die zukünftigen Versicherungsbeiträge nur schätzen kann.



Jepp, das bedenke ich bei dieser ganzen Angelegenheit auch und ist ein Grund, weshalb ich mich um eine Rückzahlung kümmere bzw. erst einmal hier gefragt habe. Denn langfristig gesehen ist die Rückzahlung je nach Schadenshöhe sicherlich die günstigere Alternative, wobei ich das Geld im wahrsten Sinne des Wortes erst einmal zusammenkratzen müsste.

Ich habe gerade bei der Versicherung angerufen und dort wurde nun jetzt erst mal alles so weit in die Wege geleitet, dass die Unfallgegnerin befragt wird. Beim Gespräch hat sich ergeben, dass der Schaden bis zu einer Höhe von 902 Euro selbst tragbar wäre und das Positive daran ist, dass ich den Schaden innerhalb von 12 Monaten abstottern kann, auch als Ratenzahlung.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Was die Unfallgegnerin letztlich mit dem ihr zustehenden Geld in Höhe der Reparaturkosten machen will, bleibt ihr überlassen. Sie wird in jedem Fall ein entsprechendes Gutachten oder wenigstens einen Kostenvoranschlag haben, welches die Kosten ausweist, die die Reparatur ausmachen würde. Und deine Haftpflichtversicherung wird dann diese Kosten übernehmen!

Was man nun machen kann, ist in der Regel das sogenannte Freikaufen (was tatsächlich nicht bei jeder Versicherung denkbar und möglich sein soll). Indem man den Schaden selbst übernimmt, verzichtet die Versicherung im Gegenzug auf eine Höherstufung, was gerade bei Bagatellschäden für den Unfallverursacher (also Versicherungsnehmer) günstiger ist. Denn einen Schaden von 200 Euro zu übernehmen um sich eine Rückstufung zu ersparen, welche im Jahr dann z.B. 300 Euro ausmacht (und ich lasse mal die Einsparungen in den Folgejahren aus der Rechnung weg, die ja auch wegfallen!), ist jedem als sinnvoll einleuchtend.

Anders aber, wenn der Schaden eben doch höher ist und man einfach keinen wirtschaftlichen Nutzen davon hat, selbst zu zahlen. Und ich fürchte, dass die Kosten welche allein durch das Lackieren anfallen, locker bei mindestens (eher mehr - vor allem bei schwierigen Farben) 300 Euro anfangen. Und dabei sind die Kosten für das ausbeulen usw. noch nicht mit eingerechnet. Hinzu kommt noch die Möglichkeit, dass die Werkstatt Sonderkonditionen berechnet bzw. ansetzt, wenn bekannt ist, dass es sich um einen Unfallschaden handelt, der von einer Versicherung beglichen wird.

Wenn du nun jetzt schon weißt, dass die Hochstufung etwa 160-200 Euro kosten wird, darf die Reparatur eben nicht allzu teuer sein, so dass das Freikaufen sich lohnt. Wenn ich mal mit Phantasiezahlen rechne, ist es ja so, dass Du in spätestens zwei Jahren wieder auf dem Stand bei der Versicherung bist, bei dem du jetzt bist! Damit zahlst du in der Zeit etwa 300 Euro mehr an die Versicherung und zusätzlich verlierst du weitere ca. 100 Euro, weil du im Beitragssatz weiter fallen dürftest (Unfallfreiheit vorausgesetzt). Kostet die Reparatur nun aber mehr als 500 Euro, dann ist das für dich trotz einer Höherstufung nicht sinnvoll, den Schaden zu übernehmen. Zumal es nicht unwahrscheinlich ist, dass du in den nächsten Jahren durch einen Versicherungswechsel auch so zu günstigeren Beiträgen kommen kannst.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Derpunkt, mir ist es doch egal, ob die Unfallgegnerin den Schaden reparieren lässt oder nicht. Ich habe es nur dazu geschrieben, weil der Teil der Mehrwertsteuer dann bei einer direkten Auszahlung abgezogen wird. Alles andere geht mich nichts an. Und ich denke schon, dass die Mehrwertsteuer einen nicht geringen Teil ausmacht. Das sieht man ja so schon im Alltag bei den anderen Dingen, die nun mit einer Autoreperatur nichts zu tun haben.

Wie gesagt habe ich vorhin mit der Versicherung gesprochen und es muss jetzt sowieso erst einmal abgewartet werden, wie hoch der eigentliche Schaden ist. Je nach Höhe des Schadens und auch durch das vorige Telefonat mit der Versicherung habe ich ja schon einige Details einholen können, die nicht uninteressant gewesen sind. Die habe ich ja weiter oben erläutert.

Mich ärgert ehrlich gesagt weniger der Schaden oder die Schadenshöhe, sondern mehr die Rückstüfung. Wir würden ab 2012 in eine bessere SF eingestuft werden, worauf wir ja schon spekuliert hatten und die wäre dann wieder erst einmal in denkbare Ferne gerückt. Aber das sind alles nur Spekulationen und ich muss warten, bis klare Fakten auf dem Tisch liegen, um die Situation besser einschätzen zu können.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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