Wohnberechtigungsschein: Welche Kriterien?

vom 29.06.2011, 08:15 Uhr

Ich habe eben mal nach Wohnungen geschaut. Oftmals steht in der Anzeige drin, dass die Wohnung nur mit Wohnberechtigungsschein (WBS) zu mieten ist. Welche Kriterien müssten mein Mann und ich erfüllen um einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen? Kann man den Wohnberechtigungsschein auch umgehen, indem man mehr Miete zahlt? Was ist, wenn man in der Wohnung wohnt und einen Wohnberechtigungsschein bekommen hat und dann im Laufe der Jahre, wo man in der Wohnung wohnt sich die Kriterien, die man am Anfang erfüllt hat, geändert haben?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wohnungen wo ein sogenannter Wohnberechtigungsschein notwendig sind, sind Sozialwohnungen, welche durch öffentliche Mittel gefördert werden. Heisst praktisch, das hier Stadt oder Gemeinde die Wohnungen bezuschusst, damit sie eben preiswerter für die Mieter sind.

Beantragen kannst du den Schein beim Wohnungsamt deiner Gemeinde. Dazu muss euer Jahresnettoeinkommen maximal 18.000 Euro betragen. Liegt ihr darüber gibt es noch die Chance beim Amt für Bauverwaltung und Wohnungswesen eine Freistellung zu beantragen.

Was das Mehr an Mietzahlung angeht, so wird dir da nur die zuständige Wohnungsbaugesellschaft Auskunft gegen können, ob sie da Kompromissbereit sind. Wobei ich mal davon ausgehe, das sie mehr Verhandlungsbereitschaft zeigen, je mehr Wohnraum sie leerstehen haben. Und da wird man dir auch sagen, ob sich euer Vertragsverhältnis, sofern es zustande kommt, ändert, wenn sich die Einkommenssituation in den nächsten Jahren verändern sollte.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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