Muss Ehefrau für Unterhalt fremder Kinder aufkommen?

vom 21.06.2011, 09:09 Uhr

Mich würde mal interessieren, wie das ist. Ich kenne eine Frau, A, die demnächst ihren Lebensgefährten, B, heiraten möchte. Dieser ist unterhaltsverpflichtet für 2 Kinder, er muss 300,- € pro Monat für beide bezahlen. Bei seinem Gehalt finde ich das schon viel, aber gut, darum geht es ja jetzt nicht.

A fragte mich letztens, ob sie, im Falle, dass er mal arbeitslos wird, dazu verdonnert werden kann, für den Unterhalt seiner Kinder aufzukommen? Es ist ja so, dass alles geteilt wird, wenn man verheiratet ist, somit auch die Schulden, oder?

Ich selber halte das für total absurd, denn was gehen A die Kinder ihres Lebensgefährten B, an?! Kann man vor der Heirat nicht irgendein Schriftstück ausfertigen lassen, so dass das Amt an das Geld von A nicht rankommt?

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» Jacqui_77 » Beiträge: 2718 » Talkpoints: 19,87 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Nein, Frau A hat natürlich direkt nichts mit den Kindern von B zu tun und muss auch keinen direkten Unterhalt leisten. Dazu ist allein B verpflichtet und wenn die Kinder minderjährig sind, dann kann diese Verpflichtung recht weit reichen! Aber schon aus der Verantwortung gegenüber seinen Kindern sollte B darauf achten, dass er zur Zahlung im Stande bleibt.

Natürlich unterhält aber in dem Fall Frau A diese Kinder, welche fester Bestandteil von B sind, mit. Denn der Unterhalt welcher B leistet, schmälert definitiv das gemeinsame Einkommen und irgendwie fällt diese Differenz beim gemeinsamen Leben ins Gewicht! Sei es, dass man sich gewisse Dinge gemeinsam nicht leistet oder sei es dadurch, dass A eben den Fehlbetrag aufbringt. Es ist also kaum möglich, hier eine scharfe Linie zu ziehen. Sie ist nur davor sicher, dass sie direkte Zahlungen leisten soll - für den Fall, dass B dazu nicht mehr in der Lage oder Willens sein sollte. Allerdings belastet der dann aufzubauende Druck auf B die Beziehung schon auch.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Soweit mir bekannt, tut sie das sehr wohl, wenn auch indirekt. Mal angenommen, B kann nicht mehr zahlen - dann tritt ein sogenannter Mangelfall ein. Man schaut dann sehr wohl darauf, ob die Frau in der Lage ist, ihrem Mann finanziell zu unterstützen. Theoretisch hat man ein gemeinsames ! Einkommen X und das zapft man dann auch an.

Ich kann auch wirklich verstehen, wieso A nicht einsieht, für Kinder zu zahlen, mit denen sie nichts zu tun hat. Allerdings gehören die ja nun mal zum Leben des Mannes dazu und man sollte sich schon darüber im Klaren sein, dass wenn ma in eine Ehe einwilligt auch das akzeptiert. Und sollte man es besser finden, dass sie zuguckt, wie ihr Mann Schulden aufbaut, wenn sie in der Lage wäre, diese zu zahlen? "Wie in guten Zeiten, so in schlechten Zeiten,..." oder wie war das?!

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Ich denke nicht, dass A dann zahlen müsste. Schließlich hat sie ja nichts damit zu tun und wieso soll sie denn für fremde Kinder zahlen? Das wäre ja wirklich absurd und ich würde mich wundern, wenn sie das wirklich machen müsste.

Es ist aber so, dass der Unterhalt, den B ja zahlen muss, das gemeinsame Einkommen schmälert und dass die beiden sich dadurch vielleicht nicht so viel leisten können oder auf manche Dinge eben verzichten müssen, weil das Geld als Unterhalt für die Kinder von B draufgeht.

Um sicherzugehen kann A ja vor der Heirat oder bei der Heirat eine Art von Vertrag anfertigen lassen. Dieser müsste dann besagen und beinhalten, dass A niemals für den Unterhalt der Kinder von B aufkommen muss.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Da muss man kein Schriftstück anfertigen lassen - was soll das auch bringen? Denn direkt kann A ohnehin nicht belangt werden, daher ist auch keine Vorsorge in diesem Fall nötig. Allerdings kann die A wie schon geschrieben indirekt zum Unterhalt heran gezogen werden und das ist dann völlig legal.

Vielleicht sollte man das auch mal aus der Perspektive der Kinder betrachten, denn 150 Euro pro Kind sind nun auch nicht gerade die Welt, da wurde dann ja schon der Selbstbehalt des Vaters berücksichtigt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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