Mein erster Strafzettel
Zitronengras hat geschrieben:Nicht jedes Verbot hat einen Sinn und ich finde es nicht richtig, andere wegen Lapalien zu verpetzen.
Das ist aber falsch ausgedrückt: Was du meinst, ist das nicht bei jedem Verbot der Sinn allen einleuchtet. Sofern aber tatsächlich ein Verbot keinem Zweck dient, bedeutet dies nicht, dass man sich eigenmächtig darüber hinweg setzen darf. Vielmehr kann die Behörde auf den Umstand hingewiesen werden. Wenn dann das entsprechende Schild entfernt wurde, steht es frei, entsprechend zu handeln. Solange das Schild aber da ist, besteht das Verbot oder die Einschränkung!
Was letztlich eine Lappalie ist, liegt dann übrigens immer im Auge des anderen. Es ist ja noch nicht mal klar, dass jemand "gepetzt" hat. Aber klar ist, dass das nicht in den Fokus gerückt werden sollte. Klar ist es ärgerlich - aber nicht der Denunziant hat hier falsch geparkt oder das Schild, welches für alle gilt, aufgestellt. Der Fahrer hat sich regelwidrig verhalten! Jetzt wirklich am Märchen zu spinnen, dass es ein böser Nachbar war, halte ich für einen untauglichen Versuch, sich irgendwie "moralisch" frei zu sprechen.
Zitronengras hat geschrieben:Wenn kein Parkplatz frei ist, außer man möchte auf der Wiese parken – aber das ist sicherlich auch nicht erlaubt – dann kann es schon mal vorkommen, dass Leute im Parkverbot halten.
Wenn kein Geld vorhanden ist, dann ist das auch die Motivation für Diebe, die Waren unbezahlt mitzunehmen. Wenn es in deinem Fall ein Wohngebiet ist, dann behaupte ich einmal, dass unter Inkaufnahme eines weiteren Weges doch auch reguläre Parkmöglichkeiten zu finden sind. Nur auf Grund von Parkplatznot falsch zu parken, macht die Sache übrigens noch schlimmer, weil das wirklich eher ein Anzeichen dafür ist, dass man für Notfälle Platz frei halten muss.
Wenn du aber schon leichtfertig schreibst, dass es kann schon mal vorkommen kann, dass man sich absichtlich nicht Regelkonform verhält, darf man sich doch nicht darüber ärgern, dass es auch mal vorkommt, entsprechende Konsequenzen tragen zu müssen.
Zitronengras hat geschrieben:Erst recht, wenn man den Eindruck hat, dass dieses dort vielleicht gar nicht mehr gilt.
Was hat denn der Eindruck damit zu tun? Wenn ich durch deutsche Großstädte fahre, gewinne ich auch den "Eindruck", dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei lockeren 80 Km/h liegt. Gelten denn dann die Schilder am Straßenrand, welche 50 Km/h ausweisen, nicht mehr?
Zitronengras hat geschrieben:Insofern man da niemanden behindert – und das war nicht der Fall, ist das eine Bagatelle. Deswegen werden keine Menschenleben geopfert oder Rettungsaktionen verzögert.
Oftmals ist es tatsächlich so, dass jemand der sich falsch verhalten hat, die Gesamtsituation anders (oder falsch) einschätzt. Aber unabhängig davon: frage doch nach, wieso in einem Wohngebiet mit offensichtlichem Parkplatzmangel von der Stadt solche Schikanen eingebaut werden. Evtl. ist da die Begründung erhellend.
Zitronengras hat geschrieben:Außerdem habe ich nicht um eine moralische Bewertung meines Beitrags gebeten!
Ich mache nur auf den Umstand aufmerksam, dass es "unklug" (manche würden dumm schreiben) ist, in so einem Fall nach anderen Schuldigen zu suchen statt einfach hinzunehmen, dass man im Parkverbot gestanden ist. Es ist weit weg von einer moralischen Begutachtung. Die würde ja mit der Frage beginnen müssen, wieso sich manche Individuen im Stande sehen, allgemeingültige Regeln für sich als Bedeutungslos zu sehen - aber im Gegenzug davon profitieren zu dürfen, dass sich andere daran halten. Doch das tut nichts zum Beitrag.
Zitronengras hat geschrieben:Also wirklich, wenn man dort wohnt und öfters ein und aus geht, sieht man ja, ob jemand Strafzettel an der Windschutzscheibe kleben hat oder nicht.
Nur wenn mal als Blockwart wirklich ein entsprechendes Augenmerk darauf legt. Ansonsten sieht man nicht, wenn der Halter des falsch parkenden Autos möglichst schnell den Hinweiszettel des Ordnungsamts verschwinden lässt, weil es einem u.U. peinlich ist, in seinem Wohngebiet eben als Falschparker ausgewiesen zu werden.
Zitronengras hat geschrieben:Weil ich etwas außerhalb wohne und sich Kontrollen erfahrungsgemäß auf Innenstädte konzentrieren.
Womit sich deine Erfahrung in dem Fall als unzuverlässig bis falsch erwiesen hat. Letztlich wird also auch in den Außenbereichen kontrolliert und mit ist im Leben noch kein Hinweis oder Indiz untergekommen, dass das nicht der Fall sein könnte. Nebenbei ist es so, dass man selbst in der Innenstadt locker mal eine Stunde parken kann, ohne die Parkuhr zu benutzen und ohne einen Strafzettel zu bekommen.
@Diamante
Es kann sein, dass dann bei den Verwarngeldern auch Bußgeld steht, weil es sich ja auch um eine Geldbuße handelt. Aber das Bußgeld folgt eigentlich später - und ist meines Wissens immer mit Kosten verbunden, wohingegen die Verwarnungsgelder ohne Kosten ausgesprochen bzw. verlangt werden.
Das ist aber falsch ausgedrückt: Was du meinst, ist das nicht bei jedem Verbot der Sinn allen einleuchtet.
Nein, ich meine es so, wie ich es geschrieben habe: nicht jedes Verbot hat einen Sinn. Alle Regulationen und Gesetze dienen dazu, dass niemandem geschadet wird und niemand beeinträchtigt wird. Oder besser: sollen dazu dienen - in manchen Situationen hat eine Vorschrift diesen Zweck aber verfehlt; etwa ein Parkverbot an einer Stelle, wo es keinen Sinn macht; wo niemand davon profitiert, wenn dort nicht geparkt wird und auch keiner einen Schaden hat, wenn dort geparkt wird. Vielleicht hatte das früher mal einen Sinn, als die umliegenden Gebäude noch anders gebaut waren als dort eine Baustelle war oder die Straße enger; aber jetzt nicht mehr.
Wenn man meinen initialen Beitrag aber richtig gelesen und verstanden hätte, dann hätte man auch mitbekommen, dass es mir nicht darum ging, ein mir falsch erscheinendes Verbot absichtlich zu verletzen, sondern dass ich fälschlicherweise annahm, die Schilder seien veraltet oder ich hätte mich verguckt. Und nur aufgrund der Annahme, dass es nicht mehr gilt, hatte ich mich dort hin gestellt.
Ich habe einfach nur darüber spekuliert, was wohl gewesen sein könnte und habe nicht darum gebeten, dass man aufgrund dieser wenigen Worte eine Analyse meiner Persönlichkeitsstruktur vornehme. Zumal das nicht Thema des Beitrags war.
Vielmehr kann die Behörde auf den Umstand hingewiesen werden. Wenn dann das entsprechende Schild entfernt wurde, steht es frei, entsprechend zu handeln. Solange das Schild aber da ist, besteht das Verbot oder die Einschränkung!
Ich habe nun wirklich Besseres zu tun als beim Ordnungsamt anzurufen und denen irgendwas zu melden.
Der Fahrer hat sich regelwidrig verhalten!
Wie ich schon mal geschrieben habe, ist das für mich eine Bagatelle. Dennoch habe ich es ja nicht mit Absicht getan. Aber hier so zu tun als hätte ich sonstwas für ein schweres Verbrechen begangen, ist doch wohl maßlos übertrieben. Hält Dir Deine Umgebung auch immer eine halbe Bergpredigt, wenn Du mal ein Knöllchen bekommen hattest? Es ist eine belanglose Kleinigkeit, die keinem Menschen geschadet hat außer dem, der dann eben das Knöllchen bezahlen muss.
Jetzt wirklich am Märchen zu spinnen, dass es ein böser Nachbar war, halte ich für einen untauglichen Versuch, sich irgendwie "moralisch" frei zu sprechen.
Nein ist es nicht. Das kannst Du da gerne hinein interpretieren, aber das stimmt nicht.
Wenn es in deinem Fall ein Wohngebiet ist, dann behaupte ich einmal, dass unter Inkaufnahme eines weiteren Weges doch auch reguläre Parkmöglichkeiten zu finden sind.
Vielleicht möchte ich mitternachts im Dunkeln aber nicht ewig lange durch ein Wohngebiet laufen?
Und außerdem habe ich schon mehrfach betont, dass ich nicht mit Absicht falsch geparkt habe. Das könnte man sich doch bitte, wenn man sich hier so eifrig auslässt, mal merken.
Zitronengras hat geschrieben:Das ist aber falsch ausgedrückt: Was du meinst, ist das nicht bei jedem Verbot der Sinn allen einleuchtet.
Nein, ich meine es so, wie ich es geschrieben habe: nicht jedes Verbot hat einen Sinn. Alle Regulationen und Gesetze dienen dazu, dass niemandem geschadet wird und niemand beeinträchtigt wird. Oder besser: sollen dazu dienen - in manchen Situationen hat eine Vorschrift diesen Zweck aber verfehlt; etwa ein Parkverbot an einer Stelle, wo es keinen Sinn macht; wo niemand davon profitiert, wenn dort nicht geparkt wird und auch keiner einen Schaden hat, wenn dort geparkt wird. Vielleicht hatte das früher mal einen Sinn, als die umliegenden Gebäude noch anders gebaut waren als dort eine Baustelle war oder die Straße enger; aber jetzt nicht mehr.
Sehe ich grundsätzlich ähnlich. Allerdings musst du dann mit der Konsequenz leben, wenn du dich eigenmächtig über die Verbote wegsetzt, dass du dann eben eine Strafe bekommst. Ich parke durchaus auch mal da, wo ich nicht parken darf. Wenn ich nur schnell einen Brief einschmeißen muss, dann parke ich auch ohne einen Parkschein zu ziehen um das Geld zu sparen. Allerdings weiß ich eben, dass ich dann zur Not 5 Euro bezahlen muss. Ist halt so und ich steh dann auch dazu.
Und ja du hast recht, es gibt durchaus Verbote, die keinen Sinn machen. Aber meistens haben sie irgendwann mal einen Sinn gemacht und wurden dann einfach nie wieder überprüft. Ändert aber eben trotzdem nichts daran, dass die Verbote trotzdem weiter gelten.
Um zu deinem Verwarngeld zurückzukommen, in der Regel bekommst du das nochmal zugeschickt und da steht dann auch was dir vorgeworfen wird und wieviel du wohin überweisen sollst. Dass sowas bei Zettel, der hinter dem Scheibenwischer hängt, dran hängt ist eher ungewöhnlich. Also einfach abwarten bis du Post bekommst.
Zitronengras hat geschrieben:Bei alten, verbeulten Schildern und auf der Fahrbahn teils mit Schwarz übermalten Hinweislinien kann man aber schon davon ausgehen, dass diese nicht mehr gelten oder zumindest den Verdacht haben, dass diese nicht mehr aktuell sind und das Ordnungsamt (oder wer auch immer für Schilder zuständig ist) nur noch nicht dazu kam, sie zu entfernen.
Wenn Flächen auf der Fahrbahn schwarz übermal wurde, dann sind diese auch ganz eindeutig nicht gültig. Bei den Schildern kannst Du jedoch nicht vom Zustand ausgehen. Solange das Schild dort steht und erkennbar ist, um welches Schild es sich handelt, ist es gültig. Dabei ist völlig egal, in welchem Zustand es ist. Das Schild kann also auch völlig verrostet und verbogen sein, es ist weiterhin gültig. Nicht jede Gemeinde hat das nötige Geld für neue Schilder.
derpunkt hat geschrieben:Wieso sollte ausgerechnet dein Wohngebiet bei der Polizei ein weißer Fleck auf dem Stadtplan sein? Weshalb sollte hier nicht doch ein Streifenwagen durchfahren? Da gibt es eigentlich keinen Grund. Wäre es dir lieber, dass eine Anzeige zustande kommt, nach der du durch das Parken einen Löschzug behindert hast und nun bei einem Band mehrere Menschen ums leben gekommen sind, weil die Feuerwehr eben nicht schnell genug durchkommen konnte?
Die Polizei hat mit dem Verteilen von Knöllchen bei Falschparkern nichts zu tun, dafür ist das Ordnungsamt zuständig. Genauso sind Streifenwagen nicht für den ruhenden Verkehr zuständig, sondern nur für den fließenden Verkehr. Wenn in einem Wohngebiet Autos falsch parken, aber niemanden behindern, werden sich die Beamten im Streifenwagen nicht für die Falschparker interessieren. Sollten Falschparker eine Behinderung darstellen, werden die Beamten nur eine Meldung ans Ordnungsamt machen. Das Ordnungsamt schickt dann Mitarbeiter an die gemeldete Stelle.
Mein Wohngebiet ist eine 30er Zone (Zeichen 274.1). In solchen Zonen darf nur innerhalb von gekennzeichneten Parkflächen geparkt werden, sofern es keine Zusatzschilder gibt. Allerdings gibt es hier nicht genügend gekennzeichnete Parkflächen für alle Bewohner. Dadurch wird hier so geparkt, dass alle Autos genug Platz haben. Also auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen. Da sämtliche Autos jedoch so geparkt werden, dass Rettungsfahrzeuge problemlos fahren können, werden hier keine Knöllchen verteilt. Das Ordnungsamt sieht keinen Grund, hier zu kontrollieren. Und die Streifenwagen, die hier gelegentlich fahren dürften, haben keinen Grund einzuschreiten. Diese weißen Flecken, wie Du sie nennst, gibt es also durchaus. Allerdings nicht, weil die Gegenden einfach vergessen wurden.
Du solltest deine Parkweise nicht davon abhängig machen, wie alt das Schild ist, was da steht. Steht eines da - und sei es uralt und mosig - dann musst du dich daran halten. Egal, denn zahlen musst du ja nun. Du wirst in den nächsten Tagen einen Zettel bekommen und da steht alles drauf was du brauchst: Der Betrag, den du überwiesen musst, die Bankverbindung und die Nummer, die du bei der Überweisung angeben musst.
In Zukunft solltest du allerdings immer darauf achten, wo du parkst. Egal, wie oft man da sonst kontrolliert. Und es ist auch absolut nicht von Bedeutung, ob dich einer verpetzt hat oder nicht. Denn das hätte er nicht tun können, wenn du anständig gestanden hättest.
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